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Nach Trennung: Sorgerechtstreit um meinen Hund

 
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PebbblesBULLY
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Anmeldungsdatum: 03.09.2008
Beiträge: 3

BeitragVerfasst am: 03.09.08, 13:32    Titel: Nach Trennung: Sorgerechtstreit um meinen Hund Antworten mit Zitat

Hallo Zusammen,.

Vor ca. 2 Jahren habe ich und mein EX-Freund uns einen Hund angeschafft.
Die Idee und die monatelage Suche ging alles von mir aus. Ich wollte unbedingt einen französische Bulldoge. Nach 3 Monate Suche und vielen, vielen telefonaten mit verschiedenen Züchtern habe ich meinen Wunschhund gefunden.

Als ich und mein Ex-Freund uns dann anfang dieses Jahre getrennt haben und er mich sozusagen aus der Wohnung geschmissen hat. Musste ich erstmal bei einer Freundin unterkommen bis ich eine eigene neue Wohnung gefunden habe, zu meiner Freundin konnte ich den Hund leider nicht mitnehmen, deshalb musste ich den Hund erstmal bei meinem Ex-Freund lassen. Mit der Abmachung, dass ich ihn so schnell wie möglich wieder zu mir nehme, sobald ich eine Wohnung gefunden habe.
Nun sind einige monate vergangen, ich habe endlich eine schöne grosse, eigene Wohnung, wo Hunde erlaubt sind.

Ich habe meine Ex-Freund gesagt ich würde jetzt sehr gerne wieder meinen Hund zurückhaben, aber auf einmal möchte er ihn mir nicht wieder geben. Er habe den Hund auf einmal so sehr ins Herz geschlossen, obwohl er von anfang an nie einen Hund wollte und mir damit nur einen gefallen tun wollte. Ich wollte immer diesen Hund und habe mich auch immer um ihn gekümmert. Es war immer mein Hund und nun will er ihn mir nicht wieder zurück geben.
Bitte helft mir.
Habt ihr irgendwelche Tipps für mich was ich machen kann?

Wir haben damals den Kaufvertrag/Impfpass/Chip und alle nötigen Papiere alle auf meinen Namen ausstellen lassen, gerade für so einen Fall der Trennung welcher jetzt eingetretten ist.

Meine Frage an euch: Habe ich das Recht meinen Hund zurückzubekommen?
Wie soll ich vorgehen? Etwa mit dem Kaufvertrag und Papieren von dem Hund zur Polizei gehen und mit den Beamten zusammen zu meinem Ex-Freund fahren, damit so die herausgabe von dem Hund erzwungen wird? Oder bleibt mir nur die Lösung einen Anwalt zu beauftragen? Was aber wiederrum mit Kosten verbunden wäre.

Wie ist die Rechtslage?
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pragmatiker
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 25.07.2007
Beiträge: 1047

BeitragVerfasst am: 03.09.08, 13:48    Titel: Antworten mit Zitat

verschonen sie bitte die polizei mit ihren zivilrechtichen auseinandersetzungen. sie wird nicht mit ihnen den hund holen, wär ja auch noch schöner.

sicher können sie die herausgabe des hundes verlangen, sie können ja offenbar auch beweisen, dass sie ihn gekauft haben.
wenn sie den hund nicht bekommen, können sie sich gerichtlicher hilfe bedienen. hunde werden im deutschen recht behandelt wie sachen.
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Maike_08
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 28.03.2006
Beiträge: 71
Wohnort: NRW

BeitragVerfasst am: 03.09.08, 13:56    Titel: Antworten mit Zitat

pragmatiker hat folgendes geschrieben::
wenn sie den hund nicht bekommen, können sie sich gerichtlicher hilfe bedienen. hunde werden im deutschen recht behandelt wie sachen.


Ja, aber kann man denn nicht gerade dann zur Polizei gehen?
Ist es nicht egal ob z.B. Fernseher, Auto oder auch Hund?
Immerhin, wenn Sie einen Kaufvertrag auf ihren Namen hat, gehört ihr doch der Hund.
Und er behält diesen dennoch...

Muss man es da tatsächlich auf einen womöglich langwierigen Rechtsstreit ankommen lassen?

Ich hätte jetzt auch gedacht, wenn jemand Sachen von mir hat und mir die Herausgabe verweigert, dass man sich dann an die Polizei wenden kann....
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pragmatiker
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 25.07.2007
Beiträge: 1047

BeitragVerfasst am: 03.09.08, 15:07    Titel: Antworten mit Zitat

Maike_08 hat folgendes geschrieben::
pragmatiker hat folgendes geschrieben::
wenn sie den hund nicht bekommen, können sie sich gerichtlicher hilfe bedienen. hunde werden im deutschen recht behandelt wie sachen.


Ja, aber kann man denn nicht gerade dann zur Polizei gehen?
Ist es nicht egal ob z.B. Fernseher, Auto oder auch Hund?
Immerhin, wenn Sie einen Kaufvertrag auf ihren Namen hat, gehört ihr doch der Hund.
Und er behält diesen dennoch...

