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Kündigungsfrist

 
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Nachtpilater
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Anmeldungsdatum: 18.07.2006
Beiträge: 161

BeitragVerfasst am: 02.09.08, 21:21    Titel: Kündigungsfrist Antworten mit Zitat

Hallo zusammen hätte da mal ein paar Fragen

Welche Kündigungsfrist hat ein 1. Vorsitzender in einem eingetragenen Verein?

Zumal wenn die Stelle des 2. Vorsitzenden seit mehr als zwei Jahren unbesetzt ist?

Kann mir hier jemand einen Link über das Infektionsschutzgesetz Vereine und Ausschank, Verköstigung in Hessen geben, Gesundheitspass, Belehrung? Die Meinungen gehen da weit auseinander. Der Link des Gesundheitministeriums lässt sich für Hessen nicht öffnen. Ich wüsste es gern genau.
Wäre super wenn ihr mir helfen könntet.
Liebe Grüße Nachtpilater
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JS
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Anmeldungsdatum: 14.09.2004
Beiträge: 1241

BeitragVerfasst am: 03.09.08, 08:19    Titel: Re: Kündigungsfrist Antworten mit Zitat

Hallo,
Nachtpilater hat folgendes geschrieben::

Welche Kündigungsfrist hat ein 1. Vorsitzender in einem eingetragenen Verein?

Für den Rücktritt aus dem Vorstand?
Gar keine. Er kann, wie jedes andere Vorstandsmitglied auch, jederzeit und ohne Begründung fristlos von seinem Vorstandamt zurücktreten. Ob das auch sinnvoll ist (Rücktritt zur Unzeit?) ist eine andere Frage.
Nachtpilater hat folgendes geschrieben::
Zumal wenn die Stelle des 2. Vorsitzenden seit mehr als zwei Jahren unbesetzt ist?
Das ist für die Wirksamkeit des Rücktrittes (auch des fristlosen) unerheblich.
Allerdings sollte die Haftungsproblematik bei einem Rücktritt zur Unzeit berücksichtigt werden und deshalb sollte ein Rücktritt möglichst nicht fristlos, sondern immer mit einer hinreichend langen Frist erklärt werden, damit der Verein die Gelegenheit hat, anderweitig für die Erledigung seiner Geschäft Vorsorge zu treffen.

Oder meinst du den Austritt des Vorsitzenden aus dem Verein?
Hierfür gelten für den Vorsitzenden die gleichen satzungsmäßigen Fristen wie für jedes andere Mitglied auch.

Nachtpilater hat folgendes geschrieben::

Kann mir hier jemand einen Link über das Infektionsschutzgesetz Vereine und Ausschank, Verköstigung in Hessen geben, Gesundheitspass, Belehrung?
Lässt sich denn mit diesen Stichwörtern nichts finden ...?

JS
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... aber fragt lieber nochmal eure Eltern, denn gaaanz sicher bin ich mir nicht ... (Hein Blöd)
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Nachtpilater
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Anmeldungsdatum: 18.07.2006
Beiträge: 161

BeitragVerfasst am: 03.09.08, 09:58    Titel: Kündigungsfrist Antworten mit Zitat

Guten Morgen JS
Zunächst mal danke für die superschnelle Antwort. Was ist Unzeit?
Ich hol mal kurz aus. Dieser Vorsitzende und der Vorstand befinden sich zur Zeit in der Vorbereitung eines großen Festes. Jedesmal wenn ihm etwas nicht passt droht er sein Amt hinzuschmeissen. Das ist auch das Problem weshalb wir keinen 2. finden können.
Politisch engagiert, aalglatt.
Zu einem Vorfall: Ein Vorstandsmitglied wollte zitieren was im PROTOKOLL steht und wurde wie folgt behandelt:" Wenn Du jetzt nicht sofort still bist steh ich auf und geh, wir brauchen einen ehrlichen Umgang", so geht das immer fort es gibt mehrere solche persönlichen Angriffe bis hin zu Drohungen deutlicher werden zu müssen wenn man genauer Gründe hinterfragt.
Austreten möchte ich nicht weder aus dem Vorstad noch aus dem Verein,,bin aber nicht gewillt das einfach so hinzunehmen. Meine Schwester bezeichnet Ihn als Profilneurotiker
das finde ich absolut treffend.
Was kann man tun?
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JS
FDR-Moderator


