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Zusammenziehen mit Freund

 
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gast1772
Gast





BeitragVerfasst am: 29.09.04, 09:31    Titel: Zusammenziehen mit Freund Antworten mit Zitat

Hallöchen!
Ich hab da mal ein paar Fragen....
Mein Freund wird demnächst geschieden werden und er ist natürlich unterhaltspflichtig für seine 5jährige Tochter und -wahrscheinlich- ja auch für seine Ex-Frau, die es wunderbar versteht, seit der Geburt gar nicht arbeiten zu gehen!
Kann man die Ex-Frau "zwingen" wenigstens ein paar Stündchen arbeiten zu gehen? Die sitzt zuhause und wartet darauf, dass die Kleine aus dem Kindergarten kommt Mit den Augen rollen
Was passiert, wenn wir zusammenziehen und dadurch ja eine eheähnliche Gemeinschaft und auch eine gemeinsame Haushaltskasse haben? Fließt mein Gehalt auch noch in ihre Tasche?!?
Er zahlt freiwillig seit 2 1/2 Jahren ( so lange sind die Beiden schon getrennt ) mehr Unterhalt an sie als er wohl müßte. Wird das bei der Scheidung jetzt festgelegt, wieviel und wahrscheinlich ja auch weniger er zahlen muß?
Seiner Firma, wo er beschäftigt ist, geht es super schlecht und ihm stehen noch 2 1/2 Monatsgehälter aus. Im Grunde kommt er so schon nicht über die Runden! Wirkt sich das auch auf den Unterhalt aus? Ich meine, wo soll er das Geld hernehmen, was ihm zwar zusteht, aber was nun mal nicht kommt?!
Fragen über Fragen! Ich hoffe, einer kann mir hier ein wenig Licht ins Dunkle bringen....
Danke schon mal!!
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Gast






BeitragVerfasst am: 29.09.04, 09:39    Titel: Re: Zusammenziehen mit Freund Antworten mit Zitat

Zitat:
Kann man die Ex-Frau "zwingen" wenigstens ein paar Stündchen arbeiten zu gehen?


doch natürlich, notfalls musst du sie eben mit der peitsche antreiben! aber vorsicht- das ist strafbar!


Zitat:
Die sitzt zuhause und wartet darauf, dass die Kleine aus dem Kindergarten kommt


woher weisst du das denn? sitzt du vor ihrem fenster und siehst ihr dabei zu?
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Männerfraktion
Gast





BeitragVerfasst am: 29.09.04, 09:44    Titel: Re: Zusammenziehen mit Freund Antworten mit Zitat

gast1772 hat folgendes geschrieben::
Hallöchen!
Ich hab da mal ein paar Fragen....
Mein Freund wird demnächst geschieden werden und er ist natürlich unterhaltspflichtig für seine 5jährige Tochter und -wahrscheinlich- ja auch für seine Ex-Frau, die es wunderbar versteht, seit der Geburt gar nicht arbeiten zu gehen!
Kann man die Ex-Frau "zwingen" wenigstens ein paar Stündchen arbeiten zu gehen? Die sitzt zuhause und wartet darauf, dass die Kleine aus dem Kindergarten kommt Mit den Augen rollen
Was passiert, wenn wir zusammenziehen und dadurch ja eine eheähnliche Gemeinschaft und auch eine gemeinsame Haushaltskasse haben? Fließt mein Gehalt auch noch in ihre Tasche?!?
Er zahlt freiwillig seit 2 1/2 Jahren ( so lange sind die Beiden schon getrennt ) mehr Unterhalt an sie als er wohl müßte. Wird das bei der Scheidung jetzt festgelegt, wieviel und wahrscheinlich ja auch weniger er zahlen muß?
Seiner Firma, wo er beschäftigt ist, geht es super schlecht und ihm stehen noch 2 1/2 Monatsgehälter aus. Im Grunde kommt er so schon nicht über die Runden! Wirkt sich das auch auf den Unterhalt aus? Ich meine, wo soll er das Geld hernehmen, was ihm zwar zusteht, aber was nun mal nicht kommt?!
Fragen über Fragen! Ich hoffe, einer kann mir hier ein wenig Licht ins Dunkle bringen....
Danke schon mal!!


Ob ihm die Firma was schuldet interessiert die deutschen Gerichte nicht die Bohne.
Bekommt er kein Geld soll er halt kündigen!
Wenn er da weiterarbeitet wird das Jugendamt den Unterhalt forden.
Kann er nicht zahlen ist das eine Straftat!
Ansonsten braucht die Ex Frau garnicht zu arbeiten weil sie eine Frau ist!
Dein Geld bekommt die Frau antürlich nicht.
Dein Freund sollte sich jedoch so schnell wie möglich arbeitslos melden.....
Außerdem sollte er einen Anwalt aufsuchen.

