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hallo,
mal angenommen ..
ein Arbeitnehmer arbeit laut Arbeitsvertrag bei einer Firma in Brandenburg ist aber in einer Niederlasung in Berlin eingesetzt.
Bekommt er dann für den 31.10. (das ist ein Feiertag in Brandenburg aber nicht in Berlin)
den Feiertagszuschlag bezahlt oder Feiertagsfrei wenn er das will.
Gruss aus Berlin
Für Arbeitsverhältnisse ist das Feiertagsrecht (Feiertagsgesetze des Bundes und der Länder) am Sitz des Arbeitsverhältnisses, also am Betriebssitz maßgebend.
Ist dieser aber verschieden vom Arbeitsort, klassisch z.B. bei Monteuren und Außendienstlern, so ist das Recht des Arbeitsortes maßgebend, wenn die Arbeitnehmer für eine Tätigkeit am Arbeitsort eingestellt worden sind. _________________ „Ich habe zu keiner Zeit körperliche Gewalt gegen Kinder und Jugendliche in irgendeiner Form angewandt. Die ein oder andere Watschn kann ich nicht ausschließen.“
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