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Zuständigkeit des Gerichts

 
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diles
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 08.02.2005
Beiträge: 73

BeitragVerfasst am: 08.02.05, 14:27    Titel: Zuständigkeit des Gerichts Antworten mit Zitat

Eine Klage soll an ein anderes Amtsgericht verwiesen, da der Bkalgte vor Einreichung der Klage bereits umgezogen war. Mit welcher Begründung oder §§ kann man die Abgabe an ein anderes Amtgsericht beantragen?
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Rpfl
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 24.01.2005
Beiträge: 28
Wohnort: Völklingen, Saarland

BeitragVerfasst am: 08.02.05, 16:11    Titel: Antworten mit Zitat

Hat sich das angerufene Gericht den schon für örtlich unzuständig erklärt?
Dann genügt ein formloser Abgabeantrag.
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diles
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 08.02.2005
Beiträge: 73

BeitragVerfasst am: 08.02.05, 16:28    Titel: Antworten mit Zitat

nein das gericht hat angenommen, dass der beklagte noch im selben ort wohnte, da der kläger dies so angab, obwohl es nicht stimmt.
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diles
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 08.02.2005
Beiträge: 73

BeitragVerfasst am: 08.02.05, 16:37    Titel: Antworten mit Zitat

inwischen weiss ich das § 13 ZPO greift. aber wie beantrage ich die abgabe an das andere ag?
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Rpfl
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 24.01.2005
Beiträge: 28
Wohnort: Völklingen, Saarland

BeitragVerfasst am: 08.02.05, 17:29    Titel: Antworten mit Zitat

Dem ursprünglich angerufenen Gericht muss die neue Anschrift des Beklagten mitgeteilt werden. Gleichzeitig kann ein formloser Antrag auf Abgabe an das zuständige Amtsgericht gestellt werden.
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