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Ich habe bis jetzt nur mitgelesen, aber die Gerichtsentscheidung interessiert mich brennend?
Habt Ihr etwas für den Jungen erreicht?
Ich hoffe es ! _________________ Dies ist meine persönliche Meinung!
Verfasst am: 10.09.08, 13:45 Titel: Verdrehte Welt
Eins vorab. Eine Entscheidung wird es später geben.
Vorab schnell von unterwegs folgend Infos:
- Die Arme Mutter ist in Tränen ausgebrochen. Wir böse doofe 3. Personen sind schuld.
- Das Jugendamt teilt ebenfalls unsere Schuld mit, lässt sich aber vertreten.
- Der Junge wird nach Antrag seperat vom Richter Verfahrenspfleger gehört.
Da eine Entscheidung nicht getroffen werden kann, wird der Richter in 8 Tagen selbst eine Entscheidung treffen.
Bisherige Ergebnisse:
Es wird es keine Wiederkehr zur Kindesmutter geben.
Das Sorgerecht wird nicht entzogen, da dies nicht speziell verhandelt wird.
Pflegeschaft wird abgewiessen vom Jugendamt, ASD und Mutter
Eine Unterkunft in der Heimat ist für den Jugendlichen als gefährlich einzustufen.
Trotz mehrfacherer Erklärung, dass beim ASD / Jugendamt alles richtig gelaufen ist, zweifelt selbst der Richter dies an.
Der Richter erkekennt unklare Umstände. So sind Alle Hilfeschreiben des Jungen auf dem Amt, sowie die Ablehnung gegen die Sachbearbeiterin und gegen diese Unterbringung verschwunden. Das Amt behauptet nun, dass der Junge der Unterbringung zugestimmt hat, und dann nur nach äusserem Druck dies verweigert hat.
Zum Glück haben wir unterschriebene Kopien dieser Schreiben, die dem Richter vorliegen.
Nach der Verhandlungsunterbrechung wird der Jugendliche von seiner Mutter gegen seinen Willen (Er schreit um Hilfe, und das Sie weg gehen soll) im beisein der Jugendamtsvertretung und seinem Heimbetreuer in einer Ecke vor dem Amtsgericht nochmals unter Druck gesetzt. Wir haben mit dem Handy ein Foto gemacht, darauf wurde von der Jugendamts vertretung die Polizei gerufen.
Mit diesem Bild ist leider keine Anzeige bei der Polizei möglich, jedoch gibt die Polizei dies an die Staatsanwaltschaft weiter.
Unter Tränen, völlig entäuscht und zusammgebrochen verlässt der Jugendliche seine Heimatstadt.
Egal welche Unterkunft der Jugendliche bekommt. Es wird ein Heim sein , es wird 4 Jahre bis zu seinem 18. Geburtstag gehen und es wird auf Antrag diverse Kontaktverbote geben.
Diese Ergebniss sind das letzte vom letzten. Mir fehlen gerade die Worte. Auch Gesetze werden hier föllig Ignoriert, genauso wie begangene Straftaten , bzw. Missachtung der Gesetze. ...... Wie bereits gesagt ... Zum Wohle des Kindes.
Verfasst am: 10.09.08, 18:48 Titel: Re: Verdrehte Welt
Ghost_Rider hat folgendes geschrieben::
...
Unter Tränen, völlig entäuscht und zusammgebrochen verlässt der Jugendliche seine Heimatstadt.
...
... und damit seine gewohnte Umgebung und die Menschen, die sich in den vergangenen Jahren um ihn gekümmert haben und ihm beistanden.
Sein Schulabschluß ist in Gefahr und in der Einrichtung wird er der Gewalt der anderen Jugendlichen ausgesetzt sein. Drogen werden ihm vertrauter werden.
Verfasst am: 10.09.08, 19:38 Titel: in Kinder zu versetzen
Ersteinmal muss ich eins klar sagen.
