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Verkehrsunfall

 
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Johny
Interessierter


Anmeldungsdatum: 24.08.2008
Beiträge: 18

BeitragVerfasst am: 26.08.08, 19:01    Titel: Verkehrsunfall Antworten mit Zitat

X fährt in einem betrunkenem Zustand gegen das Auto des Y.

X hat keine Versicherung. Er will den Schaden nicht zahlen.

Nach einem Kostenvoranschlag beträgt der Schaden ca. 900 Euro netto.

Was würdet ihr dem Y in dieser Situation empfehlen?

Hat Y das Recht, die Strafrechtsakte einzusehen?(X ist wegen §315 c dran).

Zivilrechtlich reicht ein Kostenvoranschlag für die Klageeinreichung aus?
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Lackschleifer
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 22.07.2007
Beiträge: 248
Wohnort: Hamburg

BeitragVerfasst am: 26.08.08, 20:57    Titel: Antworten mit Zitat

...wenn X fährt dürfte das Fahrzeug von X pflichtversichert sein...natürlich vorausgesetzt es handelt sich um ein versicherungspflichtiges Teil...
....Y wäre gut beraten einen Anwalt mit der Sache zu beauftragen.....
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Johny
Interessierter


Anmeldungsdatum: 24.08.2008
Beiträge: 18

BeitragVerfasst am: 26.08.08, 21:10    Titel: Antworten mit Zitat

nein, X fuhr mit einem Mofa ohne pflicht versichert zu sein...
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Lackschleifer
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 22.07.2007
Beiträge: 248
Wohnort: Hamburg

BeitragVerfasst am: 26.08.08, 23:02    Titel: Antworten mit Zitat

X fuhr mit einem Mofa ....die normalerweise auch versicherungspflichtig sind...
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Johny
Interessierter


Anmeldungsdatum: 24.08.2008
Beiträge: 18

BeitragVerfasst am: 26.08.08, 23:58    Titel: Antworten mit Zitat

reden wir über normalerweise, oder über den vorliegenden Fall? Mofa hatte keine Versicherung!
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Peacekeeper
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 31.03.2007
Beiträge: 507

BeitragVerfasst am: 27.08.08, 05:20    Titel: Antworten mit Zitat

Zivilrechtliche Schadensersatzansprüche gegen X geltend machen
_________________
Man muss nicht alles wissen, man sollte nur wissen wo alles steht.
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Mogli
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 13.12.2004
Beiträge: 3586
Wohnort: Pfalz

BeitragVerfasst am: 27.08.08, 07:07    Titel: Antworten mit Zitat

keine Angst, unser fürsorgender Staat lässt keinen im Regen stehen..... auch für solche Fälle ist gesorgt.......

laut Pflichtversicherungsgesetz müssen auch Verkehrsopfer, die durch ein nicht-versichertes Kraftfahrzeug zu Schaden kommen, entsprechende Entschädigungen erhalten (§ 12 ff PflVersG). Um diese Entschädigungsleistungen kümmert sich der
Verein Verkehrsopferhilfe e.V.

www.verkehrsopferhilfe.de
_________________
Grüße, Mogli
********************
Diese Auskunft ist kostenlos, aber hoffentlich nicht umsonst.
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Oberlehrer Lempel
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 22.09.2004
Beiträge: 1454

BeitragVerfasst am: 27.08.08, 08:32    Titel: Antworten mit Zitat

Mogli hat folgendes geschrieben::
keine Angst, unser fürsorgender Staat lässt keinen im Regen stehen..... auch für solche Fälle ist gesorgt.......
Nun ja, ... dazu aus einem Beitrag in der angegebenen Quelle:
Zitat:
Bei Unfällen mit Fahrerflucht gelten folgende Einschränkungen:
• Fahrzeugschäden und so genannte Sachfolgeschäden (z. B. Abschleppen,
Mietfahrzeugkosten) werden nicht ersetzt.
[...]

Y hat also Glück gehabt, dass die Personalien des X bekannt wurde und dieser nicht unerkannt entkommen ist, sonst stände Y trotz unseres fürsorgenden Staates im Regen und bliebe auf dem Schaden an seinem Fahrzeug sitzen ...

gez. Lempel
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Johny
Interessierter


Anmeldungsdatum: 24.08.2008
Beiträge: 18

BeitragVerfasst am: 27.08.08, 13:14    Titel: Antworten mit Zitat

und die würden den Schaden ersetzen?


das glaub ich aber nicht!!!

oder wollen die dann den Verursacher in Regress nehmen?
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Mogli
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 13.12.2004
Beiträge: 3586
Wohnort: Pfalz

BeitragVerfasst am: 27.08.08, 14:13    Titel: Antworten mit Zitat

Johny hat folgendes geschrieben::
und die würden den Schaden ersetzen?
nee, die wollen nicht..... aber die müssen Winken

Johny hat folgendes geschrieben::

das glaub ich aber nicht!!!
fürs Glauben sind andere Berufsgruppen zuständig. Hier geht´s um rechtliche Fakten. Und da der hier vorliegende Sachverhalt im Pflichtversicherungsgesetz so geregelt ist, ist das eben so.

Johny hat folgendes geschrieben::

oder wollen die dann den Verursacher in Regress nehmen?
ja, sie werden es zumindest probieren. Ob der dann zahlen kann, steht auf einem anderen Blatt.
_________________
Grüße, Mogli
********************
Diese Auskunft ist kostenlos, aber hoffentlich nicht umsonst.
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