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Lügendetektor lügt..!!
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blueberrycookie
Interessierter


Anmeldungsdatum: 26.05.2008
Beiträge: 16

BeitragVerfasst am: 01.09.08, 17:25    Titel: Lügendetektor lügt..!! Antworten mit Zitat

Folgende Situation..

In meinem Ausbildungsbetrieb wurde eine Kasse mit äußerst viel Bargeld gestohlen.
Da niemand die Tat gestehen wollte, schlug mein Chef vor einen Lügendetektortest
einzugehen. Natürlich war jeder damit einverstanden.

Vor knapp 10 Tagen war der besagte Test..................

Heute riefen mich meine Chefs ins Büro und fragten mich noch einmal wegen dem Vorgang aus..
Die Bombe platzte dann auch bald:"Der Test hat ergegeben, dass sie bei der Frage um die Kasse gelogen haben..."

Ich kann mir das nicht erklären, nie im Leben habe ich diese Kasse gestohlen oder Bargeld
aus ihr entwendet.. Meine Chefs und meine Ausbilderin haben mich Ewigkeiten
bitterböse befragt.. Ich bin nicht gerade labil aber meine Nerven liegen blank..

Sie geben mir noch eine "Chance" und wiederholen den Test mit mir..

Wie würdet ihr vorgehen, wenn ihr diese Kasse, wie ich, nicht gestohlen hättet..?
Ich mach jeden Test der Welt mit, um zu beweisen, dass ich unschuldig bin..
Aber... Muss ich mich solch einem Psychoterror aussetzen..? Ich will mich wehren..

Ich bin unschuldig..
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Ronny1958
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 19.08.2005
Beiträge: 6981
Wohnort: "Küchenjunges" Ländle

BeitragVerfasst am: 01.09.08, 17:30    Titel: Antworten mit Zitat

Zitat:
Muss ich mich solch einem Psychoterror aussetzen..?


Hallo,

diese Frage beantworte ich mit einem eindeutigen Nein .

Sie sollten, weil weitergehende Rechtsberatung durch einen Anwalt vonnöten scheint , hier aber den Forenregeln entsprechend (und von mir sowieso nicht geleistet werden kann) nicht geleistet werden darf, unverzüglich mit einem Rechtsbeistand (Anwalt und/ oder Gewerkschaftssekretär) in Verbindung setzen.

Was soll das für ein Lügendetektor sein?

Grüße
Ronny Winken
_________________
Vielen Dank auch für die positiven Bewertungen. Winken
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Bob Loblaw
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 18.06.2007
Beiträge: 1258

BeitragVerfasst am: 01.09.08, 17:39    Titel: Antworten mit Zitat

Ronny1958 hat folgendes geschrieben::

Was soll das für ein Lügendetektor sein?

Grüße
Ronny Winken


Sowas wie hier:

http://www.Internetmusikbörse [Name geändert].com/watch?v=rN7pkFNEg5c&rel=0

startet bei 2 minuten
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blueberrycookie
Interessierter


Anmeldungsdatum: 26.05.2008
Beiträge: 16

BeitragVerfasst am: 01.09.08, 17:41    Titel: Antworten mit Zitat

So ein Polygraphentest..
Ich wurde befragt und musste meine Antworten in ein Mikrofon sprechen..

Bin echt am Ende..
Wenn der Test einmal falsch tippt, warum sollte er beim zweiten Mal die Wahrheit definieren?
Mir wurde schon das Strafmaß geschildert, wenn der 2. Test ebenfalls schlecht ausgeht.....

Aber verdammte ....... mmmmm... Ich dreh durch.. Weinen Weinen Weinen
Das Teil lügt..!!! DIESES GERÄT STIMMT NICHT!!!
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Ronny1958
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 19.08.2005
Beiträge: 6981
Wohnort: "Küchenjunges" Ländle

BeitragVerfasst am: 01.09.08, 17:45    Titel: Antworten mit Zitat

Zitat:
Sowas wie hier:


Funktioniert leider nicht, aber ich gehe davon aus dass ein solcher Test nicht zulässig ist.

