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Unterlassungserklärung

 
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rosand
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 14.07.2006
Beiträge: 25
Wohnort: Rheinberg

BeitragVerfasst am: 26.08.08, 22:30    Titel: Unterlassungserklärung Antworten mit Zitat

Hallo , ich habe vor 2 Jahren in Spanien beim damaligen Arbeitgeber eine Unterlassungserklärung unter Druck ( es wurde eine Anzeige wegen Diebstahl in den Raum gestellt ) unterschrieben.

Nun da ich wieder in Deutschland bin, ist diese Erklärung wirksam , und wenn ich dagegen verstosse - obwohl ich sie für nichtig halte wegen des ausgeübten Drucks - ist die "vereinbarte" Strafe hier einklagbar??

WIe sieht die Rechtslage aus bei solchen im EU Ausland getroffenen Vereinbarungen??
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spraadhans
FDR-Moderator


Anmeldungsdatum: 26.11.2005
Beiträge: 7758
Wohnort: SMS Bayern

BeitragVerfasst am: 27.08.08, 08:55    Titel: Antworten mit Zitat

Ich denke, die Wirksamkeit der Unterlassungserklärung bemisst sich nach spanischem Recht.

In Unkenntnis des Inhaltes kann natürlich schlecht gesagt werden, welche Wirkungen die Erklärung entfaltet.
_________________
It's not about left or right, it's about right and wrong.
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rosand
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 14.07.2006
Beiträge: 25
Wohnort: Rheinberg

BeitragVerfasst am: 27.08.08, 09:08    Titel: Antworten mit Zitat

hallo ,

die Erklärung beinhaltet ein Verbot der Weitergabe von Informationen die im Zuge eines Arbeitsverhältnisses erlangt wurden.

Wie sieht die Rechtslage aus wenn dagegen verstossen wird ? Ist es möglich daraus abzuleitende Forderungen auch auf deutschem Hoheitsgebiet einzuklagen?

Wenn erlangte Informationen rechtlich relevante Tatbestände erfüllen, ist eine Weitergabe an Behörden auch ein Verstoß gegen die Erklärung?
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ronnybln25
Interessierter


Anmeldungsdatum: 06.08.2008
Beiträge: 13

BeitragVerfasst am: 30.08.08, 00:08    Titel: Antworten mit Zitat

Hey,

würde sagen das der ehemalige Arbeitgeber berechtigt ist Schadenersatz zu verlangen und dies je nach vereinbarten oder durch Gesetz erklärten Gerichtsstand durchsetzen.
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