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Hauptschule v. Sonderschule - Formfehler?

 
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cecilia
Interessierter


Anmeldungsdatum: 08.01.2005
Beiträge: 17

BeitragVerfasst am: 08.02.05, 10:21    Titel: Hauptschule v. Sonderschule - Formfehler? Antworten mit Zitat

Niedersachsen nach Abschaffung der O-Stufe

Angenommen:

Ein Kind hätte 2003/2004 die damals noch bestehende 5.Klasse der O-Stufe besucht.
Dort wurde auf Realschul/Gymnasial-Niveau unterrichtet. Das Zeugnis des Kindes war entsprechend katastrophal. "Blauen Brief" hatte es nicht gegeben. 14 Tage vor Ende des Schuljahres im Sommer die mdl. Empfehlöung an die ELtern, das Kind wiederholen zu lassen ( "angeblich" hätte das Kind nach der alten O-Stufen-Versetzungsordnung "versetzt" werden müssen...- worüber die Eltern nicht aufgeklärt wurden).
Das Kind verblieb in der 5.Klasse dann einer Hauptschule......- hatte weiterhin nicht "lernen gelernt".....- jetzt wiederum katastrophales Zeugnis beim lt. Testgutachten intelligenten Kind. 14 Tage vor Ferienbeginn per Telefon an die Eltern: Das Kind gehört zur Sonderschule!
Die Hauptschule will das Kind nun um jeden Preis auf die Förderschule "Lernen" haben...- Bemühen wird nicht gesehen bzw. verneint.
Jetzt durch Dritte umfangreiche Maßnahmen in die Wege geleitet (außerschulischer Unterricht -Lernen lernen- ! Kind selbst versteht und bemüht sich um verändertes Verhalten.
Will auf gar keinen Fall zu Sonderschule (ist NICHT lernbehindert!!!)

M.E. "Formfehler" schon in der Nicht-Unterrichtung der Eltern über Möglichkeit der Versetzung aus der O-Stufe in die 6.Klasse..., weiter keine Info, dass Sonderschule droht, wenn die Leistungen weiter so schlecht sind (Eltern haben Migrationshintergurnd und kennen sich im deutschen Schulsystem nicht aus..)...
Von Seitern der Schule KEINE Unterstützungsmöglichkeiten bisher benannt!

Anwalt(Verwaltungsrecht) einschalten : Lohnt oder lohnt nicht?

LG cecilia
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