Navigationspfad: Home » Foren
Foren
recht.de :: Thema anzeigen - Nach einem Jahr ehe ,Scheidung!
Forum Deutsches Recht
Foren-Archiv von www.recht.de
Achtung: Keine Schreibmöglichkeiten! Zu den aktiven Foren wählen Sie oben im Menü "Foren aus!
 
 SuchenSuchen 

Nach einem Jahr ehe ,Scheidung!

 
Neuen Beitrag schreiben   Auf Beitrag antworten    recht.de Foren-Übersicht -> Ausländerrecht
Vorheriges Thema anzeigen :: Nächstes Thema anzeigen  
Autor Nachricht
davidov007
noch neu hier


Anmeldungsdatum: 01.09.2008
Beiträge: 2

BeitragVerfasst am: 01.09.08, 14:20    Titel: Nach einem Jahr ehe ,Scheidung! Antworten mit Zitat

Hallo zusammen,
Seit einem Jahr bin ich mit einer Deutschen Frau verheiratet.Ich komme aus Marokko und bin 27 Jahre alt..
Am anfang war alles schön,wir kennen uns seit über 2 1/2 Jahre, Aso während meiner Studiumzeit.
Leider seit einem halben Jahr hat sich meine Frau sehr verändert.Sie ist mehr mals handgreiflich sogar mir gegenüber geworden.Nicht desto troz ,gehe ich ihr aus em weg,um alles nicht zu verschlimmern...Ich kann mir Ihr verhalten nicht länger aushalten,deswegen stelle ich mir keine zukunft mit dieser Frau vor.
Nach der Eheschliessung,habe ich meine AE bekommen,gilt für 3 Jahre bis 2010.
Meine Frage,wie sieht es denn aus,wenn es zu Scheidung kommt? wird mein AE rückgangig gemacht??Muss ich denn das Land verlassen?
Ich habe einen festen Job und ich kann meine LU selber sichern..

danke im Voraus..
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
Redfox
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 31.10.2005
Beiträge: 8443
Wohnort: Am Meer

BeitragVerfasst am: 01.09.08, 14:24    Titel: Antworten mit Zitat

Siehe § 31 AufenthG --> www.gesetze-im-internet.de/aufenthg_2004/__31.html
_________________
Toleranz sollte eigentlich nur eine vorübergehende Gesinnung sein: Sie muß zur Anerkennung führen. Dulden heißt beleidigen. (Goethe, Maximen und Reflexionen).
無爲 / 无为
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
davidov007
noch neu hier


Anmeldungsdatum: 01.09.2008
Beiträge: 2

BeitragVerfasst am: 01.09.08, 14:46    Titel: Antworten mit Zitat

Danke Redfox für die schnelle antwort.
So ich habe § 31 AufenthG gelesen.
was ich aso darunter verstanden habe ist,dass,solange die Ehe nicht mindest seit 2 jahren besteht,gibts für den ehegatten kein AR.??
was ist denn mit Punkt (3) von § 31 AufenthG.ich hab etwas nicht wirklich verstanden:
heisst es aso,wenn ich vorliegen kann,dass ich meinen LU selber sichern kann,bekommt man in diesem fall nach aufhebung der Ehe (abgesehen von den 2 jahren) ein Eigenständiges Aufenthaltsrecht??

danke
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
Nörgler
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 08.05.2006
Beiträge: 532

BeitragVerfasst am: 02.09.08, 14:56    Titel: Antworten mit Zitat

davidov007 hat folgendes geschrieben::
...dass,solange die Ehe nicht mindest seit 2 jahren besteht,....


Nicht nur die Ehe muß so lange bestehen, sondern die eheliche Lebensgemeinschaft. Mit der Trennung ist diese vorbei.
_________________
Nomen est Omen
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
Beiträge vom vorherigen Thema anzeigen:   
Neuen Beitrag schreiben   Auf Beitrag antworten    recht.de Foren-Übersicht -> Ausländerrecht Alle Zeiten sind GMT + 1 Stunde
Seite 1 von 1

 
Gehen Sie zu:  
Sie können keine Beiträge in dieses Forum schreiben.
Sie können auf Beiträge in diesem Forum nicht antworten.
Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht bearbeiten.
Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht löschen.
Sie können an Umfragen in diesem Forum nicht mitmachen.


Powered by phpBB © 2001, 2005 phpBB Group
©  Forum Deutsches Recht 1995-2019. Anbieter: Medizin Forum AG, Hochwaldstraße 18 , D-61231 Bad Nauheim , RB 2159, Amtsgericht Friedberg/Hessen, Tel. 03212 1129675, Fax. 03212 1129675, Mail info[at]recht.de.