Navigationspfad: Home » Foren
Foren
recht.de :: Thema anzeigen - Grundbuch - wie erhalte ich eine Abschrift?
Forum Deutsches Recht
Foren-Archiv von www.recht.de
Achtung: Keine Schreibmöglichkeiten! Zu den aktiven Foren wählen Sie oben im Menü "Foren aus!
 
 SuchenSuchen 

Grundbuch - wie erhalte ich eine Abschrift?

 
Neuen Beitrag schreiben   Auf Beitrag antworten    recht.de Foren-Übersicht -> Immobilienrecht
Vorheriges Thema anzeigen :: Nächstes Thema anzeigen  
Autor Nachricht
Jürg004
Interessierter


Anmeldungsdatum: 02.10.2004
Beiträge: 7

BeitragVerfasst am: 02.10.04, 14:58    Titel: Grundbuch - wie erhalte ich eine Abschrift? Antworten mit Zitat

Hallo

wie erhalte ich, Sohn, Grundbucheinsicht bei unserer Gemeinde auf Grundstücke meines Vaters und meiner Mutter oder eine "Unbeglaubigte Grundbuchabschrift"?

>Recherche im Internet zu Grundbucheinsicht:
Einsicht in das Grundbuch (§ 12 GBO) haben grundsätzlich diejenigen Personen, die Rechte an dem betreffenden Grundstück haben. In allen anderen Fällen muß dem Grundbuchamt ein berechtigtes Interesse darlegt bzw. nachgewiesen werden.

Wie wird ein berechtigtes Interesse formuliert?

Ich bitte dringend um Hilfe! - Danke!

Mit freundlichen Grüssen
Jürg004
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
BGB
Gast





BeitragVerfasst am: 02.10.04, 15:35    Titel: Re: Grundbuch - wie erhalte ich eine Abschrift? Antworten mit Zitat

Einsicht in Grundbücher ist nur beim Grundbuchamt möglich. Dorthin schreiben Sie und fordern eine beglaubigte Kopie der Grundbücher geordnet nach Band und Blatt an.

Sie erhalten diese dann entweder oder eine Verfügung, mit der Ihnen Grundbucheinsicht verwehrt wird. Gegen diese können sie dann im Rechtswege vorgehen.

Danach wissen Sie warum ihnen ggf. keine Grundbucheinsicht zusteht.
Nach oben
Jürg004
Interessierter


Anmeldungsdatum: 02.10.2004
Beiträge: 7

BeitragVerfasst am: 02.10.04, 20:19    Titel: Re: Grundbuch - wie erhalte ich eine Abschrift? Antworten mit Zitat

Hallo BGB

vielen Dank für Ihre Antwort.

Ich war schon bei unserer Gemeinde und habe eine Grundbuchabschrift geholt. Als ich dann am nächsten Tag weitere holen wollte wurde es wohl dem Bürgermeister "zu heiß" oder er hat sich informiert und hat mir die Herausgabe weiterer Grundbuchabschriften verweigert. Obwohl ich Sohn bin bzw. diese Kopien nur von Grundstücken und Gebäuden meiner Eltern will - eine Vollmacht sei notwendig!
Es geht halt darum, dass ich jetzt mit 48 Jahren vor der Kündigung im elterlichen Betrieb stehe, mein Vater sich mit kurz vor 70 Jahren immer noch wichtiger und besser fühlt als sein Sohn und mich jetzt vollends übergehen will und die Firma meinem Neffen überschreiben wird - für mich entsteht dadurch ein berechtigtes Interesse, Einsicht in die Akten zu nehmen und zu schauen, was sonst schon alles so gelaufen ist!

Welche Formulierung muss der BM annehmen?

Ich bin Ihnen für eine weitere Antwort sehr dankbar!

Mit freundlichen Grüssen
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
Gast






BeitragVerfasst am: 02.10.04, 20:21    Titel: Re: Grundbuch - wie erhalte ich eine Abschrift? Antworten mit Zitat

Bei der Gemeinde? Die Grundbuchämter sind normalerweise bei den Amtsgerichten bzw. in manchen Bundesländern bei Notaren. Ich wüßte nicht woher Sie ein Recht auf Einsicht herleiten wollen nur weil Sie der Sohn sind.
Nach oben
BGB
Gast





BeitragVerfasst am: 03.10.04, 06:59    Titel: Re: Grundbuch - wie erhalte ich eine Abschrift? Antworten mit Zitat

Ihre Eigenschaft "Sohn" löst m.E. kein berechtigtes Interesse zur Grundbucheinsicht aus. Ihre Eltern können mit ihrem Vermögen machen, was sie wollen.

Grundbuchämter werden in der Regel von einem Rechtspfleger (oder Richter) geleitet. Dort müssen sie einen schriftlichen Antrag stellen. Was der Bürgermeistrer ihnen erzähjlt ist ohne Bedeutung.
Nach oben
Jürg004
Interessierter


Anmeldungsdatum: 02.10.2004
Beiträge: 7

BeitragVerfasst am: 03.10.04, 10:35    Titel: Re: Grundbuch - wie erhalte ich eine Abschrift? Antworten mit Zitat

Hallo BGB

vielen Dank für Ihre schnelle informative und sachliche
Antwort bezüglich meiner Anfrage "Grundbuchabschrift".

Sie haben mich in meiner "Notlage" ein gutes Stück
weiter gebracht.

Ich wünsche Ihnen alles Gute - Danke!

Mit freundlichen Grüssen

Jürg004 Lachen
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
Beiträge vom vorherigen Thema anzeigen:   
Neuen Beitrag schreiben   Auf Beitrag antworten    recht.de Foren-Übersicht -> Immobilienrecht Alle Zeiten sind GMT + 1 Stunde
Seite 1 von 1

 
Gehen Sie zu:  
Sie können keine Beiträge in dieses Forum schreiben.
Sie können auf Beiträge in diesem Forum nicht antworten.
Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht bearbeiten.
Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht löschen.
Sie können an Umfragen in diesem Forum nicht mitmachen.


Powered by phpBB © 2001, 2005 phpBB Group
©  Forum Deutsches Recht 1995-2019. Anbieter: Medizin Forum AG, Hochwaldstraße 18 , D-61231 Bad Nauheim , RB 2159, Amtsgericht Friedberg/Hessen, Tel. 03212 1129675, Fax. 03212 1129675, Mail info[at]recht.de.