Navigationspfad: Home » Foren
Foren
recht.de :: Thema anzeigen - Kinderbezogener Bestandteil des Familienzuschlags
Forum Deutsches Recht
Foren-Archiv von www.recht.de
Achtung: Keine Schreibmöglichkeiten! Zu den aktiven Foren wählen Sie oben im Menü "Foren aus!
 
 SuchenSuchen 

Kinderbezogener Bestandteil des Familienzuschlags

 
Neuen Beitrag schreiben   Auf Beitrag antworten    recht.de Foren-Übersicht -> Beamtenrecht
Vorheriges Thema anzeigen :: Nächstes Thema anzeigen  
Autor Nachricht
jochi8
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 22.11.2006
Beiträge: 25

BeitragVerfasst am: 01.03.09, 15:26    Titel: Kinderbezogener Bestandteil des Familienzuschlags Antworten mit Zitat

Hallo an alle,
kann vielleicht jemand sein fundiertes Fachwissen zu folgendem fiktiven Fall preißgeben?
A und B sind Bundesbeamte und haben zwei Kinder, leben zusammen und sind immer gleicher Meinung. Das Kindergeld beziehen A und B jeder für ein Kind (aus Gründen der Arbeitszeitabsenkung). Trotz dem, dass A das Kindergeld für ein Kind bezieht, möchte B den kinderbezogenen Bestandteil des Familienzuschlages für beide Kinder erhalten, damit B aus beihilferechtlicher Sicht den erhöhten Bemessungssatz erhalten kann. Die Besoldungsstelle ist der Meinung, dass den kinderbezogenen Bestandteil nur der erhalten kann, der auch tatsächlich das Kindergeld erhält. Das Bundesinnenministerium ist auf Ansprache des Problems Neues Beihilferecht der Meinung, dass der kinderbezogene Bestandteil unabhängig vom tatsächlichen Kindergeldbezug gezahlt werden kann.
Wer hat Recht?
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
roger2102
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 04.06.2006
Beiträge: 800

BeitragVerfasst am: 05.03.09, 15:21    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo, eigentlich sollte nur derjenige den kinderbezogenen Anteil im FZ erhalten, der auch das KG erhält. Es ist aber durchaus zulässig, dass beides auseinanderfällt, d. h. dass auch derjenige den kinderbezogenen Anteil im FZ erhält, der nicht das KG bezieht, vgl. hierzu § 40 Abs. 5 Satz 1 BBesG . M.E. ist dem BMI demnach zuzustimmen.
Gruß roger2102
_________________
"Pistole: eines der wichtigsten Navigationsmittel der modernen Luftfahrt."
(Jerry Lewis, am. Komiker u. Regisseur, 1926-)
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
Bernd S.
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 04.11.2004
Beiträge: 398

BeitragVerfasst am: 05.03.09, 21:30    Titel: Antworten mit Zitat

roger2102 hat folgendes geschrieben::
... Es ist aber durchaus zulässig, dass beides auseinanderfällt, d. h. dass auch derjenige den kinderbezogenen Anteil im FZ erhält, der nicht das KG bezieht, vgl. hierzu § 40 Abs. 5 Satz 1 BBesG . M.E. ist dem BMI demnach zuzustimmen.
Gruß roger2102


Dieser Auffassung kann ich jetzt wirklich nicht zustimmen. Ausnahmen sind zulässig, wenn der Kindergeldbezieher nicht im öffentlichen Dienst beschäftigt ist oder wenn gar kein Kindergeld (sondern eine diesem entsprechende Leistung) gezahlt wird. Für den hier geschilderten Fall gibt es aktuell keine rechtliche Lösung im Sinne der hier als BMI-Auffassung dargestellten Variante. Für mich hat die Besoldungsstelle Recht und das ohne wenn und aber!

Das BMI steckt damit in einem Dilemma und das lässt sich nicht dadurch lösen, dass es nun einfach behauptet, sein Geschwätz der letzten 35 Jahre interessiere es nicht mehr! Das traue ich nicht einmal dem BMI zu. Ich könnte mir aber vorstellen, dass das BMI ein Gesetzgebungsverfahren zur Änderung des § 40 Abs. 5 BBesG ankündigt und die Besoldungsstellen anweist, im Vorgriff darauf und wegen des beabsichtigen rückwirkenden Inkrafttretens entsprechend zu entscheiden.

Gruß
Bernd
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
Beiträge vom vorherigen Thema anzeigen:   
Neuen Beitrag schreiben   Auf Beitrag antworten    recht.de Foren-Übersicht -> Beamtenrecht Alle Zeiten sind GMT + 1 Stunde
Seite 1 von 1

 
Gehen Sie zu:  
Sie können keine Beiträge in dieses Forum schreiben.
Sie können auf Beiträge in diesem Forum nicht antworten.
Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht bearbeiten.
Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht löschen.
Sie können an Umfragen in diesem Forum nicht mitmachen.


Powered by phpBB © 2001, 2005 phpBB Group
©  Forum Deutsches Recht 1995-2019. Anbieter: Medizin Forum AG, Hochwaldstraße 18 , D-61231 Bad Nauheim , RB 2159, Amtsgericht Friedberg/Hessen, Tel. 03212 1129675, Fax. 03212 1129675, Mail info[at]recht.de.