Navigationspfad: Home » Foren
Foren
recht.de :: Thema anzeigen - Community-Photos
Forum Deutsches Recht
Foren-Archiv von www.recht.de
Achtung: Keine Schreibmöglichkeiten! Zu den aktiven Foren wählen Sie oben im Menü "Foren aus!
 
 SuchenSuchen 

Community-Photos

 
Neuen Beitrag schreiben   Auf Beitrag antworten    recht.de Foren-Übersicht -> Medien u. Wettbewerb
Vorheriges Thema anzeigen :: Nächstes Thema anzeigen  
Autor Nachricht
Danny1992
Interessierter


Anmeldungsdatum: 31.08.2008
Beiträge: 6

BeitragVerfasst am: 31.08.08, 15:24    Titel: Community-Photos Antworten mit Zitat

Sehr geehrte Damen und Herren,

ich habe eine Frage.Ich betreibe eine Community(privat).
Habe aber mehrere "Konkurrenten" die ihre Community gewerblich angemeldet haben.

Mir sind durch insinderinfos zugekommen das die Communitys Verträge mit anderen Clubs,Bars,Discos haben, dass kein anderer Photos aus dem Club schiesen dürfen.

Darf ich nun als Privater in den Club gehen und Photos von den Gästen machen?

Wie ist da die Rechtslage

Mit freundlichen Grüßen
Danny Kaufmann
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
Biber
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 21.11.2005
Beiträge: 11363
Wohnort: This world is not my home - I'm only passing through!

BeitragVerfasst am: 31.08.08, 15:57    Titel: Re: Community-Photos Antworten mit Zitat

Unter Beachtung der Forenregeln ganz allgemein:
Danny1992 hat folgendes geschrieben::
Darf ich nun als Privater in den Club gehen und Photos von den Gästen machen?
Wenn der Betreiber eines Clubs das untersagt: nein.
_________________
Das Denken ist zwar allen Menschen erlaubt, aber vielen bleibt es erspart.
Sapere Aude! (Kant)
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
nordlicht02
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 14.12.2006
Beiträge: 6040

BeitragVerfasst am: 31.08.08, 16:00    Titel: Re: Community-Photos Antworten mit Zitat

Danny1992 hat folgendes geschrieben::
Darf ich nun als Privater in den Club gehen und Photos von den Gästen machen?

Und als Ergänzung zu Biber:
wenn der Betreiber es nicht untersagt dürfen Sie i. d. R. zwar Bilder machen, diese aber nicht ohne Zustimmung der darauf erkennbar abgebildeten Personen veröffentlichen/verbreiten Geschockt
_________________
Auf die besten Motive trifft man, wenn man keine Kamera dabei hat. (Murphys Foto-Gesetz)
Ich habe meine feste Meinung - bitte verwirren Sie mich nicht durch Tatsachenfeststellungen.
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
Danny1992
Interessierter


Anmeldungsdatum: 31.08.2008
Beiträge: 6

BeitragVerfasst am: 31.08.08, 20:39    Titel: Re: Community-Photos Antworten mit Zitat

nordlicht02 hat folgendes geschrieben::
Danny1992 hat folgendes geschrieben::
Darf ich nun als Privater in den Club gehen und Photos von den Gästen machen?

Und als Ergänzung zu Biber:
wenn der Betreiber es nicht untersagt dürfen Sie i. d. R. zwar Bilder machen, diese aber nicht ohne Zustimmung der darauf erkennbar abgebildeten Personen veröffentlichen/verbreiten Geschockt


das heist also ich darf Fotos machen auch wenn der Vertrag zwischen Community und Club besteht?
Hat das was damit zutun das ich privat bin und nicht gewerblich?
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
nordlicht02
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 14.12.2006
Beiträge: 6040

BeitragVerfasst am: 31.08.08, 20:52    Titel: Antworten mit Zitat

Danny1992 hat folgendes geschrieben::
das heist also ich darf Fotos machen auch wenn der Vertrag zwischen Community und Club besteht?

So generell hat das hier niemand gesagt.
Der Betreiber kann per Hausrecht das Fotografieren untersagen.
Wenn er es nicht untersagt, kann man fotografieren, wobei man, wenn man in Geschäftsräumen fotografiert, anstandshalber den Inhaber vorher fragen sollte - kommt besser.
Wenn man dann fotografieren darf, darf man die Bilder aber ohne das Einverständnis der darauf erkennbar abgebildeten Personen nicht verbreiten. Man könnte die Bilder folglich nur für sich privat machen - oder man holt sich von jedem erkennbar Abgebildeten eine Erklärung, dass er auf das ihm nach § 22 Kunsturhebergesetz zustehende Recht am eigenen Bild verzichtet.
_________________
Auf die besten Motive trifft man, wenn man keine Kamera dabei hat. (Murphys Foto-Gesetz)
Ich habe meine feste Meinung - bitte verwirren Sie mich nicht durch Tatsachenfeststellungen.
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
Danny1992
Interessierter


Anmeldungsdatum: 31.08.2008
Beiträge: 6

BeitragVerfasst am: 31.08.08, 21:28    Titel: Antworten mit Zitat

das ich den Betreiber und den gast fragen muss ist mir klar,aber gegen mich können keine Rechtliche schritte eingeleitet werden wegen den Bildern?(also bilder offline nehmen, und eine unterlassungserklärung?)
bezogen jezt auf den Vertrag zwischen der Commnity und dem Club?

n
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
Rena Hermann
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 23.12.2005
Beiträge: 2886

BeitragVerfasst am: 31.08.08, 21:38    Titel: Antworten mit Zitat

Danny1992 hat folgendes geschrieben::
bezogen jezt auf den Vertrag zwischen der Commnity und dem Club?

