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Verfasst am: 01.09.08, 14:20 Titel: Nach einem Jahr ehe ,Scheidung!
Hallo zusammen,
Seit einem Jahr bin ich mit einer Deutschen Frau verheiratet.Ich komme aus Marokko und bin 27 Jahre alt..
Am anfang war alles schön,wir kennen uns seit über 2 1/2 Jahre, Aso während meiner Studiumzeit.
Leider seit einem halben Jahr hat sich meine Frau sehr verändert.Sie ist mehr mals handgreiflich sogar mir gegenüber geworden.Nicht desto troz ,gehe ich ihr aus em weg,um alles nicht zu verschlimmern...Ich kann mir Ihr verhalten nicht länger aushalten,deswegen stelle ich mir keine zukunft mit dieser Frau vor.
Nach der Eheschliessung,habe ich meine AE bekommen,gilt für 3 Jahre bis 2010.
Meine Frage,wie sieht es denn aus,wenn es zu Scheidung kommt? wird mein AE rückgangig gemacht??Muss ich denn das Land verlassen?
Ich habe einen festen Job und ich kann meine LU selber sichern..
Anmeldungsdatum: 31.10.2005 Beiträge: 8443 Wohnort: Am Meer
Verfasst am: 01.09.08, 14:24 Titel:
Siehe § 31 AufenthG --> www.gesetze-im-internet.de/aufenthg_2004/__31.html _________________ Toleranz sollte eigentlich nur eine vorübergehende Gesinnung sein: Sie muß zur Anerkennung führen. Dulden heißt beleidigen. (Goethe, Maximen und Reflexionen).
無爲 / 无为
Danke Redfox für die schnelle antwort.
So ich habe § 31 AufenthG gelesen.
was ich aso darunter verstanden habe ist,dass,solange die Ehe nicht mindest seit 2 jahren besteht,gibts für den ehegatten kein AR.??
was ist denn mit Punkt (3) von § 31 AufenthG.ich hab etwas nicht wirklich verstanden:
heisst es aso,wenn ich vorliegen kann,dass ich meinen LU selber sichern kann,bekommt man in diesem fall nach aufhebung der Ehe (abgesehen von den 2 jahren) ein Eigenständiges Aufenthaltsrecht??
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