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Casimir, hier hat Frau A berichtet, und nicht Herr W(achmeister). Daher finde ich es auch ein wenig unnötig Herrn W verteidigen zu wollen, denn den interessiert das rein garnicht, aber gut.
Schön wenn Du ein anderes Verständnis davon besitzt was erlaubte und notwendige Maßnahmen sind, aber so weit verbreitet scheint mir das nicht zu sein. Ich kenne schon ein paar Leute die derartige "freiwillige" Tests (natürlich mit der Androhung bei Weigerung zur Blutentnahme zu müssen, d.h. in d.R. auch in einer anderen Stadt ausgesetzt zu werden) mitgemacht haben, aber bei keinem von diesen fiel er positiv aus. Doch, einer, der eine Substanz anzeigte, die die Person nie im Leben genommen hat.
Daher meine einfache Vermutung, dass derartige Test gern nach Gutdünken gemacht werden, da braucht dem Beamten nur die Frisur nicht zu gefallen. Und Frau A schreibt dass alle Personen/Wagen durchsucht wurden. Dafür dürften doch recht ähnliche Voraussetzungen gelten?
Und ne kleine persönliche Anmerkung: Kritische Beäugung und Ablehnung bestimmter Handlungen ist etwas anderes als Hass. Und ich habe die Erfahrung gemacht, dass manche Cops sich recht schnelll und völlig unnötigl auf den Schlips getreten fühlen. Etwas mehr Gelassenheit wünscht man sich da.
Frau A. möchte in diesem rein fiktiven Fall nochmals betonen, dass es wirklich nichts gab, was den Polizisten zur Annahme bringen konnte, dass Drogen im Auto oder in/ an den Personen sind. Nur eben das verlassen des Clubs.
Dieser Club ist den Politikern des Umkreises schon länger ein Dorn im Auge, da dort einmal ein Unfall mit jungen Menschen war. Und wie es der Zufall so möchte war es die Tochter eines Politikers, die den Unfall verursachte. Im Drogenrausch.
Seitdem nehmen die Kontrollen dort überhand. Man munkelt das man so die Besucher vertreiben möchte und der Laden zu machen muss. Aber dies sind natürlich alles nur fiktive Gerüchte
Ebenfalls nochmals betohnen möchte Frau A, dass sie niemals unhöflich zu anderen Menschen, egal ob Polizist oder normaler Büger, wird.
Im Gegenteil, sie war kooperativ und hilfsbereit, hat freiwllig alle Taschen geleert, den Kofferraum geöffnet etx.pp.
Nur, wie es in den Wald hinein schreit...
Der Polizist war nicht extrem unhöflich, aber wie beschrieben zog sich das ganze sehr lange hin und es war wirklich kalt. Das man dann keinen Pullover anziehen darf wenn man in einem Trägershirt bibbert ist unhöflich und ungerechtfertigt. Hätte der Polizist gesagt, er möchte den Schweisstest an der Hand machen oder an der Stirn wäre das alles kein Problem gewesen. Aber wie gesagt, dies wurde weder angeboten noch angesprochen.
Lieben Gruß _________________ ...chaotisch wie Semmelbrösel
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nein, der Polizist hatte den Schweisstest nicht verlangt bis Frau A sich den Pullover anziehen wollte. Das war bereits nach dem Alko Test und nach dem Durchsuchen der Personen. Das Führerhaus war bereits durchsucht, der 2 Polizist war am Kofferraum zugange und der Pullover lag auf dem Kindersitz auf der Rückbank. Der ebenfalls durchsucht worden war.
Also sprachen keine praktischen Gründe gegen das heraus nehmen aus dem PKW. Frau A hätte sich den Pulli auch von dem Polizisten geben lassen.
Es wäre auch nicht so ärgerlich gewesen, wenn die Polizistin, die ebenfalls vor Ort war und die Körperkontrolle bei Frau A gemacht hatte, diesen Schweisstest gemacht hätte. Nur war diese Frau schon ein Auto weiter, da alle PKWs die von dem Club kamen, raus gezogen wurden. Alle, wirklich alle.
Natürlich kann man an den Händen, sei es vom Toilettenbesuch oder von den Gläsern, sich spuren von Drogen zuziehen. Da gebe ich Dir recht. Scheinbar sind auch viele Geldscheine behaftet. Aber die Test können scheinbar auch ausschlagen wenn man z.b. ein Mohnbrötchen gegessen hat. Das hab ich zumindest einmal gelesen. Also sind diese Test nicht wirklich sicher und es hätte dann trotzdem eine Blutkontrolle geben müssen, um solche Dinge auszuschließen.
Und ans Dekoltê fast sich eine Frau sicher öfters an z.B unter den Achseln.. man muss ja alles hochziehen was vielleicht verrutscht
Frau A. möchte keine Aufsichtsbeschwerde oder ähnliches einlegen. Dazu ist das alles nicht wichtig genug. Aber geärgert hat sie sich trotzdem sehr über das Ganze, deshalb stellte ich dies hier auch zur Diskussion, um zu erfahren was ihr darüber denkt
Lieben Gruß _________________ ...chaotisch wie Semmelbrösel
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Denn spätestens bei der Ablehnung besteht für die Polizisten der begründete Verdacht!
Wenn ein Polizist in der Ablehnung eines "Pusten" oder "Pinkels" oder "Wischen" irgendwas begründet ist er entweder sehr dumm, kennt sein Normen nicht, handelt rechtswidrig oder kann sich einfach im Forum nicht ausdrücken.
Warum sollte ich mitwirken ?
