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angenommen, ein mitarbeiter hat eine probezeit von 6 monaten bis ende 31.08.08. er kündigt innerhalb dieser probezeit fristgerecht zum 31.08.08.
wie verhält es sich nun mit seinem urlaubsanspruch? hat er anspruch auf den vollen jahresurlaub (da er ja eigentlich 6 monate im unternehmen war) oder hätte er erst ab dem 01.09.08 den vollen anspruch?
Anmeldungsdatum: 20.07.2006 Beiträge: 742 Wohnort: im Norden
Verfasst am: 25.08.08, 08:36 Titel:
Moin,
ich meine der Mitarbeiter hat noch keinen vollen Urlaubsanspruch, da volle Anspruch erst nach 6-monatigen Bestehen des Arbeitsverhältnisses erworben wird. _________________ Der Rechtsstaat hat nicht zu siegen, er hat auch nicht zu verlieren, sondern er hat zu existieren!
Helmut Schmidt 2007
Jawollja,
sechs zwölftel Urlaubsanspruch _________________ Alles wird gut.
Meine Meinung, reine Meinung und nichts als Meinung, so wahr ich hier schreibe!
Gruß
Werner
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