Grüße
Ronny Winken

Ich kriege gerade hektische Flecken weil mir der Hut hochgehen will......
_________________
Vielen Dank auch für die positiven Bewertungen. Winken
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matthias.
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 07.06.2005
Beiträge: 12402

BeitragVerfasst am: 01.09.08, 17:46    Titel: Antworten mit Zitat

Geh zu einem Anwalt. So ein Teil ist in Deutschland überhaupt nicht zugelassen, ich finde das eh schon sehr bedenklich, dass ein AG mit sowas anfängt.
http://www.jura.uni-saarland.de/Entscheidungen/pressem98/BGH/strafrecht/luegende.html
MfG
Matthias
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Ronny1958
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 19.08.2005
Beiträge: 6981
Wohnort: "Küchenjunges" Ländle

BeitragVerfasst am: 01.09.08, 17:48    Titel: Antworten mit Zitat

matthias. hat folgendes geschrieben::
Geh zu einem Anwalt. So ein Teil ist in Deutschland überhaupt nicht zugelassen, ich finde das eh schon sehr bedenklich, dass ein AG mit sowas anfängt.
http://www.jura.uni-saarland.de/Entscheidungen/pressem98/BGH/strafrecht/luegende.html


Am besten zu einem Staatsanwalt, solche Ausbildungsbetriebe sollten dichtgemacht werden.

Je länger ich hier lese umso saurer werde ich gerade Sehr böse
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Bob Loblaw
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 18.06.2007
Beiträge: 1258

BeitragVerfasst am: 01.09.08, 17:49    Titel: Antworten mit Zitat

Ronny1958 hat folgendes geschrieben::
Zitat:
Sowas wie hier:


Funktioniert leider nicht, aber ich gehe davon aus dass ein solcher Test nicht zulässig ist.

Grüße
Ronny Winken

Ich kriege gerade hektische Flecken weil mir der Hut hochgehen will......


Man ersetze Internetmusikbörse [Name geändert] mit dem allseits beliebten legalen Videoportal.
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blueberrycookie
Interessierter


Anmeldungsdatum: 26.05.2008
Beiträge: 16

BeitragVerfasst am: 01.09.08, 17:52    Titel: Antworten mit Zitat

Ich danke allen, für ihr Interesse an meinem Anliegen..
An einen Staatsanwalt wenden, wird wohl die beste Lösung sein..

Ich trau mich gar nich mehr arbeiten zu gehen.. Die meisten Kollegen denken ja nun auch,
dass ich der Dieb bin.. Weinen Weinen Weinen
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WP
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 28.07.2006
Beiträge: 445
Wohnort: Ruhrpott ..............................(da, wo er kocht)

BeitragVerfasst am: 01.09.08, 17:53    Titel: Antworten mit Zitat

Ronny1958 hat folgendes geschrieben::
Ich kriege gerade hektische Flecken weil mir der Hut hochgehen will......


Nimm ihn vom Schoß. Lachen

OK, war oT, aber ich konnte es mir nicht verkneifen. Auf den Arm nehmen
_________________
Gruß
WP
.........Pssst ... Durch Anklicken des grünen Punktes unter meinem Namen vermeidest Du meinen Fluch ...
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blueberrycookie
Interessierter


Anmeldungsdatum: 26.05.2008
Beiträge: 16

BeitragVerfasst am: 01.09.08, 18:11    Titel: Antworten mit Zitat

Mir wurde sogar befohlen, 3 Tage vor dem Test nich mehr zu rauchen..!? Geschockt
Bin extremer Raucher, das geht ma gar nich..

Was hat das mit dem Test zu tun..!? Geschockt
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WP
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 28.07.2006
Beiträge: 445
Wohnort: Ruhrpott ..............................(da, wo er kocht)

BeitragVerfasst am: 01.09.08, 18:21    Titel: Antworten mit Zitat

Lass Dich nicht verrückt machen.

