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Ist es ratsam Verletungen zu mit Fotos zu dokumentieren

 
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Heinz-Peter Welter
noch neu hier


Anmeldungsdatum: 20.02.2007
Beiträge: 4
Wohnort: 53819 Neunkirchen

BeitragVerfasst am: 02.12.08, 14:48    Titel: Ist es ratsam Verletungen zu mit Fotos zu dokumentieren Antworten mit Zitat

Ist es für einen Beweis von Verletzungen bei einer Schägerei ratsam Beweise mit Fotos zu sichern oder ist es nicht sogar Pflicht bei Gericht. Würde ein Attest vom Hausartz auch reichen. Vielen dank für Eure Anwort.
_________________
Für eine Verletzung die nicht in einem Schmerzenskatalog aufgeführt ist, wurde ich mit 50 Tagessäten betraft.Falsche Vorraussetzungen führten zu diesem Urteil.
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Ivanhoe
Gast





BeitragVerfasst am: 02.12.08, 14:52    Titel: Antworten mit Zitat

Es kann niemals schaden, die Verletzung fotografisch zu dokumentieren.

Und natürlich würde auch ein Attest vom Arzt als Beweis gelten. Aber ein Attest und die Bilder wäre natürlich noch besser.
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Gammaflyer
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 06.10.2004
Beiträge: 8793

BeitragVerfasst am: 02.12.08, 14:57    Titel: Re: Ist es ratsam Verletungen zu mit Fotos zu dokumentieren Antworten mit Zitat

Heinz-Peter Welter hat folgendes geschrieben::
Ist es für einen Beweis von Verletzungen bei einer Schägerei ratsam Beweise mit Fotos zu sichern oder ist es nicht sogar Pflicht bei Gericht. Würde ein Attest vom Hausartz auch reichen. Vielen dank für Eure Anwort.

Pflicht ist es nicht.
Ratsam ist es vielleicht überall da, wo sich nicht einfach bezeugen lässt, was vorgefallen ist.
Für die Aussage/Attestierung "Patient hatte ein 5 cm durchmessendes, braunrotes Hämatom auf der Streckseite des rechten Unterarms" braucht es wohl keinen Fotobeweis. Das kann man sich gut vorstellen.
Für z.B großflächige multiple Verätzungen verschiedener Stärke sowie vielleicht zusätzliche andere Verletzungen wären Fotos eher hilfreich. Gerade wenn sich der Zustand ändert/geändert hat.
Grundsätzlich lässt sich aber wohl alles auch verbalisieren und somit ist ein Foto nirgendwo zwingend notwendig.
_________________
Dass Laien am Rechtsverkehr teilnehmen ist zwar ärgerlich aber eben unvermeidbar. spraadhans (cave: Ironie)
Forenregeln!
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Volker13
Gast





BeitragVerfasst am: 02.12.08, 20:09    Titel: Antworten mit Zitat

Das Attest des Arztes bestätigt nur, dass Verletzungen behandelt wurden. Bilder bestätigen diese Verletzungen allenfalls.

Durch die Polizei gemachte Fotos im Zusammenhang mit einer Strafanzeige sind eher hilfreicher.
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Ronny1958
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 19.08.2005
Beiträge: 6981
Wohnort: "Küchenjunges" Ländle

BeitragVerfasst am: 03.12.08, 07:00    Titel: Antworten mit Zitat

Beitragsschreiber hat folgendes geschrieben::
Heinz-Peter Welter hat folgendes geschrieben::
Für eine Verletzung die nicht in einem Schmerzenskatalog aufgeführt ist, wurde ich mit 50 Tagessäten betraft.Falsche Vorraussetzungen führten zu diesem Urteil.

Es gibt keinen offiziellen Schmerzensgeldkatalog und ein solcher hätte auch nichts damit zu tun, ob man wegen Körperverletzung verurteilt wird. Die Schwere der beigebrachten Verletzung ist nur einer von vielen Faktoren, der bei der Strafzumessung berücksichtigt wird.


Über diese "Fußnote" bin ich auch schon gestolpert Winken
_________________
Vielen Dank auch für die positiven Bewertungen. Winken
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