Das Jugendamt verübt in diesem Fall nur noch Selbstschutz, um nicht gewaltige Fehler einzugestehen. Viele Fehler sind hier im Thread schon beschrieben worden (mehrfache unterlassene Hilfeleistung, bis hin zur Freiheitsberaubung), hinzu kommt die Sache von heute, dass Sich Jugendamt beamte schützen vor das Kind stellen , während die Mutter das Kind wieder "bearbeitet". Unser eingriffen in Form den Betreuer des Heimes zu bitten endlich mit dem weinenden Kind loszufahren verhalt im nichts. Die Mutter redet noch ca. 15 Minuten auf das Kind ein. Erst kurz bevor die Polizei eintrifft fahrt der Betreuer und das Kind los. Die Polizei hat das Jugendamt gerufen, weil ich versucht habe den Betreuer zu überreden, das Kind nicht weiter zu quälen und endlich loszufahren.
Auch die verlorenen Dokumente des Jugendlichen vor der Heimeinweisung. Hilfegesuche beim ASD, Ablehnung der Sachbearbeiterin, Ablehnung der weit entfernten Unterkunft usw.
Ich verstehe auch die Mutter nicht, da feststeht, dass Sie Ihr Kind nie wiederbekommt. Aber Sie besteht auf den Wünschen des Jugendamtes. Sicherlich darf Sie deswegen das Teilsorgerecht behalten. Ich hoffe für den Jungen, das Sie ganz schnell wie die Jahre davor das Interesse für das Kind verliert und Ihn dann in Ruhe lässt.
In dem Fall geht es nicht mehr um das Kind. Das Kind ist Mittel , ein Gegenstand. Hier wird nur noch Schaden begrenzt.
Sicherlich müste mann dann als Amt bei einer möglichen Verhandlung auch zugeben, dass beide Kinder längst (2001) andersweitig untergebracht werden hätten müssen.
Jedenfalls nicht im Interesse des Kindes.
Die letzten Wochen in dieser Maßnahme hat er nur mit den Gedanken im Hinterkopf ausgehalten, dass heute Recht für Ihn gesprochen wird. Recht, von dem erwartet hat, dass er als Opfer seiner Mutter nicht bestraft wird.
Leider dreht auch das Jugendamt die Tatsachen, dass hier klar das Opfer die Mutter ist, die nicht mehr mit dem Kind klar kommt, und auf Grund der äußeren Einflüsse nicht in der Lage ist Ihr Kind zu erziehen. Der Täter ist klar das Kind in den Augen des Jugendamtes, da er seine Mutter nicht mehr liebt.
Verfasst am: 10.09.08, 22:54 Titel: Re: in Kinder zu versetzen
Ghost_Rider hat folgendes geschrieben::
...
Die letzten Wochen in dieser Maßnahme hat er nur mit den Gedanken im Hinterkopf ausgehalten, dass heute Recht für Ihn gesprochen wird. Recht, von dem erwartet hat, dass er als Opfer seiner Mutter nicht bestraft wird.
Leider dreht auch das Jugendamt die Tatsachen, dass hier klar das Opfer die Mutter ist, die nicht mehr mit dem Kind klar kommt, und auf Grund der äußeren Einflüsse nicht in der Lage ist Ihr Kind zu erziehen. Der Täter ist klar das Kind in den Augen des Jugendamtes, da er seine Mutter nicht mehr liebt.
Aber Kinder haben keine Lobby. Um so wichtiger ist es, auch weiterhin couragiert für die Kinderrechte einzutreten.
Manchmal müssen Probleme öffentlich gemacht werden, damit ein Problembewußtsein entsteht. Auch in Zukunft muß diese Frage gestellt werden: "Hört ihr die Kinder weinen?"
Also ich sehe das noch nicht ganz so aussichtslos.
Am Gericht scheint es nämlich nicht zu liegen.
Zitat:
Trotz mehrfacherer Erklärung, dass beim ASD / Jugendamt alles richtig gelaufen ist, zweifelt selbst der Richter dies an.
Der Richter erkennt unklare Umstände. So sind Alle Hilfeschreiben des Jungen auf dem Amt, sowie die Ablehnung gegen die Sachbearbeiterin und gegen diese Unterbringung verschwunden. Das Amt behauptet nun, dass der Junge der Unterbringung zugestimmt hat, und dann nur nach äusserem Druck dies verweigert hat.
Zum Glück haben wir unterschriebene Kopien dieser Schreiben, die dem Richter vorliegen.
in Verbindung damit
Zitat:
Der Junge wird nach Antrag separat vom Richter Verfahrenspfleger gehört.
