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Verfasst am: 22.08.08, 11:16 Titel: Fristbeginn und Ablauf
Hallo Leute,
eigentlich ist das eine Frage deren Antwort ich kennen müßte, aber irgendwie ist mein Arbeitsspeicher heute so voll:
Der Arbeitgeber will eine fristgerechte Kündigung aussprechen. Im Betrieb gibt es Gleitzeit. Die Ausgleitphase beginnt um 15:30 Uhr und endet um 17:00 Uhr. Der BR-Vorsitzende geht pünktlich um 15:30 Uhr seine Stellvertreterin ist krank. Der Personale legt die Kündigung a) um 16:30 Uhr bzw. b) um 18:00 Uhr ins Fach.
1. Frage: Gilt die fristgerechte Kündigung als zugestellt am Freitag?
2. Frage: Der BR kann sich bis 23:59 Uhr zeitlassen. Kann die Personalbteilung dieses mit
der übergabe der Anhörung auch?
3. Frage: Wann beginnt die Frist und wann endet die Frist zur Stellungnahme für den BR? _________________ Die Kunst der Personalführung ist es, den Mitarbeiter so über den Tisch zu ziehen, dass er die Reibungshitze als Nestwärme empfindet.
Anmeldungsdatum: 20.07.2006 Beiträge: 742 Wohnort: im Norden
Verfasst am: 22.08.08, 15:03 Titel:
Moin,
das alte Streitthema......
Wenn sich daran nicht mal wieder etwas geändert hat, dann hat die Unterrichtung (Anhörung) grundsätzlich während der Arbeitszeit stattzufinden. (Das es u.U. auch außerhalb der Arbeitszeit passieren kann ist mir bekannt, hier aber nicht gefragt).
Bei Gleitzeit bin ich mir dann gar nicht mehr sicher. Da der 1. Vors. aber schon zu Hause ist, gehe ich davon aus, dass die Unterrichtung während der Kernarbeitszeit hätte stattfinden müssen. Also vor 15.30 Uhr.
Ich meine also das (sofern Samstag kein Regelarbeitstag ist) die Anhörung erst am Montag als zugestellt gitl. Fristbeginn wäre somit der Dienstag, Fristende der daraufolgende Dienstag. _________________ Der Rechtsstaat hat nicht zu siegen, er hat auch nicht zu verlieren, sondern er hat zu existieren!
Helmut Schmidt 2007
Danke _________________ Die Kunst der Personalführung ist es, den Mitarbeiter so über den Tisch zu ziehen, dass er die Reibungshitze als Nestwärme empfindet.
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