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Verfasst am: 02.10.04, 14:58 Titel: Grundbuch - wie erhalte ich eine Abschrift?
Hallo
wie erhalte ich, Sohn, Grundbucheinsicht bei unserer Gemeinde auf Grundstücke meines Vaters und meiner Mutter oder eine "Unbeglaubigte Grundbuchabschrift"?
>Recherche im Internet zu Grundbucheinsicht:
Einsicht in das Grundbuch (§ 12 GBO) haben grundsätzlich diejenigen Personen, die Rechte an dem betreffenden Grundstück haben. In allen anderen Fällen muß dem Grundbuchamt ein berechtigtes Interesse darlegt bzw. nachgewiesen werden.
Verfasst am: 02.10.04, 15:35 Titel: Re: Grundbuch - wie erhalte ich eine Abschrift?
Einsicht in Grundbücher ist nur beim Grundbuchamt möglich. Dorthin schreiben Sie und fordern eine beglaubigte Kopie der Grundbücher geordnet nach Band und Blatt an.
Sie erhalten diese dann entweder oder eine Verfügung, mit der Ihnen Grundbucheinsicht verwehrt wird. Gegen diese können sie dann im Rechtswege vorgehen.
Danach wissen Sie warum ihnen ggf. keine Grundbucheinsicht zusteht.
Verfasst am: 02.10.04, 20:19 Titel: Re: Grundbuch - wie erhalte ich eine Abschrift?
Hallo BGB
vielen Dank für Ihre Antwort.
Ich war schon bei unserer Gemeinde und habe eine Grundbuchabschrift geholt. Als ich dann am nächsten Tag weitere holen wollte wurde es wohl dem Bürgermeister "zu heiß" oder er hat sich informiert und hat mir die Herausgabe weiterer Grundbuchabschriften verweigert. Obwohl ich Sohn bin bzw. diese Kopien nur von Grundstücken und Gebäuden meiner Eltern will - eine Vollmacht sei notwendig!
Es geht halt darum, dass ich jetzt mit 48 Jahren vor der Kündigung im elterlichen Betrieb stehe, mein Vater sich mit kurz vor 70 Jahren immer noch wichtiger und besser fühlt als sein Sohn und mich jetzt vollends übergehen will und die Firma meinem Neffen überschreiben wird - für mich entsteht dadurch ein berechtigtes Interesse, Einsicht in die Akten zu nehmen und zu schauen, was sonst schon alles so gelaufen ist!
Welche Formulierung muss der BM annehmen?
Ich bin Ihnen für eine weitere Antwort sehr dankbar!
Verfasst am: 02.10.04, 20:21 Titel: Re: Grundbuch - wie erhalte ich eine Abschrift?
Bei der Gemeinde? Die Grundbuchämter sind normalerweise bei den Amtsgerichten bzw. in manchen Bundesländern bei Notaren. Ich wüßte nicht woher Sie ein Recht auf Einsicht herleiten wollen nur weil Sie der Sohn sind.
Verfasst am: 03.10.04, 06:59 Titel: Re: Grundbuch - wie erhalte ich eine Abschrift?
Ihre Eigenschaft "Sohn" löst m.E. kein berechtigtes Interesse zur Grundbucheinsicht aus. Ihre Eltern können mit ihrem Vermögen machen, was sie wollen.
Grundbuchämter werden in der Regel von einem Rechtspfleger (oder Richter) geleitet. Dort müssen sie einen schriftlichen Antrag stellen. Was der Bürgermeistrer ihnen erzähjlt ist ohne Bedeutung.
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