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Lass das Auto stehen und nimm den Bus...
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windalf
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Anmeldungsdatum: 27.01.2005
Beiträge: 7499
Wohnort: PC

BeitragVerfasst am: 09.09.08, 19:59    Titel: Antworten mit Zitat

Zitat:

Wir sollten uns jetzt nicht mit Spitzfindigkeiten ärgern.

Doch eben das weil ich bis jetzt immer noch nicht weiß für welche

Zitat:

vermutete Behauptung.

eine Begrüdung nachreichen "muss" die ich anscheinend angeblich noch nicht gegeben habe. Zu was genau konkret habe ich nicht Stellung genommen. Ich meine zu den jeweils angesprochenen "Themen" Stellung genommen zu haben (und dem auch nichts weiter hinzuzufügen habe". Um also für irgend etwas eine Begründung nachzureihen (wenn es denn noch etwas gibt was ich begründen müsste) müsste ich zunächst einmal ganz konkret wissen zu was ich nun keine Begründung abgegeben habe...

Zitat:

Zumindest die, die bei 1,2 Promille und mehr noch aufrecht stehen können, sollten jenseits aller gesetzlichen Fahrtauglichkeitsgrenzen noch in der Lage sein, mit Bus und Bahn nach Hause zu finden

Das habe ich auch nicht angezweifelt. Was hat das mit meiner Aussage zu tun. Es geht einzig und allein darum (in meiner Behauptung) das Person X eine größere "Gefahr" ( für die Sicherheit oder Ordnung des Betriebes oder für die Fahrgäste) mit als ohne Alk darstellt. Warum ich das so sehe habe ich dargelegt. Das kann man gut schlecht richtig oder falsch finden aber zumindest habe ich es dargelegt. Ob die Person prinzipiell noch in der Lage ist (oder auch nicht) mit dem Bus zu fahren oder nicht habe ich nie angezweifelt oder andiskutiert.
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...fleißig wie zwei Weißbrote
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Mount'N'Update
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Anmeldungsdatum: 17.09.2007
Beiträge: 1177
Wohnort: Berlin

BeitragVerfasst am: 11.09.08, 21:16    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo windalf, vor allem schreiben wir aneinander vorbei. Ich schreibe vom grippalen Infekt, du von der Grippe. Der Unterschied ist nicht ohne, ich habe es weiter oben bereits verlinkt.

Zudem wollte ich keine Begründung von dir, Biber wollte eine haben. Und zwar für eben die These, dass die Grippe (ich meine die Influenza) eine Krankheit im Sinne des Infektionsschutzgesetzes ist. Das hat er auch so geschrieben, doch auch ihn hast du nicht verstanden.

Wenn man bedenkt, dass die Grippe sehr ansteckend ist und in nicht wenigen Fällen auch zum Tod führen kann, hättest du für deine Meinung schon einmal einen Grund zusammen. Winken

Fei nach Waldemar Hartmann: Wer bringt denn da jetzt die Schärfe rein? Lachen
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Ich habe zu diesem Thema vor 15 Jahren eine Langzeitstudie anfertigen lassen, die ist allerdings noch in Arbeit.
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windalf
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Anmeldungsdatum: 27.01.2005
Beiträge: 7499
Wohnort: PC

BeitragVerfasst am: 11.09.08, 22:07    Titel: Antworten mit Zitat

Zitat:

Hallo windalf, vor allem schreiben wir aneinander vorbei. Ich schreibe vom grippalen Infekt, du von der Grippe. Der Unterschied ist nicht ohne, ich habe es weiter oben bereits verlinkt.

Ja eben aber ich habe auch nie das Gegenteil behauptet. Nur weil jemand anders was neues ins Spiel bringt brauche ich das wohl nicht begründen. Das kann Biber also nicht gemeint haben...

Zitat:

Und zwar für eben die These, dass die Grippe (ich meine die Influenza) eine Krankheit im Sinne des Infektionsschutzgesetzes ist. Das hat er auch so geschrieben, doch auch ihn hast du nicht verstanden.