Anmeldungsdatum: 14.09.2004
Beiträge: 1241

BeitragVerfasst am: 03.09.08, 10:09    Titel: Re: Kündigungsfrist Antworten mit Zitat

Nachtpilater hat folgendes geschrieben::
Was ist Unzeit?

dazu aus dem BGB:
Zitat:
§ 671 Widerruf; Kündigung
(1) Der Auftrag kann von dem Auftraggeber jederzeit widerrufen, von dem Beauftragten jederzeit gekündigt werden.

(2) Der Beauftragte darf nur in der Art kündigen, dass der Auftraggeber für die Besorgung des Geschäfts anderweit Fürsorge treffen kann, es sei denn, dass ein wichtiger Grund für die unzeitige Kündigung vorliegt. Kündigt er ohne solchen Grund zur Unzeit, so hat er dem Auftraggeber den daraus entstehenden Schaden zu ersetzen.

Als Beauftragter ist hier der Vorstand (bzw. dessen Mitglieder) zu sehen, als Auftraggeber der Verein.

Nachtpilater hat folgendes geschrieben::

Was kann man tun?

Ihn gehen lassen ... ?
Dann findet man vielleicht auch einen 2. Vorsitzenden - wobei mir der Zusammenhang nicht ganz klar wird ... haben die potenziellen Kandidaten für das Amt des 2.Vorsitzenden etwa Angst, sie müssten zum 1.Vorsitzenden werden bzw. dessen Aufgaben übernehmen, falls der gehen sollte?

JS
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Nachtpilater
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Anmeldungsdatum: 18.07.2006
Beiträge: 161

BeitragVerfasst am: 03.09.08, 10:42    Titel: Küdigungsfrist Antworten mit Zitat

Das Problem ist das keiner mit ihm zusammenarbeiten will als zweiter Vorsitz. Im Moment kann aber auch niemand den ersten ersetzen.
Dieser ist bis zum Ende 2009 gewählt. Bis dahin haben wir vielleicht einen 1.und2. komplett neu. Sieht zumindest so aus.
Es geht nicht darum den 1. auf die Schnelle abzusägen, sondern um die dämlichen Machtspiele zu unterbinden. Es geht da um derbe Anschuldigungen wie unehrlich,Unterschlagung, unsaubere Abrechnung, da werden Leute derart sauer gefahren das sie nicht mehr kommen wollen. Mit Vernuft ist Ihm nicht beizukommen, da muss was handfestes her. Irgendjemand hat gemeint zu wissen das ein auf dem Amtsgericht eingetragener Vorsitz eine Kündigungszeit von 4 Wochen hätte.
Ich möchte ihm gern paroli bieten bin aber genau wie der restliche Vorstand zu unbedarft in diesen Dingen. Und Er leider zu gut. Der Verein zu schön um ihn an die Wand zu klatschen.
Ich brauch ein Schuss vor den Bug, so ein hoppla, ohne das es eskaliert aber erträglich wird
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Nachtpilater
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Anmeldungsdatum: 18.07.2006
Beiträge: 161

BeitragVerfasst am: 03.09.08, 22:37    Titel: Ich glaube ich habs Antworten mit Zitat

Die eine Lösung wäre gewesen: Hä HÄ du kannst ja gar nicht den Kram hinschmeissen.
War leider nichts.
Lösung zwei, lass ihn gehn: geht im Moment noch nicht.
Ei des Kolumbus? Frag ihn, nach einer Entgleisung, ob er möchte das du gehst? nur ja oder nein zulassen. Bei ja einfach gehen, bei nein ihn darauf hinweisen das man einen anderen Umgangston wünscht und nur dann gewillt ist zu bleiben. Dieses natürlich im Protokoll vermerkt..
Wie findet ihr das ?
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