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Verfasst am: 07.02.05, 21:42 Titel: Unterrichtsausschluss von Integrations-Grundschulkind
Auf welcher rechtlichen Grundlage kann ein Kind,welches integrativ in einer Grundschule (NRW) unterrichtet wird,3 Tage vom Unterricht ausgeschlossen werden?
Vielen Dank im Voraus.
Ordnungsmaßnahmen könnnen angewandt werden bei Pflichtverletzung durch Schüler, insbesondere bei Störung des Unterrichts oder sonstiger Schulveranstaltungen, bei Verletzung der Teilnahmepflicht sowie bei Verstößen gegen die Schulordnung oder die Hausordnung oder andere schulische Anordnungen (§ 14 I 2 ASchO). Über den vorübergehenden Ausschluss vom Unterricht von einem Tag bis zu zwei Wochen entscheidet ein Ausschuss der Klassenkonferenz (§ 18 I 1 ASchO).
An der Grundschule wird üblicherweise mit der Anwendung dieses Instrumentariums Zurückhaltung geübt.
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