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Rechtsgrundlagen für Flughäfen?

 
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Gast






BeitragVerfasst am: 10.02.05, 17:08    Titel: Rechtsgrundlagen für Flughäfen? Antworten mit Zitat

Ich vergleiche die Rechtsgrundlagen von Flughäfen in ganz Europa. Hat jemand vielleicht Tipps, wo ich mich dazu in Deutschland informieren kann?

Mit Rechtsgrundlagen meine ich z.B.:

- Systematik, von der Verfassung über Gesetze und Verordnungen etc.
- Lokale Regelungen (Betriebsordnungen, Betriebsreglemente etc
- Sonstige Aspekte, z.B. die Aufgabenteilung der Flughafenbeteiligten

Vielleicht weiss jemand etwas dazu?

Daniel
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ATCler
FDR-Moderator


Anmeldungsdatum: 14.09.2004
Beiträge: 333
Wohnort: Berg

BeitragVerfasst am: 11.02.05, 06:46    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo Daniel,

die Rechtsgrundlagen für Flughäfen, Verkehrs- und Sonderlandeplätze sowie Segelfluggeländee findest Du im LuftVG:

1. Unterabschnitt: Luftfahrzeuge und Luftfahrtpersonal
2. Unterabschnitt: Flugplätze §§ 6 - 19
3. Unterabschnitt: Luftfahrtunternehmen und -veranstaltungen §§ 20 - 24
4. Unterabschnitt: Verkehrsvorschriften §§ 25 - 27
5. Unterabschnitt: Flughafenkoordinierung, Flugsicherung und Flugwetterdienst §§ 27a - 27f

6. Unterabschnitt: Vorzeitige Besitzeinweisung und Enteignung §§ 27g - 28
7. Unterabschnitt: Gemeinsame Vorschriften §§ 29 - 32c

In den o.g. Paragraphen sind auch Dinge wie Bauschutzbereiche u.ä. definiert.

Weitere Definitionen und Konkretisierungen findest Du dann in der LuftVO:

Dritter Abschnitt: Flugplätze
1. Flughäfen §§ 38 - 48
2. Landeplätze §§ 49 - 53
3. Segelfluggelände §§ 54 - 60

Hier werden konkret die Dinge angesprochen, die für Genehmigung z.B. eines Landeplatzes, seinen Betrieb und die Aufgaben des Platzhalters maßgebend sind.

Lokale Regelungen:
Wie der Name schon sagt, handelt es sich dabei um örtliche Betriebsanordnungen, -anweisungen und Vorschriften, die für den jeweiligen Flughafen entwickelt werden bzw. Anwendung finden.
Du mußt hier also an die einzelnen Flughäfen selbst herantreten. Allerdings gibt es z.B. auch behördlich genehmigte und entsprechend veröffentlichte Verordnungen wie z.B. die saisonellen Schneepläne, Benutzungsordnungen, Gebührenordnungen, Nachtflugbeschränkungen etc....

Weiterhin gibt es auch entsprechend rein örtlich Verfahren und Anordnungen für Betriebsabläufe der Flugsicherung, Luftaufsicht, Wetterdienst, Sicherheitsfragen etc...

Sonstige Aspekte, z.B. Aufgabenteilung:
Auch hier mußt Du Dich an die einzelnen Flughäfen bzw. deren einzelnen Einrichtungen wenden!
So werden beispielsweise an Flughäfen Aufgaben der Flugsicherung, des Wetterdienstes und der Luftaufsicht sowie der Verkehrsleitung streng getrennt. Dies ist z.B. an kleineren Flugplätzen mit einem geringeren Personalstand z.T. in verschiedener Weise kombiniert: So werden die Bereiche der Luftaufsicht, Flugsicherung und des Wetterdienstes dort oftmals vom Towerpersonal in Personalunion ausgeführt, was auch etwas mit Kostenersparnis zu tun hat, sofern es sich um Kontrollierte Plätze handelt.
_________________
Grüße,
Thomas

Man muss nicht alles wissen, aber zumindest wo´s steht!
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Gast






BeitragVerfasst am: 11.02.05, 14:04    Titel: Antworten mit Zitat

Besten Dank, Thomas, Deine Angaben sind sehr hilfreich! Smilie

Daniel
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