Meines Erachtens habe ich bereits argumentiert gehabt warum Grippe eine Krankheit im Sinne des Infektionsschutzgesetzes ist. Daher wusste ich nciht was ich da noch begründen soll (bzw was an meiner Begründung war denn nicht stichhaltig)
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Mount'N'Update
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Anmeldungsdatum: 17.09.2007
Beiträge: 1177
Wohnort: Berlin

BeitragVerfasst am: 13.09.08, 23:38    Titel: Antworten mit Zitat

windalf hat folgendes geschrieben::

Meines Erachtens habe ich bereits argumentiert gehabt warum Grippe eine Krankheit im Sinne des Infektionsschutzgesetzes ist. Daher wusste ich nciht was ich da noch begründen soll (bzw was an meiner Begründung war denn nicht stichhaltig)


An welcher Stelle denn? Du beziehst dich auf §1 (1) des Infektionsschutzgesetzes, in dem keinerlei Definitionen stehen. Die werden erst im §2 nachgeliefert. Die Wörter "Grippe" oder "Influenza" kommen im gesamten Gesetzestext nicht vor.

Was natürlich nicht ausschließt, dass sie dennoch darunter fallen.

Du schriebst vor einiger Zeit:

Zitat:
Wenn man sich noch weiter informiert stellt man dann fest das (...) die Grippe eine Krankheit gemäß Infektionsschutzgesetz ist.


Über deine Informationsquellen wären wir dir sehr dankbar. Smilie
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Ich habe zu diesem Thema vor 15 Jahren eine Langzeitstudie anfertigen lassen, die ist allerdings noch in Arbeit.
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windalf
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Anmeldungsdatum: 27.01.2005
Beiträge: 7499
Wohnort: PC

BeitragVerfasst am: 14.09.08, 11:07    Titel: Antworten mit Zitat

Zitat:

An welcher Stelle denn? Du beziehst dich auf §1 (1) des Infektionsschutzgesetzes, in dem keinerlei Definitionen stehen. Die werden erst im §2 nachgeliefert. Die Wörter "Grippe" oder "Influenza" kommen im gesamten Gesetzestext nicht vor.


Wie stehen die Quoten, dass man sich mit suchen der Wortausschnitt "influenza" im IfSG finden lässt?
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Stephan1
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Anmeldungsdatum: 23.07.2005
Beiträge: 460

BeitragVerfasst am: 16.09.08, 09:17    Titel: Antworten mit Zitat

derdon114 hat folgendes geschrieben::
Der Bus kommt immer um 25nach also stündlich!
13.25 stand der bus an der haltestele und ich rannte hin!
ich war nur noch 2 schritte von der Tür entfernt und der busfahrer macht die tür zu!
Er hat mich aber definitiv gesehn er hat mich angeguckt!
Ich habe mich dann vor den bus gestellt und an die scheibe geklopft!
Er machte die tür auf und mekkerte mich direkt an!

Wenn der Bus um 13:25 abfahren soll, bedeutet dies 13:25:00, d.h. sie müssen sich spätestens gegen Ende der Minute 24 im Bus einfinden. Wer zu spät kommt, hat auch keinen Anspruch darauf mitgenommen zu werden. Wenn sie erst im Laufe der Minute 25 an der Haltestelle waren, können sie froh sein, dass der Bus überhaupt noch da stand.
Jeder Busfahrer im ÖV ist angewiesen, die Fahrzeiten zu halten, also pünktlich abzufahren. Sie können froh sein, dass der Busfahrer sie noch reingelassen und mitgenommen hat.
Über den Rüffel würde ich mich persönlich nicht ärgern, immerhin noch besser als eine Stunde zu warten, oder?
Also nächstes Mal einfach pünktlich an der Haltestelle sein, die anderen Fahrgäste werden es Ihnen danken.
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