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Verkauf von selbst hergestellten Produkten?

 
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E521
noch neu hier


Anmeldungsdatum: 02.09.2008
Beiträge: 1

BeitragVerfasst am: 02.09.08, 17:01    Titel: Verkauf von selbst hergestellten Produkten? Antworten mit Zitat

Hallo!
Da ich kürzlich einen Weg gefunden habe gewisse Spezialchemikalien (vor allem Indol-3-essigsäure, http://de.wikipedia.org/wiki/Indol-3-essigs%C3%A4ure) in kleinen Maßstab, weit unter dem Preis wie z.B. [Firmenname entfernt - Klaus] sie anbietet, herzustellen, habe ich mir nun überlegt diese um mein Taschengeld etwas aufzubessern diese an Privatkunden zu verkaufen.

Diese Stoffe sind legal, unterliegen nicht dem GÜG und sind weder giftig, brandfördernd, ätzend, gesundheitschädlich, etc., noch sind es Designer-Drogen etc. . Also auf Deutsch ziemlich ungefährlich.

Ich habe bereits ein Gewerbe angemeldet (Forschung und Entwicklung im Bereich Chemie). Ich rechne mit einem Jahreumsatz von unter 1000€. Ich habe das ganze beim Finanzamt angemeldet.

Kann ich jetzt mit dem Verkauf loslegen oder fehlt mir noch etwas, bevor ich damit loslegen kann. Ich kann leider im Internet nichts darüber finden.
Will nicht das bei mir in ein paar Tagen das LKA vor der Tür steht etc.

Mfg
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I-user
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Anmeldungsdatum: 27.03.2006
Beiträge: 5309
Wohnort: Dortmund

BeitragVerfasst am: 04.09.08, 23:49    Titel: Re: Verkauf von selbst hergestellten Produkten? Antworten mit Zitat

E521 hat folgendes geschrieben::
Will nicht das bei mir in ein paar Tagen das LKA vor der Tür steht etc.
Deswegen solltest Du Dich nicht auf Forenmeinungen verlassen, sondern einen Anwalt fragen. Meinetwegen per Internet. Der RA haftet für seine Beratung.
_________________
Recht ist interessant, aber sehr umfangreich; bin kein Fachmann

"Wenn ich schon lüge, dann am liebsten indem ich ausschließlich die Wahrheit sage."
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chatterhand
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Anmeldungsdatum: 27.09.2005
Beiträge: 1484
Wohnort: Wilder Westen

BeitragVerfasst am: 05.09.08, 08:55    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo,

hm, Taschengeld aufbesern?
Klingt nach nem MInderjährigen...
Deshalb glaub ich auch erst mal das mit dem Gewerbe nicht, da dazu die Eltern und das Vormundschaftsgericht einzubeziehen wären.

Aber egal:

ich denke, daß man bei der zuständigen IHK mal nachfragen sollte.
Die Infos sollten aufschlußreich sein.

Auf der anderen Seite könnte man ja auch mal überlegen, ob man sich das Verfahren patentieren lassen kann.
_________________
chatterhand
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Zafilutsche
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Anmeldungsdatum: 24.07.2007
Beiträge: 1428
Wohnort: Oberhausen

BeitragVerfasst am: 05.09.08, 09:39    Titel: Antworten mit Zitat

Gefahrstoffverordnung, Sicherheitsdatenblatt und Produkthaftung sind so gehe ich mal einfach von aus, keine Fremdwörter.
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