Ich habe jetzt keine Ahnung wie die Verfahrensweise vor einem Familiengericht
ist, aber normalerweise kann man noch vortragen bis eine Entscheidung getroffen wird.
Vielleicht muss die Vorgehensweise komplett neu überdacht werden.
Neutrales psychologisches Gutachten
Mir fällt da auch noch Strafanzeige wegen Missbrauch im Amt ein, da können
die sich nicht einfach vertreten lassen, auch nicht der Leiter.
Denn man kann hier mittlerweile durchaus Vorsatz erkennen.
Das aufgebaute Lügengebäude um Fehler zu vertuschen, angeblich verschwundene
das Amt belastende Akten und auch die Aussage des Jungen sollten genügend
Anhaltspunkte sein um ein solches Verfahren einzuleiten.
Und natürlich die Öffentlichkeit.
Es muss doch eine Möglichkeit geben sich gegen diese Amtswillkür zu wehren.
Gr.
ZetPeO _________________ Manche Menschen haben einen Gesichtskreis vom Radius Null und nennen ihn ihren Standpunkt
David Hilbert
Wenn die Sonne der Weisheit tief steht, werfen auch geistige Zwerge lange Schatten.
...
Neutrales psychologisches Gutachten
Mir fällt da auch noch Strafanzeige wegen Missbrauch im Amt ein, da können
die sich nicht einfach vertreten lassen, auch nicht der Leiter.
Denn man kann hier mittlerweile durchaus Vorsatz erkennen.
Das aufgebaute Lügengebäude um Fehler zu vertuschen, angeblich verschwundene
das Amt belastende Akten und auch die Aussage des Jungen sollten genügend
Anhaltspunkte sein um ein solches Verfahren einzuleiten.
Und natürlich die Öffentlichkeit.
Es muss doch eine Möglichkeit geben sich gegen diese Amtswillkür zu wehren.
...
Hallo ZetPeO,
hier mal ein Fall, über den ich mich heute ziemlich geärgert habe - auch wenn ich diesen Fall nur in der Zeitung gelesen habe:
Zu Grund liegt dem Richter die Dienstaufsichtsbeschwerden, die Strafanzeigen gegen diese Sachbearbeiterin und die Entscheidungen und Leiterin der ASD Außenstelle. Auch Strafanzeigen, Ermittlungsverfahren gegen die KM. Vom Jugendamt sind beide Mitarbeiter zufällig an diesem Verhandlungstage plötzlich aus persönlichen Gründen im Urlaub und lassen sich von der Stadtverwaltung (Rechtsanwälte) und einer Sachbearbeiterin vertreten. Diese Vertreterin die Tatsachen so arg, das das Kind nicht opfer sondern Täter wird, und die Mutter das Opfer.
Das Problem ist auch hier klar, das die Mutter hier klar das selbe möchte wie das Jugendamt. sie muss das auch so aussagen, um einer Strafanzeige vom Jugendamt aus dem wegen jahrelanger Vernachlässigung aus dem Weg zu gehen. Hier liegen dem Richter auch die Unterlagen vor.
Dem Jungen hat er aber klar mitgeteilt, das eine Pflege bei uns nicht in Frage kommen kann, wenn ein Elternteil dies nicht möchte und auch das zuständige Jugendamt dies ablehnt. er kann nicht diese Entscheidung treffen und somit fällt dies auch nicht zur Diskussion. Die Entscheidung über seinen Weiteren Werdegang liegt in der Klarstellung der Anträge über die geschlossene Einweisung. Selbst wenn dies nicht in Betracht kommt, bzw. die Klinik nach einem halben Jahr oder länger feststellt, dass er diese Maßnahme nicht mehr benötigt, so ist die Unterkunft in seiner Heimat momentan auch nicht möglich, wenn Amt und Sorgeberechtigte Mutter gegen eine Rückkehr in die Heimat stimmen. Diese Entscheidung kann zwar vom der Unterbringung mit entschieden werden, da diese "Unterbringungsfirma" in beiden Städte (zumindest nahen Umgebung) "Filialen" haben. Laut Richter wird es nur noch die Entscheidung geben : Klinik oder nicht.
