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Fälligkeit - allgemeine Fragen

 
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Musterfrau_2008
noch neu hier


Anmeldungsdatum: 03.09.2008
Beiträge: 4

BeitragVerfasst am: 03.09.08, 14:53    Titel: Fälligkeit - allgemeine Fragen Antworten mit Zitat

Hallo,

ich habe folgende Frage:

Wann wird eine Leistung fällig?

Mal angenommen, man bekommt eine Rechnung und hier steht "zahlbar innerhalb von sieben Tagen". Ist das dann gültig? Denn im BGB steht ja etwas davon, dass Verzug erst nach 30 Tagen eintritt.

Weiß hier jemand weiter?

Danke schonmal!
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chatterhand
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 27.09.2005
Beiträge: 1484
Wohnort: Wilder Westen

BeitragVerfasst am: 03.09.08, 15:02    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo,

und Willkommen im Forum!

Die Regelung im BGB greift dann, wenn es keine (gültige) andere gibt.
_________________
chatterhand
Alle Angaben ohne Gew(a)ehr
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Musterfrau_2008
noch neu hier


Anmeldungsdatum: 03.09.2008
Beiträge: 4

BeitragVerfasst am: 03.09.08, 18:12    Titel: Antworten mit Zitat

In § 286 BGB steht doch aber, dass eine Forderung nach 30 Tagen erst fällig wird (es sei denn, gem. § 286 (2) BGB ging der Leistung ein Ereignis voraus).

Also dürften die zehn Tage doch ungültig sein, oder nicht?
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mwjm
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 06.03.2007
Beiträge: 927
Wohnort: Hauptstadtspeckgürtel

BeitragVerfasst am: 07.09.08, 15:04    Titel: Antworten mit Zitat

Musterfrau_2008 hat folgendes geschrieben::
In § 286 BGB steht doch aber, dass eine Forderung nach 30 Tagen erst fällig wird (es sei denn, gem. § 286 (2) BGB ging der Leistung ein Ereignis voraus).
In meinem § 286 BGB steht das aber nicht. Genaugenommen steht das gar nichts von Fälligkeit, dafür aber hier. Merke: Verzug ist nicht Fälligkeit, setzt sie aber voraus.
_________________
Falsche Urteile sind schlimm. Schlimmer sind Anwälte, die das nicht erkennen.
War mein Beitrag hilfeich? Falls ja, ein KLICK auf die grünen Punkte wäre nett.
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Pünktchen
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 14.09.2004
Beiträge: 2634

BeitragVerfasst am: 07.09.08, 21:17    Titel: Antworten mit Zitat

Musterfrau_2008 hat folgendes geschrieben::
(es sei denn, gem. § 286 (2) BGB ging der Leistung ein Ereignis voraus).

Also dürften die zehn Tage doch ungültig sein, oder nicht?

Mit Hinweis auf mwjms Beitrag:
Es ging doch ein anderes "Ereignis" nach Abs. 2 voraus:
Zitat:
"zahlbar innerhalb von sieben Tagen"

Somit wurde die Zahlungsfrist kalendermäßig bestimmt.
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