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Steuervorteil Vermietung von Wohneigentum

 
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borni
Gast





BeitragVerfasst am: 14.09.04, 14:47    Titel: Steuervorteil Vermietung von Wohneigentum Antworten mit Zitat

Hallo,

ich hoffe hier so einigermaßen richtig zu sein - es geht mir um die Vermietung einer Eigentumswohung. Was stimmt nun ? Man sagt mir, daß man in diesem Fall einen Steuervorteil geniessen kann, den man sogar gleich in die Steuerkarte eintragen lassen kann, um diesen Betrag monatlich zu bekommen. Die nächste Aussage sagt mir, daß das gar nicht stimmt, denn man könne nur den Verlust - sofern es einen gibt - mit der Steuererklärung absetzen. Was iss nu rischtig ?

Danke und Gruß
Dirk Bornhütter
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Gast






BeitragVerfasst am: 14.09.04, 18:56    Titel: Re: Steuervorteil Vermietung von Wohneigentum Antworten mit Zitat

Wenn Sie vermieten, bekommen Sie Steuervorteile. Sie können die Immobilie abschreiben (linear oder degressiv, jenachdem ob gebraucht oder neu), Sie setzen die Zinsen der Fremdfinanzierung von der Steuer ab sowie jeden Aufwand, den Sie mit der Immobilie haben, also auch Fahrten mit km-Geld, Reparaturen usw. Andererseits müssen Sie die Mieteinnahmen versteuern. Als Vermieter sind Sie wie ein kleiner Unternehmer gestellt, der jeden Aufwand steuerlich geltend machen kann, aber die Einnahmen natürlich versteuern muß. Die Abschreibungen, die die Mieteinnahmen übersteigen, sind sog. Verluste aus Vermietung und Verpachtung (Anlage V zu Ihrer Steuererklärung). Sie bekommen also mit der jährlichen Einkommensteuererklärung einen Teil Ihrer (Lohn-)Steuern zurück erstattet. Wenn Sie nicht immer bis zum Jahresende warten wollen um die zuviel bezahlten Steuern zurück zu bekommen, so können Sie sich auch einen entsprechenden Freibetrag in Ihre Lohnsteuerkarte eintragen lassen. Damit bekommen Sie (bei gleichbleibendem Bruttogehalt) netto mehr ausbezahlt. Alles klar?
MfG
Dieter
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