Sicherlich werden wir nicht aufgeben, jedoch so langsam verlässt uns nicht nur die Kraft es selber zerrt uns sehr arg an den Nerven, und da wir fast alle werktätig sind, auch nicht die 24/7 Zeit sich mit der Sache zu beschäftigen. Auch gehen sicher hier die Möglichkeiten zur Neige, weil Sie es nun Stück für Stück schaffen den Jugendlichen zu einem nervlichen Frack zu formen. Man kann bei dem Jugendlichen starke Veränderungen feststellen. Der Druck bzw die Angst auf dieses Krankenhaus ist riesengroß. Es ist für Ihn momentan dadurch nicht wirklich möglich, 100% Leistung in der Schule zu geben. Ärger und Missverständnisse, die mit der Situation des Jungen nicht umgehen können sind damit vorprogrammiert und bereits passiert. Wir warten jedoch noch diese Entscheidung des Richters ab.
... Vom Jugendamt sind beide Mitarbeiter zufällig an diesem Verhandlungstage plötzlich aus persönlichen Gründen im Urlaub und lassen sich von der Stadtverwaltung (Rechtsanwälte) und einer Sachbearbeiterin vertreten. Diese Vertreterin die Tatsachen so arg, das das Kind nicht opfer sondern Täter wird, und die Mutter das Opfer.
...
Hallo Ghost Rider,
dies ist zunächst nicht zu beanstanden, da gegen die Mitarbeiter ein schwebendes Verfahren existiert und das Jugendamt selbst entscheidet, von wem es vertreten wird.
Ghost_Rider hat folgendes geschrieben::
Das Problem ist auch hier klar, das die Mutter hier klar das selbe möchte wie das Jugendamt. sie muss das auch so aussagen, um einer Strafanzeige vom Jugendamt aus dem wegen jahrelanger Vernachlässigung aus dem Weg zu gehen. Hier liegen dem Richter auch die Unterlagen vor.
Formaljuristisch scheint auch hier wenig einzuwenden zu sein. Nach dem Strafrecht braucht sich keiner selbst zu belasten.
Ghost_Rider hat folgendes geschrieben::
Dem Jungen hat er aber klar mitgeteilt, das eine Pflege bei uns nicht in Frage kommen kann, wenn ein Elternteil dies nicht möchte und auch das zuständige Jugendamt dies ablehnt. er kann nicht diese Entscheidung treffen und somit fällt dies auch nicht zur Diskussion.
Auf Artikel 6 Absatz 2 und 3 habe ich im Verlauf der Diskussion schon hingewiesen.
(2) Pflege und Erziehung der Kinder sind das natürliche Recht der Eltern und die zuvörderst ihnen obliegende Pflicht. Über ihre Betätigung wacht die staatliche Gemeinschaft.
(3) Gegen den Willen der Erziehungsberechtigten dürfen Kinder nur auf Grund eines Gesetzes von der Familie getrennt werden, wenn die Erziehungsberechtigten versagen oder wenn die Kinder aus anderen Gründen zu verwahrlosen drohen.
Das Familienrecht und das SGB VIII stehen im Einklang mit der Verfassung.
Leider sieht weder das Grundgesetz noch das BGB bzw. das SGB VIII eigenständige Rechte für Kinder und Jugendliche in Bezug auf die leiblichen Eltern vor. Das staatliche Wächteramt ist dem Jugendamt übertragen. Das Gesetzgeber hat nicht bedacht, daß sich mal Eltern und das Jugendamt sich gegen ein Kind oder einen Jugendlichen verbündet.
Ghost_Rider hat folgendes geschrieben::
Die Entscheidung über seinen Weiteren Werdegang liegt in der Klarstellung der Anträge über die geschlossene Einweisung. Selbst wenn dies nicht in Betracht kommt, bzw. die Klinik nach einem halben Jahr oder länger feststellt, dass er diese Maßnahme nicht mehr benötigt, so ist die Unterkunft in seiner Heimat momentan auch nicht möglich, wenn Amt und Sorgeberechtigte Mutter gegen eine Rückkehr in die Heimat stimmen. Diese Entscheidung kann zwar vom der Unterbringung mit entschieden werden, da diese "Unterbringungsfirma" in beiden Städte (zumindest nahen Umgebung) "Filialen" haben. Laut Richter wird es nur noch die Entscheidung geben : Klinik oder nicht.
