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Skateboard auf der Autobahn

 
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Mogli
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Anmeldungsdatum: 13.12.2004
Beiträge: 3586
Wohnort: Pfalz

BeitragVerfasst am: 05.09.08, 11:38    Titel: Skateboard auf der Autobahn Antworten mit Zitat

http://www.spiegel.de/panorama/justiz/0,1518,576418,00.html

Welche Ordnungswidrigkeits- oder Straftatsbestände könnten hier erfüllt sein?
_________________
Grüße, Mogli
********************
Diese Auskunft ist kostenlos, aber hoffentlich nicht umsonst.
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Versicherungsmensch
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Anmeldungsdatum: 10.04.2007
Beiträge: 2919
Wohnort: Stadt mit Abtei an einem Fluss

BeitragVerfasst am: 05.09.08, 11:44    Titel: Antworten mit Zitat

Ich meine in einem Radiobericht gehört zu haben, dass wegen § 315b StGB ermittelt wird. Kommt aber doch auch hin oder nicht?
_________________
Ich kann länger nicht rauchen als ein Nichtraucher rauchen. Ich bin somit der mental Stärkere. (Horst Evers)
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Gammaflyer
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Anmeldungsdatum: 06.10.2004
Beiträge: 8793

BeitragVerfasst am: 05.09.08, 11:51    Titel: Antworten mit Zitat

Nicht zu vergessen die "Begleitfahrzeuge", die die Straße blockiert und die gleichen Geschwindigkeitsverstöße begangen haben.
_________________
Dass Laien am Rechtsverkehr teilnehmen ist zwar ärgerlich aber eben unvermeidbar. spraadhans (cave: Ironie)
Forenregeln!


Zuletzt bearbeitet von Gammaflyer am 05.09.08, 11:51, insgesamt 1-mal bearbeitet
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Versicherungsmensch
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Anmeldungsdatum: 10.04.2007
Beiträge: 2919
Wohnort: Stadt mit Abtei an einem Fluss

BeitragVerfasst am: 05.09.08, 12:13    Titel: Antworten mit Zitat

Ivanhoe hat folgendes geschrieben::
der_drebber hat folgendes geschrieben::
Ich meine in einem Radiobericht gehört zu haben, dass wegen § 315b StGB ermittelt wird. Kommt aber doch auch hin oder nicht?


315b StGB scheidet m.E. aus da er,

Zitat:
1. Anlagen oder Fahrzeuge zerstört, beschädigt oder beseitigt,
2. Hindernisse bereitet oder
3. einen ähnlichen, ebenso gefährlichen Eingriff vornimmt,


nichts von alldem erfüllt hat.


Ok, aber ich habe mich ja auch nur auf etwas bezogen, was ich gehört habe. Ganz passend kam mir der Paragraph, nach Lektüre, auch nicht vor. Gibt es aber tatsächlich eine Höchstgeschwindigkeit für Skateboards?

Ich halte nochmal die Ohren und Augen offen, was hier zur Last gelegt wird.

Edit: Hier ein Zeitungsartikel, in dem nochmal gesagt wird, dass wegen § 315b StGB und § 240 StGB ermittelt wird. Wahrscheinlich ziehl das mit auf die Helfer ab, die durch die Fahrart und Platzierung um ihn herum die Abschirmung von den anderen Autobahnnutzern vorgenommen haben.
_________________
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Versicherungsmensch
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Anmeldungsdatum: 10.04.2007
Beiträge: 2919
Wohnort: Stadt mit Abtei an einem Fluss

BeitragVerfasst am: 05.09.08, 13:04    Titel: Antworten mit Zitat

Wer lesen kann ist klar im Vorteil und wer richtig lesen kann ist König. Smilie hatte mich verlesen.

Statt
Zitat:
Naja, da er wohl mit 100 km/h unterwegs war, liegt schon mal eine Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit um 20 km/h vor.
habe ich
Zitat:
Naja, da er wohl mit 100 km/h unterwegs war, liegt schon mal eine Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit von 20 km/h vor.
gelesen.

Bitte um Verzeihung.

Dass es sich um kein Kraftfahrzeug handelt ist soweit auch klar.
_________________
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Richard Gecko
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Anmeldungsdatum: 13.11.2006
Beiträge: 7763

BeitragVerfasst am: 05.09.08, 15:17    Titel: Antworten mit Zitat

Gilt denn die Hoechstgeschwindigkeit fuer ein Spielzeug? Denn als solches ist ein Skateboard ja wohl einzuordnen? Ansosnten duerfte ich bei einer Beschraenkung auf 10km/h ja auch nicht laufen, oder?
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