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Rechte von Kindern - Familiengericht
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Ghost_Rider
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 04.08.2008
Beiträge: 90

BeitragVerfasst am: 01.03.09, 23:51    Titel: never End Antworten mit Zitat

Zwischenfrage:
Der Träger des Heimes hat die Massnahme beendet.
Der Jugendliche ist nun mit dem Jugendamt zusammen auf der Suche nach einer neuen geeigneten Träger Unterkunft.
Eine Familientherapeutische Maßnahme ist als Falschentscheidung vom Träger und vom JA jetzt eingestufft worden.
Die KM möchte nun aber Kindergeld haben in dieser Übergangszeit. Ist das richtig ?
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Dipl.-Sozialarbeiter
FDR-Moderator


Anmeldungsdatum: 09.12.2006
Beiträge: 11996

BeitragVerfasst am: 01.03.09, 23:58    Titel: Re: never End Antworten mit Zitat

Ghost_Rider hat folgendes geschrieben::
Zwischenfrage:
Der Träger des Heimes hat die Massnahme beendet.
Der Jugendliche ist nun mit dem Jugendamt zusammen auf der Suche nach einer neuen geeigneten Träger Unterkunft.
Eine Familientherapeutische Maßnahme ist als Falschentscheidung vom Träger und vom JA jetzt eingestufft worden.
Die KM möchte nun aber Kindergeld haben in dieser Übergangszeit. Ist das richtig ?

Wenn der Junge jetzt bei der KM ist, dann ja.
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Ghost_Rider
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 04.08.2008
Beiträge: 90

BeitragVerfasst am: 02.03.09, 20:38    Titel: nein Antworten mit Zitat

nein. Der Jugendliche ist nicht bei seiner Mutter. Also hat Sie auch kein Anrecht ?
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Dipl.-Sozialarbeiter
FDR-Moderator


Anmeldungsdatum: 09.12.2006
Beiträge: 11996

BeitragVerfasst am: 02.03.09, 22:11    Titel: Re: nein Antworten mit Zitat

Ghost_Rider hat folgendes geschrieben::
nein. Der Jugendliche ist nicht bei seiner Mutter. Also hat Sie auch kein Anrecht ?

Anrecht auf das Kindergeld hat derjenige, bei dem sich das Kind tatsächlich aufhält oder der ein berechtigtes Interesse nachweisen kann.

Siehe § 64 EStG und/oder § 3 BKGG.
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JensW
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 30.06.2005
Beiträge: 83

BeitragVerfasst am: 04.03.09, 12:51    Titel: Antworten mit Zitat

Mal so dumm dahergefragt, hat der Jugendliche einen Rechtsanwalt?

Die Frage stellt sich schon von daher, da sich wohl noch niemand so recht mit dem Entzug der elterlichen Sorge und der Übertragung auf einen Einzelvormund beschäftigt hat.
So können die wesentlichen Teil (alles wird schlecht gehen) auf einen Einzelvormund übertragen werden.
Man kann sich dabei selbst empfehlen. Amtsvormund wäre in diesem Fall ungünstig und ware auch gegen das Gesetz.

In solchen etwas holprigen Sachen habe ich die Erfahrung gemacht, dass ein Fachanwalt, welcher auf Pflegekinder spezialisiert ist, viel bringen kann.

Jetzt habe ich mir nicht alles durchgelesen, man mag mir dies nachsehen.

Ab einem bestimmten Alter zählt der Wille des Kindes mehr als der Wille des Vormundes.
Auch wichtig, wenn man sich diese merkwürdige Therpieform ansieht.

In der Sache hätte man sich echt viel ersparen können.

Gruß
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