Der Schlüssel zur Lösung des Problems liegt beim Familienrichter. Der Richter könnte beispielsweise für den Jungen eine natürliche Person zu Vormund bestellen oder einen Ergänzungspfleger bestellen.
Ghost_Rider hat folgendes geschrieben::
Sicherlich werden wir nicht aufgeben, jedoch so langsam verlässt uns nicht nur die Kraft es selber zerrt uns sehr arg an den Nerven, und da wir fast alle werktätig sind, auch nicht die 24/7 Zeit sich mit der Sache zu beschäftigen. Auch gehen sicher hier die Möglichkeiten zur Neige, weil Sie es nun Stück für Stück schaffen den Jugendlichen zu einem nervlichen Frack zu formen. Man kann bei dem Jugendlichen starke Veränderungen feststellen. Der Druck bzw die Angst auf dieses Krankenhaus ist riesengroß. Es ist für Ihn momentan dadurch nicht wirklich möglich, 100% Leistung in der Schule zu geben. Ärger und Missverständnisse, die mit der Situation des Jungen nicht umgehen können sind damit vorprogrammiert und bereits passiert. Wir warten jedoch noch diese Entscheidung des Richters ab.
Gerichtliche Auseinandersetzungen sind zuweilen sehr langwierig und zerren an den Nerven. Sie tragen - wie in diesem Fall - zu einem Wechselbad der Gefühle bei.
Aus der Sicht des Jungens ist dies ganze aber nur noch ein einziges Drama. Ich hoffe sehr, daß sich der Familienrichter intensiv mit dem Vorgang beschäftigt und dahinter das Schicksal des Kindes erkennt.
Mir zeigt dieser Fall aber auch, daß sich der Gesetzgeber mit dieser Frage beschäftigen sollte. Es reicht m.E. nicht aus, nur in Sonntagsreden über die Leistungen der Familienpolitik zu lamentieren und das Schicksal einzelner Kinder dabai aus den Augen zu verlieren.
Manchmal muß der Kampf um das Wohl eines Kindes dann eben in die Öffentlichkeit hinein getragen werden.
Verfasst am: 16.09.08, 16:27 Titel: noch eine frage
So nun, da es nun zum Ende des Fall kommt, eine Frage an die juristischen Leser:
Was ist nun noch möglich, etwas für den Jungen zu unternehmen. Was ist überhaupt noch sinnvoll, was nicht ?
In wie fern kann mann Urteile vom Familiengericht anzweifeln, bzw. etwas dagegen unternehmen ?
Der Fall ist ja nun endgültig aus den Gleißen geraten, dass heißt nichts anderes , als dass man bedacht bei jeder Handlung sein soll. Es hat keinen Sinn dem Jungen zu schädigen. Jedoch sind seine Aussichten sehr schlecht in dieser Unterkunft, auch allein, weil die Maßnahmen dort Psychologisch sind, und das denken einiger Leute dort noch aus tiefen DDR Zeiten stammt. Zudem ist seine Bildung in großer Gefahr, zumindest hat er gerade keinerlei Aussichten auf einen Hauptschulabschluss.
Wenn es noch eine legal Möglichkeit gibt, dann bitte hier posten bzw. IGM an mich
Wie ich in einem anderen Thread gelesen habe . §36 . Hilfeplan.
In diesem, meinem / unserem Fall wurde kein Hilfeplan vom Jugendamt erstellt.
Erst nach dem der Jugendliche aus dem Notdienst für Jugendliche rausgeholt wurde, machte mann einen Hilfeplan in dieser Unterbringung 2 Tage nach dessen Ankunft. Dieser wurde nur unter Druck von dem Jugendlichen unterschrieben und soll 12 Monate gültig sein.
Rechtens ?
...
In diesem, meinem / unserem Fall wurde kein Hilfeplan vom Jugendamt erstellt.
Erst nach dem der Jugendliche aus dem Notdienst für Jugendliche rausgeholt wurde, machte mann einen Hilfeplan in dieser Unterbringung 2 Tage nach dessen Ankunft. Dieser wurde nur unter Druck von dem Jugendlichen unterschrieben und soll 12 Monate gültig sein.
Rechtens ?
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