- ich bin ein freier Bürger ! und wenn ich das Mitwirken ablehne, dann begründet das gar nix. Wenn ich nach Schnaps stinke, torkele, kaum ansprechbar bin, dann könnte das es etwas begründen,
Nur darf man sich dann auch nicht über die Maßnahmen beschweren.
Doch ! die Maßnahmen dürfen nicht von der Kooperationsbereitschaft abhängen, sondern nur vom Gesetz !
4.
Ich mache keine Teste mit - und ungerechtfertigte BE beklage ich - jedoch habe ich a. mehrmals Alko-Tests abgelehnt (nach Drogen bin ich nie gefragt wurden) und b. musste ich niemals zur BE ! Weil die Polizisten im echten Leben eine BE eben nicht mit ablehntem Pusten begründen können - sondern mir einen Tatvorwurf machen müssen und der eben gerade nicht auf Grund des ablehnten Testes fußen kann.
Dann lehnen Sie doch mal einen Alkoholtest oder Drogentest ab, mal schaun was passiert!
Denn spätestens bei der Ablehnung besteht für die Polizisten der begründete Verdacht!
Wir leben zum Glück noch in einem Rechtsstaat, wo die Inanspruchnahme der Grundrechte weder einer Begründung bedarf, noch jemanden verdächtig macht. Die Weigerung stellt daher keinen Tatverdacht dar.
Zitat:
Ich war immer der Meinung, der Bluttest wird bei begründetem Verdacht von der Polizei angeordnet........
Nicht wirklich.
Zitat:
Also meine Quelle war immer die StPO! Genauer gesagt, der § 81a. Und nochmal genauer der Absatz 2.
Sollte Ihnen dieser § nicht geläufig sein, hier bekommen Sie Nachhilfe.
Das bedeutet, dass die Blutentnahme grundsätzlich von einem Richter angeordnet werden muss.
Nur dann, wenn ausnahmsweise kein zuständiger Richter zu erreichen ist (auch nicht per Telefon, was aufgrund des richterlichen Bereitschaftsdienstes nur selten der Fall ist) und ein entsrpechender Tatverdacht besteht und die Blutentnahme jetzt und nicht später vorgenommen werden kann, dann liegt Gefahr im Verzug vor und die Polizei ordnet die Blutentnahme selbst an.
Dann lehnen Sie doch mal einen Alkoholtest oder Drogentest ab, mal schaun was passiert!
Denn spätestens bei der Ablehnung besteht für die Polizisten der begründete Verdacht!
Echt, so einfach gestrickt soll es unter Polizeimützen zugehen? Ich dachte die Polizei nimmt nicht mehr jeden, der nichts kann, aber viel darstellen will (deutliches Symptom: ständiger Kasernenton). Ein bisschen mehr Einfallsreichtum würde ich mir schon wünschen, wenn man einen Verdacht konstruieren will. Aber naja, Toto und Harry denken vielleicht auch, dass man sie ernst nehmen könnte.
Zitat:
Fragen Sie mal andere Polizeibeamte in diesem Forum wie oft die genau diesen Spruch von Alkohol- und Drogensündern schon gehört haben!
Tut das irgendetwas zur Sache? Frag doch mal den nächstbesten Punk, wie bescheuert [Mehr oder minder beleidigende Bezeichnung für Polizisten gelöscht. Biber] sein können.
Deine Beiträge vermitteln das.
Das soll keinesfalls heissen, das ich auch annehme dass es bei der Polizei wirklich so ist, nur weil einer sich das so zusammendenkt.
Naja, ich glaube ich bin nicht der einzige der das so auffasst. Schau mal weiter oben was cmd.dea zu dem "begründeten Verdacht" gesagt hat. Vielleicht findest Du auch noch Deine Linie und widersprichst Dir nicht selbst in jedem zweiten Beitrag, aber von mir aus, wenn's Freude macht.
Im übrigen denke ich hier hat einer zuviel billige Polizeiserien im Privatfernsehen gesehen, mehr nicht.
Zudem bezieht sich das Urteil des BVG auf den Art. 13 GG:
...
och Eiwie;
Urteile des Verfassunggerichtes beziehen sich nicht nura auf einen Fall, sondern klären etwas grundsätzliches.
Es ist so, dass das Urteil um eine Wohnungsdurchsungsanordnung ging, aber es sagt auch etwas über grundsätzlichen Umgang mit der Gefahr im Verzuge - also auch für viele viele andere Fälle....
Reicht denn nicht aus als begründeter Verdacht, dass in der entsprechenden Lokalität Drogen konsumiert werden und die Insassen aus dieser Lokalität kommen?
Ich bzw. meine Frau geriet auch einmal in eine Alkoholkontrolle, meine Frau trinkt kein Tropfen Alk. Nach einer Stunde Stau dank der gesperrten Bundesstraße wegen der Alkkontrolle meinte der kontrollierende Polizist: "[....] na, was getrunken?" "Nein, ich trinke gar keinen Alkohol" "Aber ihr Jungs (Beifahrer und Hinterbänkler) habt doch was getrunken?" "Ja, jeder ein Bier", Polizist überlegt kurz "Ja, ich rieche Alkohol, bitte vorne beim Kollegen eine Atemalkoholkontrolle machen" ICH stand so kurz davor zu sagen "Wenn sie Alkohol riechen, dann müssten sie wohl selbst etwas getrunken haben", aber meine Frau schaute mich in dem Moment nur kurz böse an und ich hielt meine Klappe... 0,0 Promille hatte sie natürlich.
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