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Frage zu rumänischen Arbeitnehmern

 
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ankila
noch neu hier


Anmeldungsdatum: 24.08.2008
Beiträge: 1

BeitragVerfasst am: 24.08.08, 19:49    Titel: Frage zu rumänischen Arbeitnehmern Antworten mit Zitat

Hallo,

ich habe folgende Frage:

Ein Prüfer der SV-Träger teilte mir auf Nachfrage mit, dass rumänische Arbeitnehmer seit dem 01.01.2007 ohne Arbeits- oder sonstige Genehmigung in Deutschland beschäftigt werden dürfen. Dass dem nicht so ist, habe ich mittlerweile von der Agentur für Arbeit erfahren.

Wie wäre die Rechtslage, wenn der AN auf die Aussage des Prüfers hin ohne Genehmigung sv-pflichtig angemeldet worden wäre ?

Vielen Dank im voraus für die Antwort.
Gruß
Ankila
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Ronny1958
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Anmeldungsdatum: 19.08.2005
Beiträge: 6981
Wohnort: "Küchenjunges" Ländle

BeitragVerfasst am: 25.08.08, 06:24    Titel: Antworten mit Zitat

Zitat:
Wie wäre die Rechtslage, wenn der AN auf die Aussage des Prüfers hin ohne Genehmigung sv-pflichtig angemeldet worden wäre ?


Die Rechtslage ist eindeutig:

Da der Gesetzgeber vorgesehen hat, dass die neu EUler noch der Genehmigungspflicht unterliegen, liegt mglw. ein Verstoß gegen § 284 SGB 3 vor. Falls es sich um 5+ Rumänen handeln sollte bewegen wir uns im Bereich derStraftaten nach dem SchwarzArbG, ansonsten dürfte es sich um eine Ordnungswidrigkeit handeln.

Zitat:
Prüfer der SV-Träger


...ist die falsche Stelle um solche Auskünfte zu geben. Die Arbeitsgenehmigung wird von der AfA erteilt.

Grundsätzlich benötigt zunächst jeder Ausländer eine Genehmigung bevor er arbeiten darf. Beim Normalausländer geht der Umfang aus dem erteilten Aufenthaltstitel hervor.
Alt-EUler benöötigen keinen AT mehr, NeuEUler ebenfalls nicht, dafür aber noch eine Arbeitsgenehmigung.

Ein Vertrauen dergestalt, dass die von der unzuständigen Behörde erteilte falsche Auskunft zutreffend sein könnte, ist m.E. nicht eingetreten.
Ein Auftraggeber sollte die Rechtslage kennen, oder notfalls bei der zuständigen Ausländerbehörde nachfragen, bevor er sich aufs Glatteis begibt.
Da vorliegend eine unklare Rechtslage bestand, hätte der AG sich rechtzeitig bei der zuständgen Stelle (Ausländerbehörde oder Arbeitsverwaltung) erkundigen müssen.



Grüße
Ronny Winken
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Der Jimi
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 29.05.2007
Beiträge: 302

BeitragVerfasst am: 25.08.08, 10:13    Titel: Antworten mit Zitat

Ronny1958 hat folgendes geschrieben::
Die Arbeitsgenehmigung wird von der AfA erteilt.


Die Arbeitsgenehmigung wird von der BA erteilt. Winken
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Ronny1958
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 19.08.2005
Beiträge: 6981
Wohnort: "Küchenjunges" Ländle

BeitragVerfasst am: 25.08.08, 10:15    Titel: Antworten mit Zitat

Der Jimi hat folgendes geschrieben::
Ronny1958 hat folgendes geschrieben::
Die Arbeitsgenehmigung wird von der AfA erteilt.


Die Arbeitsgenehmigung wird von der BA erteilt. Winken


Du weißt schon dass ich die (Bundes)AfA meinte , gelle Winken


http://www.arbeitsagentur.de/
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Der Jimi
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 29.05.2007
Beiträge: 302

BeitragVerfasst am: 25.08.08, 14:25    Titel: Antworten mit Zitat

Ja,

aber ich bin ein Korinthenkacker. Winken

Und die Aussage, dass die AfA erteilt, ist nunmal nicht korrekt, egal was Du nun meinst. Winken

http://de.wikipedia.org/wiki/Afa

Ist ja nix schlimmes, aber wenn schon, dann ganz korrekt. Winken Winken
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Ronny1958
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 19.08.2005
Beiträge: 6981
Wohnort: "Küchenjunges" Ländle

BeitragVerfasst am: 25.08.08, 14:32    Titel: Antworten mit Zitat

Zitat:
Und die Aussage, dass die AfA erteilt, ist nunmal nicht korrekt,


Hast ja Recht , habe de Verwechslungsgefahr nicht bedacht Verlegen
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