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Gerichtsstand Honoraransprüche Rechtsanwalt?

 
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maulenta
Interessierter


Anmeldungsdatum: 30.06.2008
Beiträge: 13

BeitragVerfasst am: 27.08.08, 15:08    Titel: Gerichtsstand Honoraransprüche Rechtsanwalt? Antworten mit Zitat

Ich würde gerne wissen, woraus sich der Gerichtsstand bei Honoraransprüchen des Rechtsanwalts ergibt.

Ist dies immer der Wohnort des Schuldners oder kann es auch der Ort der Kanzlei (praktisch als Erfüllungsort) sein?

Habe hierzu vorhin dieses gefunden, aber auch schon andere Meinungen gehört:

Der Rechtsanwalt kann seine Honoraransprüche, die rechtswidrigerweise nicht erfüllt werden, klageweise geltend machen nur am Wohn- oder Geschäftssitz des Mandanten, nicht – so aber nach früherer Rechtsprechung – am Gericht des Kanzleisitzes des An­walts (BGH vom 11.11.2003 in NJW 2004, Seite 54).

Aber ich habe, wie schon erwähnt, auch schon andere Meinungen hierzu gehört.

Wäre wirklich klasse, wenn hier jemand Auskunft geben könnte!
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Metzing
FDR-Moderator


Anmeldungsdatum: 29.01.2006
Beiträge: 8913
Wohnort: Berlin

BeitragVerfasst am: 28.08.08, 00:06    Titel: Antworten mit Zitat

Üblicherweise gilt für Honorarklagen der Rechtsanwälte seit einigen Jahren in der Tat als Gerichtsstand der Beklagtengerichtsstand als allgemeiner Gerichtsstand bzw. der des Erfüllungsortes. Wie immer gibt es natürlich Ausnahmen, beispielsweise wenn man von einem Eingehungsbetrug ausgeht: dann kann der Tatortgerichtsstand der Kanzleisitz sein.

Beste Grüße

Metzing
_________________
Τὸν ἥττω λόγον κρείττω ποιεῖν.
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maulenta
Interessierter


Anmeldungsdatum: 30.06.2008
Beiträge: 13

BeitragVerfasst am: 28.08.08, 05:07    Titel: Antworten mit Zitat

Der Beklagtengerichtsstand zum Zeitpunkt der Fälligkeit des Anspruches oder der aktuelle Beklatengerichtsstand?
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Michael A. Schaffrath
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 25.09.2004
Beiträge: 15339
Wohnort: Rom

BeitragVerfasst am: 28.08.08, 17:48    Titel: Antworten mit Zitat

Immer der, der zum Zeitpunkt der Klageeinreichung gültig ist.
Ich kann nicht nach 2,5 Jahren einen damaligen Münchner, der mittlerweile in Kiel lebt, in München verklagen, weil das zum Zeitpunkt der Fälligkeit sein Wohnsitz gewesen sei.
_________________
DefPimp: Mein Gott
Biber: Nö, war nur M.A.S. Aber hier im Forum ist das schon ziemlich dicht dran.

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WayneInteressierts
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 23.07.2007
Beiträge: 1960

BeitragVerfasst am: 29.08.08, 12:35    Titel: Antworten mit Zitat

Metzing hat folgendes geschrieben::
Üblicherweise gilt für Honorarklagen der Rechtsanwälte seit einigen Jahren in der Tat als Gerichtsstand der Beklagtengerichtsstand als allgemeiner Gerichtsstand bzw. der des Erfüllungsortes.


Der Unterschied zu Ärztehonoraren würde mich mal interessieren, weil in diesen Fällen ein Arzt auch am Ort seiner Praxis klagen kann...???
_________________
Null Komma
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nix
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