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Mal angenommen, man bekommt eine Rechnung und hier steht "zahlbar innerhalb von sieben Tagen". Ist das dann gültig? Denn im BGB steht ja etwas davon, dass Verzug erst nach 30 Tagen eintritt.
In § 286 BGB steht doch aber, dass eine Forderung nach 30 Tagen erst fällig wird (es sei denn, gem. § 286 (2) BGB ging der Leistung ein Ereignis voraus).
Also dürften die zehn Tage doch ungültig sein, oder nicht?
In § 286 BGB steht doch aber, dass eine Forderung nach 30 Tagen erst fällig wird (es sei denn, gem. § 286 (2) BGB ging der Leistung ein Ereignis voraus).
In meinem § 286 BGB steht das aber nicht. Genaugenommen steht das gar nichts von Fälligkeit, dafür aber hier. Merke: Verzug ist nicht Fälligkeit, setzt sie aber voraus. _________________ Falsche Urteile sind schlimm. Schlimmer sind Anwälte, die das nicht erkennen.
War mein Beitrag hilfeich? Falls ja, ein KLICK auf die grünen Punkte wäre nett.
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