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Hallo , ich habe vor 2 Jahren in Spanien beim damaligen Arbeitgeber eine Unterlassungserklärung unter Druck ( es wurde eine Anzeige wegen Diebstahl in den Raum gestellt ) unterschrieben.
Nun da ich wieder in Deutschland bin, ist diese Erklärung wirksam , und wenn ich dagegen verstosse - obwohl ich sie für nichtig halte wegen des ausgeübten Drucks - ist die "vereinbarte" Strafe hier einklagbar??
WIe sieht die Rechtslage aus bei solchen im EU Ausland getroffenen Vereinbarungen??
Ich denke, die Wirksamkeit der Unterlassungserklärung bemisst sich nach spanischem Recht.
In Unkenntnis des Inhaltes kann natürlich schlecht gesagt werden, welche Wirkungen die Erklärung entfaltet. _________________ It's not about left or right, it's about right and wrong.
die Erklärung beinhaltet ein Verbot der Weitergabe von Informationen die im Zuge eines Arbeitsverhältnisses erlangt wurden.
Wie sieht die Rechtslage aus wenn dagegen verstossen wird ? Ist es möglich daraus abzuleitende Forderungen auch auf deutschem Hoheitsgebiet einzuklagen?
Wenn erlangte Informationen rechtlich relevante Tatbestände erfüllen, ist eine Weitergabe an Behörden auch ein Verstoß gegen die Erklärung?
würde sagen das der ehemalige Arbeitgeber berechtigt ist Schadenersatz zu verlangen und dies je nach vereinbarten oder durch Gesetz erklärten Gerichtsstand durchsetzen.
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