Den besten Tipp hast Du doch schon mit der ersten Antwort von Ronny bekommen.
_________________
Gruß
WP
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pOtH
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Anmeldungsdatum: 07.03.2006
Beiträge: 3729
Wohnort: Ober-Ramstadt | Das Tor zum Odenwald

BeitragVerfasst am: 04.09.08, 10:32    Titel: Antworten mit Zitat

auch wenn der lügendetektortest 100 mal aussagt das sie "schuldig" sind, so hat immer noch ein richter ein urteil zu sprechen.
auf alle fälle sollte man sich anwaltlich beraten lassen u. weitere befragungen nur in anwesenheit eines betriebsratsmitgliedes od. zeugen mitmachen.
sollte es zu einer kündigung kommen kann man beim arbeitsgericht eine sog. kündigungsschutzklage einreichen, hier wird dann geprüft ob die gründe für eine kündigung ausreichen od. nicht.

nicht ohne grund ist ein "lügendetektortest" in D vor gericht nicht standhaft!
_________________
LAIENMEINUNG! <---> Lese hier nur öfters!
Ab jetzt nurnoch Ringelpitz ohne anfassen!
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Pünktchen
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 14.09.2004
Beiträge: 2634

BeitragVerfasst am: 05.09.08, 01:17    Titel: Antworten mit Zitat

Ronny1958 hat folgendes geschrieben::

Am besten zu einem Staatsanwalt, solche Ausbildungsbetriebe sollten dichtgemacht werden.
:


Wieso? Gab es da eine Straftat (von der, die Aufgeklärt werden soll man abgesehen)?
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kdM
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Anmeldungsdatum: 27.09.2004
Beiträge: 3223
Wohnort: Raum Flensburg-Regensburg

BeitragVerfasst am: 05.09.08, 07:07    Titel: Re: Lügendetektor lügt..!! Antworten mit Zitat

blueberrycookie hat folgendes geschrieben::
Natürlich war jeder damit einverstanden.



Warum "natürlich"?

Der Bundesgerichtshof hat schon vor längerer Zeit ( in seiner Pressemitteilung Nr. 96 vom 17.12.1998) in klaren und deutlichen Worten festgehalten, daß der "Lügendetektor" völlig ungeeignet ist. Der Bundesgerichtshof schließt polygraphische Untersuchungsmethode im gerichtlichen Verfahren als Beweismittel generell aus.

BGH hat folgendes geschrieben::

Auf die Revision zweier wegen sexuellen Mißbrauchs von Kindern verurteilter Angeklagter war zu prüfen, ob die Landgerichte Kempten (Allgäu) und Mannheim von der Verteidigung beantragte polygraphische Untersuchungen zu Recht abgelehnt hatten.

Der 1. Strafsenat des Bundesgerichtshofs hat beide Revisionen nach Einholung medizinischer und psychologischer Sachverständigengutachten zur Funktionsweise von Polygraphen verworfen, weil diesen keinerlei Beweiswert i.S.d. § 244 Abs. 3 StPO zukommt.

Allerdings hält der 1. Strafsenat an der seit der Entscheidung vom 16. Februar 1954 vertretenen Auffassung, die Anwendung polygraphischer Untersuchungsmethoden verstoße gegen die Menschenwürde, nicht fest. Jedenfalls bei freiwilliger Mitwirkung des Beschuldigten kann die Durchführung einer solchen Untersuchung des seine Entlastung erstrebenden Beschuldigten eher dem Schutzgebot der Verfassung und seinem Verteidigungsinteresse gerecht werden.

Da nach den eingeholten Sachverständigengutachten in Deutschland bei Anwendung der Polygraphenuntersuchung keine gravierenden Irreführungen (gezinkte Karten) vorkommen, liegt auch eine nach § 136a Abs. 1 StPO untersagte Täuschung nicht vor.

Bei einem Polygraphen handelt es sich um ein Gerät, das körperliche Vorgänge mißt, die der willentlichen Kontrolle des Untersuchten weitgehend entzogen sind (z.B. Blutdruck, Puls- und Atemfrequenz). Dem Beschuldigten werden während der Messung Fragen gestellt, deren Inhalt vom angewendeten Testverfahren abhängt.

Das Kontrollfragenverfahren geht davon aus, daß Täter und Nichttäter auf tatbezogene Fragen einerseits und nicht die Tat betreffende Fragen (Kontrollfragen) andererseits psychisch unterschiedlich reagieren. Dies soll sich in dem mit dem Polygraphen erzielten Meßergebnis niederschlagen, so daß aus einem Vergleich der unterschiedlichen Ausschläge der Meßkurven auf die Täterschaft des Beschuldigten geschlossen werden könne.

