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Wie immer: Kommt darauf an. Z.B. auf die "Lizenz" (was - 007 ?), die Vereinssatzung, die äußeren Rahmenbedingungen (z.B. volljährige "Oberaufsicht" in der Nähe) etc.
Aus meiner Erfahrung: Ja, das ist möglich wenn die Vereinssatzung es zulässt und eine volljährige Aufsichtsperson in der Nähe ist. Beispiel: In unserem Schwimmverein war es so, dass eine Trainingsgruppe (je eine pro Schwimmbahn) zwar auch von 16jährigen geleitet werden durfte, allerdings musste eine Aufsichtsperson über 18 Jahre und mit Erstehilfe- sowie Rettungsschwimmerausbildung ständig im Bad verfügbar sein.
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