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Verfasst am: 03.09.08, 11:40 Titel: Haftung für Vorstandsmitglied
Hallo,
und zwar hat sich herausgestellt das ein Mitglied des Vorstandes privat eine größere Summe an Schulden hat, kann dafür unser Verein (nicht eingetragener Verein) dafür haftbar gemacht werden bzw. können Gläubiger des Vorstandsmitgliedes mit Ihren Forderungen an den Verein herantreten ?
Das betreffende Vorstandsmitglied erhält vom Verein, für seine Dienste eine geringe monatliche Aufwandsentschädigung.
der Verein hat nichts mit den Schulden des Vorstand zu tun und haftet daher nicht.
Der Verein haftet nur für Dinge die der Vorstand als Vorstand eben macht.
Aber auch hier ist es so, dass der Vorstand persönlich haftet, wenn er etwas fahrlässig, oder grob fahrlässige verursacht.
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