Unsere Website verwendet Cookies, um Ihnen eine bestmögliche Funktionaliät zu gewährleisten. Auch unserer Werbepartner Google verwendet Cookies. Wenn Sie auf der Seite weitersurfen, stimmen Sie der Cookie-Nutzung zu. Ich stimme zu.
Verfasst am: 08.02.05, 14:27 Titel: Zuständigkeit des Gerichts
Eine Klage soll an ein anderes Amtsgericht verwiesen, da der Bkalgte vor Einreichung der Klage bereits umgezogen war. Mit welcher Begründung oder §§ kann man die Abgabe an ein anderes Amtgsericht beantragen?
Dem ursprünglich angerufenen Gericht muss die neue Anschrift des Beklagten mitgeteilt werden. Gleichzeitig kann ein formloser Antrag auf Abgabe an das zuständige Amtsgericht gestellt werden.
Sie können keine Beiträge in dieses Forum schreiben. Sie können auf Beiträge in diesem Forum nicht antworten. Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht bearbeiten. Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht löschen. Sie können an Umfragen in diesem Forum nicht mitmachen.