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unfall in der schweiz

 
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eilantha
noch neu hier


Anmeldungsdatum: 26.08.2008
Beiträge: 3

BeitragVerfasst am: 26.08.08, 17:08    Titel: unfall in der schweiz Antworten mit Zitat

HI

SO ich hatte am WE einen Unfall in der Schweiz gehabt. Hoffe das ist hier im richtigen Bereich:

Kurze erläuterung:

Ich bin geradeaus aus einer Starße auf die KReuzung gefahen. Es war eine 30er-Zone. ICh habe geschaut und bin gefahren .

Kurz bevor ich in der anderern Strasse war, hat es geknallt. EIn Mofa ist in die rechte Seite rein.....

ich war zu diesem zeitpunkt total durch den wind... gegenpartei hat mich unter drcuk gesetzt und ich habe ein schuldeingeständniss unterschrieben auf .dem europäischen unfallbericht. er hat nach meiner unterschrift aber noch weitere sachen in den bericht geschriebn.... ich dachte er unterschreibt nur...
polizei war später auch vor ort. bei der habe ich die aussage gemacht, dass ich geschaut und niemanden gesehen habe. mein beifahrer hat das bestätigt(er ist der einzige zeuge). es gibt keinen bericht, aber notizen hat die polizei gemacht.

später hat mein beifahrer gesagt, das das mofa angeheizt kam und nicht gebremst hat. aber er habe es erst gesehen, als wir schon auf der starsse waren, in guter entfernung...
deswegen habe ich ihn wohl nicht gesehen nur auch er hat sich nciht getraut was zu sagen.


es gibt fotos von dem unfall, die werde ich bekannten zeigen, die im crashcenter arbeiten, um ne aussage zur geschwindigkeit zu bekommen.

wie sieht die rechtslage aus? kann ich den bericht anfechten? und wie stehen die chancen?
kann man nachweisen, ob das mofa gebremst hat?
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Biber
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 21.11.2005
Beiträge: 11363
Wohnort: This world is not my home - I'm only passing through!

BeitragVerfasst am: 26.08.08, 18:26    Titel: Re: unfall in der schweiz Antworten mit Zitat

eilantha hat folgendes geschrieben::
SO ich hatte am WE einen Unfall in der Schweiz gehabt. Hoffe das ist hier im richtigen Bereich
Eigentlich eher nicht... Mit den Augen rollen
_________________
Das Denken ist zwar allen Menschen erlaubt, aber vielen bleibt es erspart.
Sapere Aude! (Kant)
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Oberlehrer Lempel
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 22.09.2004
Beiträge: 1454

BeitragVerfasst am: 27.08.08, 08:17    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo,
unabhängig davon, dass der Unfall in der Schweiz stattgefunden hat und deshalb schweizerisches Recht anzuwenden ist, fällt die Beurteilung dieses Unfalles schwer, da die Beschreibung doch etwas dürftig ausfällt.

Daher nur einige Hinweise:
1. Der "Europäische Unfallbericht" ist grundsätzlich keine Schuldanerkenntnis. Wenn Sie nicht noch etwas anderes unterschrieben haben, sollten Sie diesbezüglich keine Probleme mit den Versicherungen bekommen.

2. Nach der Schilderung wage ich zu verstehen, dass das Mofa von rechts kam. Auch in der Schweiz gilt grundsätzlich "Rechts-Vor-Links", dort nennt man das "Rechtsvortritt." Dieser gilt auch in der Schweiz für den gesamten von rechts kommenden Verkehr, sofern er nicht durch Verkehrszeichen oder Polizei anders geregelt ist.

Diesen Rechtsvortritt des Mofas haben Sie dem ersten Anschein nach offenbar missachtet. Ihrer Behauptung, Sie hätten das Mofa trotz genauen Hinsehens nicht gesehen (es sei also gar nicht da gewesen), wird man die Tatsache des geschehenen Unfalles entgegenhalten. Auch in der Schweiz fallen Mofas nicht vom Himmel.
Wenn Sie hingegen geltend machen wollen, dass Sie den Unfall selbst unter Anwendung größtmöglicher Sorgfalt nicht hätten vermeiden können (z.B. weil das Mofa viel zu schnell um eine für Sie nicht einsehbare Kurve kam), dann werden Sie das beweisen müssen.
Dazu der folgende Absatz:

3. Auch in der Schweiz gilt bzgl. der Geschwindigkeit das Sichtfahrgebot. Dazu aus der Verkehrsregelnverordnung:
Zitat:
Art. 4 Angemessene Geschwindigkeit
Der Fahrzeugführer darf nur so schnell fahren, dass er innerhalb der überblickbaren Strecke halten kann; wo das Kreuzen schwierig ist, muss er auf halbe Sichtweite halten können.
(Unter "Kreuzen" verstehen die Schweizer das Aneinandervorbeifahren sich entgegenkommender Fahrzeuge).
Gegen diese Vorschrift könnte der Mofafahrer verstoßen haben. Ist das nachweisbar der Fall, dann könnte sich, je nach Schwere der Schuld des Mofafahrers, Ihre Schuld verringern, möglicherweise sogar ganz hinter die des Mofafahrers zurücktreten. Letzteres dürfte jedoch nur in ganz extremen Ausnahmefällen eintreten.

gez. Lempel
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eilantha
noch neu hier


Anmeldungsdatum: 26.08.2008
Beiträge: 3

BeitragVerfasst am: 27.08.08, 16:48    Titel: Antworten mit Zitat

HI, vielen Dank!
Vor allem die Sache mit dem Europäischen Unfallbericht war mir wichtig...

An der Strasse waren mehrere Einmündungen, es kann sein das er aus einer von denen kam und ich ihn deswegen nicht gesehen habe.... gerade weil diese ecke extrem uneinsichtig war, habe ich gehalten und bin langsam in dir kreuzung (bei mir 30er-zone). aber ist ja auch egal^^

Ich habe jetzt zumindestens wieder mut, die Sache nicht von Anfang an in den Sand gesetzt zu haben.
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