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Verfasst am: 22.08.08, 16:47 Titel: Fahrerflucht der Ex Freundin
Guten Tag,
hab mich hier mal neu angemeldet weil ich ein Problem habe. Wie es in der Überschrift steht, geht es um Fahrerflucht.
Kurz zur Vorgeschichte:
Meine damalige Freundin kam zu Besuch und wollte die gegenüber liegende Parklücke benutzen wie jedesmal. Leider hat sie einen Fehler gemacht und ist in den Zaun des Nachbarn gefahren. Ein Pfahl aus Metal ist verbogen. Das Auto hat dadurch einen erheblichen Schaden an der Front erlitten. Ich habe den Unfall NICHT gesehn nur gehört. Dann kam ich raus und habe den Schaden am Auto und am Zaun gesehen. Damals haben wir es leider versäumt gleich zum Nachbarn zu gehen. Sie ist dann später einfach weggefahren.
Bevor diese Sache überhaupt mit dem Nachbarn geklärt werden konnte ging die Beziehung in die Brüche und endete nicht schön. D.h. das Verhältnis zwischen uns ist keine Freundschaft sondern Feindschaft.
So jetzt zur aktuellen Situation:
Der Nachbar hatte den Unfall gesehen. Ob das stimmt oder ob er sich das ausgereimt hat weil meine Ex dort öfters stand und es nur Mutmaßungen sind, keine Ahnung.
Er will die Sache auf sich beruhen lassen wenn eine Entschuldigung bzw. eine Erklärung von meiner Ex kommt.
Ich habe mit ihr schon gesprochen aber das wird sie nicht machen. Sie lässt die Sache völlig kalt und ist ihr total egal. Ich habe schon mal mit einer Anzeige wegen Fahrerflucht gedroht aber außer Gelächter und Beleidigungen von ihr kam nix.
Ich bin jetzt wirklich in der Zwickmühle und weiss nicht was ich tun soll. Der Nachbar will eine Erklärung oder gegebenfalls Geld zur Reperatur. Aber das wird er von ihr nicht freiwillig bekommen.
Ich wills und werde es auch nicht bezahlen.
Nun will ich es klären und möchte wissen wie ist die Rechtslage in diesem Fall? Fahrerflucht?
Die Sache ist 2 Monate her.....Da ich sie kenne denke ich sie wird es leugnen.
Was ist wenn der Wagen in der Zwischenzeit repariert wurde? Kann man den Schaden trotzdem nachweisen?
Was ist wenn sie behauptet ich habe sie zur Fahrerflucht gezwungen?
Damit hier keine falschen Gedanken aufkommen........:
Ich will ihr keinen auswischen oder so. Ich will absolut keinen Kontakt zu ihr und habe die Sache mit dem Zaun verdrängt. Wohl ein Fehler. Aber wenn ich ausgelacht werde und somit der Dumme bin ( Ärger mit dem Nachbarn) muss gehandelt werden.
es war ja nicht so das er 2monate später eine haben will sondern es war so das er ca. 3wochen später zu meinen eltern kam (ich wohne noch zu hause). warum erst so spät keine ahnung. vllt hat er gewartet ob einer von selbst kam oder so. seit 5wochen ist halt diese sache im raum. er möchte eine entschuldigung aber ich kann ihm da nicht weiterhelfen. deshalb habe ich die sache auch eher verdrängt frei nach dem sprichwort aus den augen aus den sinn. nur die sache ist halt nicht erledigt. was von seiner seite aus noch kommt keine ahnung. mir kanns ja eigentlich auch egal sein nur hab ja nix mit damit zu tun. nur meine eltern werden da mit reingezogen (ärger mit dem nachbarn) und deshalb frage ich hier einfach mal nach. das hat wirklich nix mit auswischen zu tun. ich möchte nicht das hier der falsche eindruck entsteht.
wir können die frage auch umformulieren.....:
was kann der nachbar tun weil ihm jemand in den zaun gefahren ist obwohl dies 2monate her ist?
Anmeldungsdatum: 21.11.2005 Beiträge: 11363 Wohnort: This world is not my home - I'm only passing through!
Verfasst am: 22.08.08, 18:55 Titel:
niceguyeddie04 hat folgendes geschrieben::
was kann der nachbar tun weil ihm jemand in den zaun gefahren ist obwohl dies 2monate her ist?
Zur Polizei gehen, Anzeige erstatten, seinen Verdacht zu Protokoll geben, Zeugen benennen und abwarten, was passiert. _________________ Das Denken ist zwar allen Menschen erlaubt, aber vielen bleibt es erspart. Sapere Aude!(Kant)
was kann der nachbar tun weil ihm jemand in den zaun gefahren ist obwohl dies 2monate her ist?
Nun, er kann eine Strafanzeige wegen Unerlaubten Entfernens vom Unfallort gegen die Ex-Freundin erstatten.
Gleichwohl kann er von der Kfz-Versicherung der Ex-Freundin Ersatz für den von ihr angerichteten Schaden an seinem Zaun fordern. Dazu muss er allerdings nachweisen können, dass Ihre Ex-Freundin die Verursacherin des Schadens war. Die Versicherung lässt sich über das Kennzeichen ermitteln.
Beides, sowohl die "Fahrerflucht" als auch das Recht, Schadensersatz zu fordern, ist noch nicht verjährt. Die Verjährungsfristen betragen im Falle des unerlaubten Entfernens vom Unfallort fünf Jahre ab Vollendung der Tat, im Falle der Schadensersatzforderung drei Jahre ab dem Ende des Jahres, in dem die Forderung entstanden und dem Gläubiger bekannt wurde.
Wird festgestellt, dass die Freundin den Unfall verursacht und sich dann unerlaubt entfernt hat, wird die Versicherung den Schaden am Zaun zwar zunächst begleichen, sich dann jedoch das Geld von der Ex wiederholen, da diese durch die "Fahrerflucht" eine Obliegenheitsverletzung begangen hat.
Ob sie dann immer noch lacht?
Ihre Familie und Sie können hier nichts weiter unternehmen, als der Ex ins Gewissen zu reden und sich ggf. als Zeugen zur Verfügung zu stellen. Das wird auch der Nachbar einsehen müssen. Wenn daran das gute Verhältnis zerbricht, war es auch bisher nicht wirklich gut.
Anmeldungsdatum: 08.03.2007 Beiträge: 377 Wohnort: Geistig und körperlich: Hessen
Verfasst am: 26.08.08, 18:12 Titel:
Moin.
Wenn zu der Ex sowieso kein gutes Verhältnis mehr besteht, wieso interessiert es den TE überhaupt, was weiter passiert? Und wofür sollte der TE zahlen müssen? Dafür, dass ein anderer den Zaun des Nachbarn kaputt gemacht hat? Irgendwas ist da an mir vorbeigegangen. Wäre ich der TE, ich würde mich dem Nachbarn freundlicherweise als Zeuge zur Verfügung stellen.
Mfg DefPimp _________________ Personalführung ist die Kunst, den Mitarbeiter so schnell über den Tisch zu ziehen, dass er die Reibungshitze als Nestwärme empfindet.
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