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Verfasst am: 27.08.08, 13:45 Titel: Vorstandmitglied - ohne vertrauen
Man stelle sich einen e.V. vor.
Innerhalb des Vorstands herrscht streit, der nicht zu kitten ist, da der zweite vorsitzende stetig persönliche beleidigungen auspricht und stellenweise falsche behauptungen aufstellt. Was können die Vorstandsmitglieder gegen so etwas unternehmen?
Im Vorstand sind 5 Mitglieder die von der Mitgliederversammlung gewählt worden?
Gibt es sowas wie die vertrauensfrage, so dass z.B. die Vorstandsmitglieder dem 2 vorsitzenden das vertrauen absprechen können, kann man ihn beurlauben kann, oder muss/sollte eine Ausserordentliche Mitgliederversammlung einberufen werden. Die Mitgliederversammlung, ist sicherlich der schwerste weg, da dann vieles "öffentlich" gemacht werden muss...
Verfasst am: 27.08.08, 14:52 Titel: Re: Vorstandmitglied - ohne vertrauen
[quote="Elspalter"]Man stelle sich einen e.V. vor.
Zitat:
da der zweite vorsitzende stetig persönliche beleidigungen auspricht und stellenweise falsche behauptungen aufstellt. Was können die Vorstandsmitglieder gegen so etwas unternehmen
Mit Verleumdungsklage bzw. Unterlassungsklage drohen.
Zitat:
Im Vorstand sind 5 Mitglieder die von der Mitgliederversammlung gewählt worden?
wieso fragst du das, steht das nicht in euerer Satzung ?
Zitat:
oder muss/sollte eine Ausserordentliche Mitgliederversammlung einberufen werden. Die Mitgliederversammlung, ist sicherlich der schwerste weg, da dann vieles "öffentlich" gemacht werden muss...
wenn er nicht freiwillig zurücktritt, könnt ihr ihn in einer AO MGV abwählen.
da gibt es ein Urteil zu (198X ) Ich meine vom BGH.
Danach geht es Unabhängig von der Satzung bei Vorstandsmitgliedern nur über den freiwillgen Rücktritt oder über eine Mitgliederversammlung die ihn abwählt hat.
Hallo,
@Heini:
du meinst sicher das Urteil mit diesem Leitsatz:
Zitat:
Der Vorstand ist nicht berechtigt, ein Vorstandsmitglied aus dem Verein auszuschließen, auch wenn ihm die Satzung allgemein das Recht zur Ausschließung von Vereinsmitgliedern zuweist.
[BGH, Urteil v. 06.02.1984 - II ZR 119/83 = Rpfleger 1984, 239]
Ganz so satzungsunabhängig ist das aber nicht zu verstehen.
Wenn die Satzung dem Vorstand das Recht zuweist, neben "normalen" Mitgliedern ausdrücklich auch Vorstandsmitglieder ausschließen zu dürfen, dann kann der Vorstand so handeln. Dagegen spricht das oben zitierte Urteil nicht.
JS _________________ ... aber fragt lieber nochmal eure Eltern, denn gaaanz sicher bin ich mir nicht ... (Hein Blöd)
Danke, dass meinte ich. Ich hatte das Urteil nur grob in Erinnerung.
Und in dem Fall,(1984) wo mich das Interessiert hatte ging es nur über die Mitgliederversammlung. Deswegen hatte ich das wohl so in Erinnerung.
Da wir die Vereinssatzung nicht kennen, können wir das auch nicht abschließend beurteilen.
Unabhängig von der Rechtslage meine ich, das gewählte Vorstandmitglieder
nur von der Mitgliederversammlung abberufen werden können. Es könnte ja auch seien,
dass dieses eine Vorstandsmitglied rechtens handelt und die anderen nicht.
Meine Meinung als juristischer Laie.
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