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kann man denn nicht unter dem gesichtspunkt, dass der name des geldempfängers in abgekürzter form vorliegt davon ausgehen, dass er nicht wusste wohin er überweist?
und wenn ja, wie zwingt man den verein dazu zu handeln, wenn er nichtmehr auf deine mails antwortet? muss man dafür einen rechtsanwalt nehmen?
kann man denn nicht unter dem gesichtspunkt, dass der name des geldempfängers in abgekürzter form vorliegt davon ausgehen, dass er nicht wusste wohin er überweist?
und wenn ja, wie zwingt man den verein dazu zu handeln, wenn er nichtmehr auf deine mails antwortet? muss man dafür einen rechtsanwalt nehmen?
Ich finde es unfair, die Leistungen eines Vereins fast ein Jahr lang in Anspruch zu nehmen und dann die Mitgliedsbeiträge, die ja dafür verwendet werden, zurück haben zu wollen, in deinem Falls ging es ja laut Satzung sogar "nur" um ermäßigte, und du durftest sicher die vollen Leistungen genießen...
Der Verein muss nicht tätig werden, wenn er nicht will. Du willst was von ihm, also musst du dich bewegen, sprích dein Geld einklagen. Aber DAVOR wäre in deinem Fall wirklich ein Anwalt ratsam. Ich hoffe, du hast ne Rechtsschutzversicherung... ansonsten....
kann man denn nicht unter dem gesichtspunkt, dass der name des geldempfängers in abgekürzter form vorliegt davon ausgehen, dass er nicht wusste wohin er überweist?
Ja mach ich auch immer: Geld überweisen ohne zu wissen, wohin.
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