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Strafzettel

 
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margie
noch neu hier


Anmeldungsdatum: 27.08.2008
Beiträge: 1

BeitragVerfasst am: 27.08.08, 19:54    Titel: Strafzettel Antworten mit Zitat

Hallo,

ich habe einen Strafzettel erhalten, weil ich im Stehen , aber mit laufendem Motor ein handy in der Hand hatte. Nun gut, das ist wohl nicht erlaubt. Die Polizistin war sehr unhöflich zu mir. Als ich sie fragte, mit wieviel Strafe ich denn rechnen müßte, sagte sie 40 Euro.
Heute habe ich nun den Strafzettel bekommen. Es sind nicht 40 Euro, sondern 63 Euro, die ich bezahlen soll. 40 Euro Geldbuße und 20 Euro Gebühr (wofür auch immer) und 3,80 Bearbeitung .
Außerdem steht ein falsches Kennzeichen in dem Bescheid. Es ist ein Buchstabe falsch. ALso als Beispiel nicht AB-CD 123, sondern AB-CE 123. Ist der Bescheid trotzdem rechtens? Wie ist da die Rechtslage?
Können die einfach sagen, naja da hat sich eben jemand verschrieben, aber die anderen Daten (mein Name, Anschrift usw.) stimmen ja, also spielt der falsche Buchstabe keine Rolle.

Vielen Dank für die Antwórt im voraus
Margie
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Jens L
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Anmeldungsdatum: 10.11.2005
Beiträge: 2419
Wohnort: Kiel

BeitragVerfasst am: 27.08.08, 20:02    Titel: Re: Strafzettel Antworten mit Zitat

margie hat folgendes geschrieben::
Nun gut, das ist wohl nicht erlaubt.

Stimmt

margie hat folgendes geschrieben::
20 Euro Gebühr (wofür auch immer)

Guckst du §107 Abs. 1 OWiG

margie hat folgendes geschrieben::
Ist der Bescheid trotzdem rechtens?

Ja

margie hat folgendes geschrieben::
Können die einfach sagen, naja da hat sich eben jemand verschrieben, aber die anderen Daten (mein Name, Anschrift usw.) stimmen ja, also spielt der falsche Buchstabe keine Rolle.

Ja. Wenn du wegen des fehlerhaft angegebenen Kennzeichens Einspruch gegen den Bußgeldbescheid einlegst, bekommst du einen neuen Bußgeldbescheid mit korrektem Kennzeichen.
_________________
Cicero hat folgendes geschrieben::
Zutreffende Rechtsmeinungen erkennt man daran, dass sie von Cicero geteilt werden.
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Gammaflyer
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Anmeldungsdatum: 06.10.2004
Beiträge: 8793

BeitragVerfasst am: 27.08.08, 20:05    Titel: Re: Strafzettel Antworten mit Zitat

margie hat folgendes geschrieben::
Gebühr (wofür auch immer)

Der Mensch, der Ihnen den Brief geschickt hat, muss auch bezahlt werden. Abgesehen von seinem Büro, PC, Briefpapier, Porto etc.

margie hat folgendes geschrieben::
Ist der Bescheid trotzdem rechtens?

Ja.
margie hat folgendes geschrieben::
Können die einfach sagen, naja da hat sich eben jemand verschrieben, aber die anderen Daten (mein Name, Anschrift usw.) stimmen ja, also spielt der falsche Buchstabe keine Rolle.

So ist es. Das Größte was sich rausschlagen ließe, wäre wohl ein korrigierter Bescheid.
Ungültig bzw. nicht mehr verfolgbar macht es den alten aber nicht.

Edit: Und zu spät...
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Dass Laien am Rechtsverkehr teilnehmen ist zwar ärgerlich aber eben unvermeidbar. spraadhans (cave: Ironie)
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nordlicht02
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Anmeldungsdatum: 14.12.2006
Beiträge: 6040

BeitragVerfasst am: 27.08.08, 21:35    Titel: Re: Strafzettel Antworten mit Zitat

Gammaflyer hat folgendes geschrieben::
Edit: Und zu spät...

Passiert Ihnen heute scheinbar öfter.... Winken
_________________
Auf die besten Motive trifft man, wenn man keine Kamera dabei hat. (Murphys Foto-Gesetz)
Ich habe meine feste Meinung - bitte verwirren Sie mich nicht durch Tatsachenfeststellungen.
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Gammaflyer
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Anmeldungsdatum: 06.10.2004
Beiträge: 8793

BeitragVerfasst am: 27.08.08, 21:47    Titel: Antworten mit Zitat

Ja, es gibt so Tage...
_________________
Dass Laien am Rechtsverkehr teilnehmen ist zwar ärgerlich aber eben unvermeidbar. spraadhans (cave: Ironie)
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