Muss man es da tatsächlich auf einen womöglich langwierigen Rechtsstreit ankommen lassen?

Ich hätte jetzt auch gedacht, wenn jemand Sachen von mir hat und mir die Herausgabe verweigert, dass man sich dann an die Polizei wenden kann....


können ja, aber die polizei wird ihnen nicht helfen. woher soll denn die polizei wissen, ob sie die wahrheit sagen ? und nein, die polizei wird auch bei einem angeblich ihnen gehörenden fernseher nicht in die wohnung eines anderen gehen und den fernseher da raus holen. denken sie mal umgekehrt, dann wird ihnen sicher aufgehen, warum das auch richtig ist, dass man das zivilrechtlich klären muss. (und selbst wenn sie dann gewonnen haben wird es sicher nicht die polizei sein die den hund oder fernseher abholt, sondern der gericthsvollzieher)
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Abrazo
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 30.05.2005
Beiträge: 5941
Wohnort: Köln

BeitragVerfasst am: 03.09.08, 22:54    Titel: Antworten mit Zitat

Zitat:
Wir haben damals den Kaufvertrag/Impfpass/Chip und alle nötigen Papiere alle auf meinen Namen ausstellen lassen, gerade für so einen Fall der Trennung welcher jetzt eingetretten ist.

Das reicht als Beweis, dass der Hund Dein Eigentum ist. Am wichtigsten sind Kaufvertrag und Chip (hast Du den auch schon umgemeldet? Auf Deine neue Adresse?)
Ich würd das übliche Mahnverfahren vorschlagen: Brief mit Einschreiben/Rückschein, Kopie von Kaufvertrag und (natürlich auf die aktuelle Adresse umgemeldetes) Chipdokument anbei (könnte man aber auch weglassen), falls er da was vergessen hat, Aufforderung zur Rückgabe des Hundes, Frist: drei Wochen.

Passiert dann nichts, oder ist er so nett zu antworten, du kannst mich mal, dann marschiert man mit Kaufvertrag, Impfpass, Chipdokument und allen anderen Papieren (im Original am besten, der macht sich dann Kopien davon) zum Anwalt. Vorausgesetzt, Dein Ex hat ausreichend Geld, den auch zu bezahlen. Denn die Honorarrechnung Deines Anwalts kriegt der Ex meist gleich mit der schriftlichen Aufforderung des Anwallts zugeschickt, dass er den Hund herauszugeben habe - freilich erst, wenn Du die Herausgabe selbst zuvor mit angemessener Frist erfolglos angemahnt hast, nachweisbar, eben Einschreiben Rückschein. Wenn Dein Freund aber nicht mehr Geld hat als das, was man nicht pfänden kann, wenn er also nicht zahlungsfähig ist, dann musst Du die Kosten Deines Anwalts selber tragen. Aber wenn er einigermaßen Lohn oder Gehalt bezieht, ist der Anwalt für Dich ziemlich risikolos.

Du solltest Dich allerdings fragen, wer den Hund bezahlt hat. Dein Eigentum ist der Hund trotzdem, das Gegenteil zu beweisen, dürfte ihm schwer fallen. Jedoch könnte er u.U. verlangen, dass Du ihm das Geld für den Hund zurück gibst. Alles weitere kann der Anwalt erklären.
_________________
Grüße,
Abrazo
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Michael A. Schaffrath
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 25.09.2004
Beiträge: 15339
Wohnort: Rom

BeitragVerfasst am: 11.09.08, 16:37    Titel: Antworten mit Zitat

Maike_08 hat folgendes geschrieben::
Ich hätte jetzt auch gedacht, wenn jemand Sachen von mir hat und mir die Herausgabe verweigert, dass man sich dann an die Polizei wenden kann....


Die Polizei führt keine juristischen Bewertungen durch und trifft keine rechtlichen Feststellungen, das ist Aufgabe der Gerichte.

Ein Kaufvertrag beweist grundsätzlich ja noch nicht, daß man immer noch Eigentümer ist.
Vor Gericht könnte der Besitzer der Sache ja Einwendungen vorbringen, wieso er Eigentümer sei (weiteren Vertrag, Zeugen für mündlichen Vertrag etc.).

Das kann gegenüber der Polizei nicht funktionieren - oder möchten Sie, daß sich irgendein Unterwachtmeister über mehrere Verträge setzt und Zeugen anhört und dann eine Entscheidung trifft: "Sorry liebe Frau X, nach meiner persönlichen Meinung müssen Sie Ihren Ferrari jetzt rausrücken und aus Ihrer Eigentumswohnung verschwinden Sie bitte auch jetzt sofort"? Sehr böse

Genau für sowas sind die Gerichte da.
_________________
DefPimp: Mein Gott
Biber: Nö, war nur M.A.S. Aber hier im Forum ist das schon ziemlich dicht dran.

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