Aber das beste wird sein ihr macht das so:
- er kündigt und wird ab jetzt deinen Haushalt führen
- du arbeitest
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Gast






BeitragVerfasst am: 29.09.04, 09:50    Titel: Re: Zusammenziehen mit Freund Antworten mit Zitat

Vielen Dank für Eure hilfreichen Antworten!!
Verarschen kann ich mich echt alleine!!! So was bescheuertes hab ich echt noch nie erlebt!
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Melly
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 13.09.2004
Beiträge: 1595

BeitragVerfasst am: 29.09.04, 10:30    Titel: Re: Zusammenziehen mit Freund Antworten mit Zitat

Hallo,

also...sie muß nicht arbeiten gehen, kann also weiterhin daheim sitzen und Tv gucken.
Es kann ihr erst eine Halbtagstätigkeit zugemutet werden, wenn das Kind 8 Jahre alt ist. Das ist evtl vun Bundesland zu Bundesland etwas anders.
Eine Vollzeittätigkeit erst, wenn das Kind ca 12 Jahre alt ist.
Aber dann muß sie erstmal nen Job finden. Findet sie nachweislich keinen, zahlt er bis er schwarz sieht.
Dein Einkommen wird nicht in den Unterhalt einberechnet, könnte aber sein, daß man ihm nachsagt, daß er dadurch, daß Du mit in der Wohnung lebst niedrigere Lebenshaltungskosten hat und somit sein Selbstbehalt sinkt.
Wie oben schon geschrieben interessiert sich das Gericht nicht, ob der Arbeitgeber nicht zahlt, da muß sich Dein Freund schon selbst drum kümmern.
Ansonsten muß er sich halt nen Job suchen, wo er Geld bekommt.
Die Aussage des Vorposters, daß der Mann daheim bleibt und Du arbeiten gehst, ist Käse, da dem Mann dadurch nur ein fiktives Einkommen angerechnet wird und Du das dann zahlen darfst.

Also...Dein Freund wird zahlen...zahlen...zahlen, er kommt da nicht raus.
Wenn die Frau bei Gericht den Unterhalt für sich gleich klären läßt, wird das ins Urteil aufgenommen und es besteht ein Titel, da kann sie ihn dann das Geld unterm Hintern weg pfänden.
Gruß
melly
_________________
Smilie Melly
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Heinz-Peter Nobert
FDR-Moderator


Anmeldungsdatum: 13.09.2004
Beiträge: 1197
Wohnort: Saarlouis

BeitragVerfasst am: 29.09.04, 10:37    Titel: Re: Zusammenziehen mit Freund Antworten mit Zitat

Hallo,

ein Elternteil, der ein kleines Kind betreut, ist unterhaltsrechtlich nicht verpflichtet, einer Erwerbstätigkeit nachzugehen.

Etwa ab Ende Grundschule des Kindes wird von ihm verlangt, einer Halbtagstätigkeit nachzugehen. Dies steht so nicht im Gesetz, die Rechtsprechung ist hier nicht ganz einheitlich (es gibt also auch Gerichte, die dies bereits früher verlangen).

Etwa ab dem 14./15. Lebensjahr des Kindes wird eine Vollzeittätigkeit verlangt.

Die Frau muß dann nachweisen, daß sie sich ausreichend um solche Arbeit bemüht hat.

Die Höhe des Unterhalts richtet sich nach dem tatsächlich erzielten Einkommen und muß im Einzelfall berechnet werden. Wenn der Lohn aussteht und kann auch nicht mit Erfolg durchgesetzt werden (dies muß aber natürlich versucht werden) und es fehlen Lohnersatzleistungen (wie z.B. Insolvenzausfallgeld), so wird dies bei der Höhe des Einkommens zu berücksichtigen sein.
_________________
Mit freundlichen Grüßen
RA Peter Nobert
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Männerfraktion
Gast





BeitragVerfasst am: 29.09.04, 12:24    Titel: Re: Zusammenziehen mit Freund Antworten mit Zitat

Anonymous hat folgendes geschrieben::
Vielen Dank für Eure hilfreichen Antworten!!
Verarschen kann ich mich echt alleine!!! So was bescheuertes hab ich echt noch nie erlebt!


Was is daran bescheuert?
Ok maybe muss man sich etwas clever anstellen wenn er einen auf Sozialfall macht und du verdienst das Geld sonst passiert das was Melly gesagt hat.
Aber ich glaube ICH AG gründen reicht.
Dann arbeitet er aufm Papier und is nimmer Hausmann!
Das andere stimmt alles!!
Keine Verarschung!

ES WURDEN IN UNSERER MÄNNERFEINDLICHEN UMGEBUNG SCHON MÄNNER VON GERICHTEN ZU EINER GELDSTRAFE VERURTEILT WEIL SIE ES DURCH UMSTÄNDE DIE SIE NICHT VERTRETEN KONNTEN NICHT GESCHAFFT HABEN DEN UNTERHALT ZU ZAHLEN!!!!!!!!

DAS IST DISKRIMINIERUNG!
ICH FORDERE GLEICHBERECHTIGUNG FÜR MANN UND FRAU WIE IM GRUNDGESETZ VERANKERT!!!!
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