Dieses Konzept ist jedoch falsch:

Bereits die Grundannahme trifft nicht zu. Denn nach einhelliger wissenschaftlicher Auffassung ist es nicht möglich, eindeutige Zusammenhänge zwischen emotionalen Zuständen eines Menschen und hierfür spezifischen Reaktionsmustern im vegetativen Nervensystem zu erkennen. So muß beispielsweise die Veränderung des Blutdrucks nicht auf der Entdeckungsfurcht beruhen, sondern kann völlig andere, nicht erfaßbare Ursachen haben. Insbesondere ist nicht nachweisbar und deshalb für den letzt- und eigenverantwortlich entscheidenden Richter nicht überprüfbar, daß der zu Unrecht Verdächtigte emotional gelassener reagiert als der Täter. Die verbreitete Bezeichnung des Polygraphen als "Lügendetektor" entbehrt daher jeder Grundlage.

Anderes ergibt sich auch nicht aus den Berichten über hohe "Trefferquoten" (bis zu 98,5 %) bei der Durchführung von Studien. In der Wissenschaft besteht weitgehend Einigkeit, daß sich die in experimentellen Untersuchungen (Labor- und Analogstudien) erzielten Ergebnisse von vornherein nicht auf die gerichtliche Praxis übertragen lassen, weil die Testbedingungen der Wirklichkeit eben nicht entsprechen. Dagegen sind in Feldstudien, d.h. bei Untersuchungen anhand "echter" Kriminalfälle gewonnene Ergebnisse deshalb ohne jeglichen Beweiswert, weil es keinen Maßstab gibt, ihre Richtigkeit zu überprüfen. Es treten weitere Einwände hinzu: Die mitgeteilten Richtigkeitswerte sind Folgen der Verzerrung des statistischen Fallmaterials und daher statistisch wertlos. Aus den - ohnehin falschen - "Trefferquoten" der Untersuchungen kann kein Schluß auf die Beweislage im konkreten Einzelfall gezogen werden.

Das Tatwissenverfahren zielt dagegen auf die Feststellung ab, ob der Beschuldigte Kenntnisse über die Tat ("Täterwissen") besitzt. Sein Funktionieren setzt voraus, daß dem Beschuldigten Details über die Tat ausschließlich durch die Begehung selbst bekannt geworden sind. Daraus folgt, daß diese Untersuchungsmethode jedenfalls dann völlig ungeeignet ist, wenn Beschuldigter oder Nichttäter bereits von den Vorwürfen und Ermittlungsergebnissen in anderer Weise Kenntnis erlangt haben, beispielsweise durch den Verteidiger, die Medien oder die Anklageschrift. Eine Verwendung des Tatwissentests erst zum Zeitpunkt der Hauptverhandlung scheidet deshalb in jedem Falle aus.

Entscheidungen vom 17.12.1998, 1 StR 156/98, 1 StR 258/98

blueberrycookie hat folgendes geschrieben::

"Die Bombe platzte dann auch bald"
War wohl eher der Knall einer Papiertüte mit viel heißer Luft drin.

blueberrycookie hat folgendes geschrieben::
Ich trau mich gar nich mehr arbeiten zu gehen.. Die meisten Kollegen denken ja nun auch,
dass ich der Dieb bin..

Der Arbeitgeber kann Lügen mit technischer Hilfe erkennen, sein Arbeitnehmer kann dafür aber Gedanken lesen...

Jetzt mal ernsthaft: Lass Dich nicht verrückt machen.

Den besten Tipp hast Du doch schon mit der ersten (und nur der ersten...) Antwort von Ronny1958 bekommen. Unverzüglich (am besten heute noch!) mit einem Rechtsanwalt und/ oder Gewerkschaft in Verbindung setzen.

Und vergiss dass mit dem Staatsanwalt.

Pünktchen hat folgendes geschrieben::
Wieso? Gab es da eine Straftat (von der, die Aufgeklärt werden soll man abgesehen)?
§ 164 StGB vielleicht?

Aber selbst wenn - das nutzt dem Betroffenen in seiner derzeitigen Lage doch überhaupt nichts.
_________________
„Ich habe zu keiner Zeit körperliche Gewalt gegen Kinder und Jugendliche in irgendeiner Form angewandt. Die ein oder andere Watschn kann ich nicht ausschließen.“
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