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ich bitte darum, diese Frage zum Bankrecht hier im Forum Schulrecht stehen zu lassen, weil hier am ehesten Betroffene zu finden sind, die vielleicht eine pragmatische Lösung aus der Praxis kennen.
Eine Stadtelternvertretung erhält von der Stadtverwaltung einen niedrig dreistelligen Euro-Betrag pro Jahr. Damit wird das gesamte Budget bestritten, es sind keine größeren Spendenaktionen, Sponsoring o.ä. geplant. Zu bezahlen sind z.B. Portokosten, Vortragende für einen Vortragsabend, Literatur zum Schulrecht o.ä.
Bisher hatte die Elternvertretung ein Sparbuch beim örtlichen Geldinstitut, das auf den Namen "Stadtelternvertretung" lief. Der jeweilige Vorsitzende wurde als Verfügungsberechtigter eingetragen, es war ein Kennwort vereinbart.
Jetzt in Zeiten von Quellen- bzw. Abgeltungsteuer ziert sich das Geldinstitut, den nächsten Vorsitzenden als Verfügungsberechtigten einzutragen. Ein Sparbuch müsse auf eine tatsächliche Person laufen.
Welche Möglichkeiten gibt es, die niedrigvolumigen Geldgeschäfte dieser Körperschaft öffentlichen Rechts sowohl kostengünstig als auch unbürokratisch zu führen?
Hallo,
http://www.gesetze-im-internet.de/bundesrecht/gwg_2008/gesamt.pdf
Zitat:
(1) Verpflichtete haben Vertragspartner und soweit vorhanden wirtschaftlich Berechtigte
bereits vor Begründung der Geschäftsbeziehung oder Durchführung der Transaktion
zu identifizieren.
Zitat:
"Welche Möglichkeiten gibt es, die niedrigvolumigen Geldgeschäfte dieser Körperschaft öffentlichen Rechts sowohl kostengünstig als auch unbürokratisch zu führen? "
Sparbuch anlegen.
Ist zwar auch nicht ganz legal, aber eine Mögliche Lösung.
(Der Vertragsgemäße Zweck eines Sparbuches wird damit nicht erfüllt.)
am praktikabelsten für den von Ihnen genannten Zweck ist die Einrichtung eines Girokontos. Ich führe das Klassenkonto und ein weiteres schulbezogenes Konto über ein Girokonto bei einem Finanzinstitut mit kommunalem Bezug (Sie wissen schon...). Die Angabe einer natürlichen Person war auch in diesen Fällen Voraussetzung (wobei ich mir nicht sicher bin, ob es wirklich so sein muss). Billiger als in diesem Fall geht es nicht, weil die Konten von diesem Institut für schulische Belange kostenfrei geführt werden.
Fragen Sie also selbst einmal nach. Bitte vom Mitarbeiter nicht abwimmeln lassen ("Habe ich noch nie gehört"). Meistens bringt erst eine Nachfrage in der Hauptverwaltung eine endgültige Klärung (meine Erfahrung bei Eröffnung eines zweiten Kontos). Sollte eine entsprechende Regelung nicht existieren, müssten entsprechende Politiker angesprochen werden, die im Verwaltungsrat dafür sprechen, dass sie eingeführt wird. Argumente dafür, warum das unbedingt so sein müsste, finden Sie hier:
http://de.wikipedia.org/wiki/Sparkasse
Bar jeglicher Kenntnisse über die möglichen finanziellen Belastungen behaupte ich, dass das Finanzinstitut durch einen Verzicht auf entsprechende Verwaltungsgebühren seine Wettbewerbsfähigkeit nicht verlieren würde.
Ansonsten würde ich an Ihrer Stelle auch den Zuwendungsgeber: sprich die Kommune hinsichtlich einer praktikablen Lösung ansprechen. Vielleicht findet dieser auch eine pfiffige Lösung.
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