Einen Freibrief/eine Rechtsberatung wird Ihnen hier keiner geben (können/dürfen) - die Forumregeln wurden ja schonmal angesprochen ... aber mal allgemein betrachtet:
Wenn einer (A) Verträge mit anderen (B) exklusiv (zumindest laut B) abschließt und A anschließend dennoch einem Dritten (C) dasselbe ermöglicht, wäre es doch meines (Laien)Wissens vor allem ein Problem zwischen den ursprünglichen Vertragspartnern (A und B), oder?
C hingegen hat ja - zumindest laut geschilderter Konstellation - nur eine geltende Vereinbarung mit A, nicht aber mit B.

Gruß
Rena

PS: Vor Abmahnungen usw. ist übrigens niemand sicher.
Manche sind aber unbegründet, dann muss man sich dagegen wehren.
Manche sind begründet aber man ist nicht zwingend schuld, z.B. weil einer einem eine Genehmigung gegeben hat, die er gar nicht hätte geben dürfen. Dann kann man letzteren wiederum in Regress nehmen. Kriegt man den nicht zu greifen bzw. kann's nicht beweisen, hat man Pech.
Der Rest ist begründet und man ist selbst schuld, wenn auch hier und da vielleicht aus Unwissenheit. Dann hat man jedenfalls was gelernt.
Oder hab ich noch 'ne Möglichkeit vergessen?
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden Website dieses Benutzers besuchen
Gerd aus Berlin
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 10.01.2005
Beiträge: 3021
Wohnort: Berlin

BeitragVerfasst am: 31.08.08, 22:07    Titel: Antworten mit Zitat

Als alter Liebhaber der Carambolage kann ich das vielleicht so um die Ecke erläutern wie damals Wolfgang Neuss dem damaligen Regierenden Bürgermeister Richard von Weizsäcker:

Wenn B ein Papier von A in der Hand hat, wonach er exklusiv Bilder im Club von A machen und verbreiten darf, dann kann B natürlich eine Abmahnung an C schicken, der das ebenso macht und gar verbreitet.

C kann nun unterschreiben, "Das werde ich nie wieder tun!" und die Gebühren berappen für den Anwalt, oder aber Eines von Beidem tun oder Keines. Ausgang offen.

Hat C dabei unabwendbare Kosten oder überhaupt welche, kann C kucken, inwieweit A dafür verantwortlich ist. Etwa wegen eines Doppelverkaufs von Rechten. Das wäre ja wie Bigamie oder der doppelte Verkauf eines Autos.

Dann kann C dem A schreiben: Rechnung über Kosten wegen weil dem B dieselben Rechte übertragen wurden wie mir, und das auch noch exklusiv.

Zumindest also über Portokosten, bis die Sache aus der Welt geschafft ist.

Gruß aus Berlin, Gerd
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden E-Mail senden
Danny1992
Interessierter


Anmeldungsdatum: 31.08.2008
Beiträge: 6

BeitragVerfasst am: 31.08.08, 22:38    Titel: Antworten mit Zitat

Vielen dank euch allen.Ihr habt mir sehr geholfen.

Mal schaauen was a mit c und c mit d am hut hat Smilie
Vieleicht lässt sich da ja was biegen.

ich werde auf jeden fall ein link von euch auf meiner Seite setzen.
Ich denke mal ihr habt dagegen rechtlich nichts einzuwenden Lachen

Danke nochmal schönen abend noch
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
Beiträge vom vorherigen Thema anzeigen:   
Neuen Beitrag schreiben   Auf Beitrag antworten    recht.de Foren-Übersicht -> Medien u. Wettbewerb Alle Zeiten sind GMT + 1 Stunde
Seite 1 von 1

 
Gehen Sie zu:  
Sie können keine Beiträge in dieses Forum schreiben.
Sie können auf Beiträge in diesem Forum nicht antworten.
Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht bearbeiten.
Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht löschen.
Sie können an Umfragen in diesem Forum nicht mitmachen.


Powered by phpBB © 2001, 2005 phpBB Group
©  Forum Deutsches Recht 1995-2019. Anbieter: Medizin Forum AG, Hochwaldstraße 18 , D-61231 Bad Nauheim , RB 2159, Amtsgericht Friedberg/Hessen, Tel. 03212 1129675, Fax. 03212 1129675, Mail info[at]recht.de.