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Johny Interessierter
Anmeldungsdatum: 24.08.2008 Beiträge: 18
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Verfasst am: 26.08.08, 19:01 Titel: Verkehrsunfall |
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X fährt in einem betrunkenem Zustand gegen das Auto des Y.
X hat keine Versicherung. Er will den Schaden nicht zahlen.
Nach einem Kostenvoranschlag beträgt der Schaden ca. 900 Euro netto.
Was würdet ihr dem Y in dieser Situation empfehlen?
Hat Y das Recht, die Strafrechtsakte einzusehen?(X ist wegen §315 c dran).
Zivilrechtlich reicht ein Kostenvoranschlag für die Klageeinreichung aus? |
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Lackschleifer FDR-Mitglied

Anmeldungsdatum: 22.07.2007 Beiträge: 248 Wohnort: Hamburg
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Verfasst am: 26.08.08, 20:57 Titel: |
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...wenn X fährt dürfte das Fahrzeug von X pflichtversichert sein...natürlich vorausgesetzt es handelt sich um ein versicherungspflichtiges Teil...
....Y wäre gut beraten einen Anwalt mit der Sache zu beauftragen..... |
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Johny Interessierter
Anmeldungsdatum: 24.08.2008 Beiträge: 18
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Verfasst am: 26.08.08, 21:10 Titel: |
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nein, X fuhr mit einem Mofa ohne pflicht versichert zu sein... |
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Lackschleifer FDR-Mitglied

Anmeldungsdatum: 22.07.2007 Beiträge: 248 Wohnort: Hamburg
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Verfasst am: 26.08.08, 23:02 Titel: |
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X fuhr mit einem Mofa ....die normalerweise auch versicherungspflichtig sind... |
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Johny Interessierter
Anmeldungsdatum: 24.08.2008 Beiträge: 18
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Verfasst am: 26.08.08, 23:58 Titel: |
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reden wir über normalerweise, oder über den vorliegenden Fall? Mofa hatte keine Versicherung! |
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Peacekeeper FDR-Mitglied

Anmeldungsdatum: 31.03.2007 Beiträge: 507
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Verfasst am: 27.08.08, 05:20 Titel: |
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Zivilrechtliche Schadensersatzansprüche gegen X geltend machen _________________ Man muss nicht alles wissen, man sollte nur wissen wo alles steht. |
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Mogli FDR-Mitglied

Anmeldungsdatum: 13.12.2004 Beiträge: 3586 Wohnort: Pfalz
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Verfasst am: 27.08.08, 07:07 Titel: |
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keine Angst, unser fürsorgender Staat lässt keinen im Regen stehen..... auch für solche Fälle ist gesorgt.......
laut Pflichtversicherungsgesetz müssen auch Verkehrsopfer, die durch ein nicht-versichertes Kraftfahrzeug zu Schaden kommen, entsprechende Entschädigungen erhalten (§ 12 ff PflVersG). Um diese Entschädigungsleistungen kümmert sich der
Verein Verkehrsopferhilfe e.V.
www.verkehrsopferhilfe.de _________________ Grüße, Mogli
********************
Diese Auskunft ist kostenlos, aber hoffentlich nicht umsonst. |
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Oberlehrer Lempel FDR-Mitglied

Anmeldungsdatum: 22.09.2004 Beiträge: 1454
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Verfasst am: 27.08.08, 08:32 Titel: |
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Mogli hat folgendes geschrieben:: | keine Angst, unser fürsorgender Staat lässt keinen im Regen stehen..... auch für solche Fälle ist gesorgt....... | Nun ja, ... dazu aus einem Beitrag in der angegebenen Quelle:
Zitat: | Bei Unfällen mit Fahrerflucht gelten folgende Einschränkungen:
• Fahrzeugschäden und so genannte Sachfolgeschäden (z. B. Abschleppen,
Mietfahrzeugkosten) werden nicht ersetzt.
[...] |
Y hat also Glück gehabt, dass die Personalien des X bekannt wurde und dieser nicht unerkannt entkommen ist, sonst stände Y trotz unseres fürsorgenden Staates im Regen und bliebe auf dem Schaden an seinem Fahrzeug sitzen ...
gez. Lempel |
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Johny Interessierter
Anmeldungsdatum: 24.08.2008 Beiträge: 18
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Verfasst am: 27.08.08, 13:14 Titel: |
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und die würden den Schaden ersetzen?
das glaub ich aber nicht!!!
oder wollen die dann den Verursacher in Regress nehmen? |
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Mogli FDR-Mitglied

Anmeldungsdatum: 13.12.2004 Beiträge: 3586 Wohnort: Pfalz
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Verfasst am: 27.08.08, 14:13 Titel: |
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Johny hat folgendes geschrieben:: | und die würden den Schaden ersetzen? | nee, die wollen nicht..... aber die müssen
Johny hat folgendes geschrieben:: |
das glaub ich aber nicht!!! | fürs Glauben sind andere Berufsgruppen zuständig. Hier geht´s um rechtliche Fakten. Und da der hier vorliegende Sachverhalt im Pflichtversicherungsgesetz so geregelt ist, ist das eben so.
Johny hat folgendes geschrieben:: |
oder wollen die dann den Verursacher in Regress nehmen? | ja, sie werden es zumindest probieren. Ob der dann zahlen kann, steht auf einem anderen Blatt. _________________ Grüße, Mogli
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Diese Auskunft ist kostenlos, aber hoffentlich nicht umsonst. |
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