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"Verjährung" Strafzettel

 
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Cacatua
Interessierter


Anmeldungsdatum: 14.03.2006
Beiträge: 18

BeitragVerfasst am: 28.08.08, 16:33    Titel: "Verjährung" Strafzettel Antworten mit Zitat

Hallo Ihr,

am 12.06.2008 bin ich wegen überhöhter Geschwindigkeit geblitzt worden. Erst heute - also exakt 11 Wochen nach meiner rasanten Fahrt - erhielt ich mit Datum 25.08.2008 einen zudem noch falsch adressierten Strafzettel über Euro 15. Mein Vorname ist auf dem Strafzettel nicht korrekt angegeben.

Nun habe ich mal gehört, dass ein Strafzettel spätestens 6 Wochen nach dem Vergehen beim Verkehrssünder eintreffen muss, ansonsten bräuchte man nicht mehr zahlen. Stimmt das? Oder muss ich zahlen? Und wie ist das mit dem falschen Vornamen?

Gruß
Britta
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Gammaflyer
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 06.10.2004
Beiträge: 8793

BeitragVerfasst am: 28.08.08, 16:36    Titel: Re: "Verjährung" Strafzettel Antworten mit Zitat

Cacatua hat folgendes geschrieben::
Nun habe ich mal gehört, dass ein Strafzettel spätestens 6 Wochen nach dem Vergehen beim Verkehrssünder eintreffen muss, ansonsten bräuchte man nicht mehr zahlen. Stimmt das?

Nein.
Die Verjährungsfrist beträgt 3 Monate.
Cacatua hat folgendes geschrieben::
Oder muss ich zahlen?

Genau.
Cacatua hat folgendes geschrieben::
Und wie ist das mit dem falschen Vornamen?

Unerheblich.
_________________
Dass Laien am Rechtsverkehr teilnehmen ist zwar ärgerlich aber eben unvermeidbar. spraadhans (cave: Ironie)
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