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Verfasst am: 04.09.08, 17:35 Titel: Ausschluss der Schule wegen Sachbeschaedigung
Hallo,
Angenommen ein Schüler beschädigt außerhalb des Schulgeländes und außerhalb der regulären Schulzeit Eigentum des Schulpersonals. (Beispielsweise ein Auto eines Lehrers). Darf die Schule Sanktionen erteilen und den Schüler von der Schule verweisen?
So allgemein kann man das nicht beantworten. Das kommt auf den Einzelfall an. Vor allem auf die Motive des Schülers, das Auto des Lehrers zu beschädigen.
Also ist es möglich, einen Schüler aus der Schule zu verweisen, wenn er eine Straftat AUßERHALB des Schulgebäudes und AUßERHALB der Schulzeit begeht? Eigentlich hat die Schule in dieser Situation doch gar nicht die Aufsichtspflicht oder irgendetwas anderes damit zu tun. Die Tatache ist halt, dass eine Lehrkraft unter dem Vergehen gelitten hat.
Also ist es möglich, einen Schüler aus der Schule zu verweisen, wenn er eine Straftat AUßERHALB des Schulgebäudes und AUßERHALB der Schulzeit begeht? Eigentlich hat die Schule in dieser Situation doch gar nicht die Aufsichtspflicht oder irgendetwas anderes damit zu tun. Die Tatache ist halt, dass eine Lehrkraft unter dem Vergehen gelitten hat.
Tja, was für ein unerklärlicher Zufall...
Aber bevor man etwas dazu sagen kann, muss man das Bundesland wissen.
Ich würde sagen ja, denn auch das ausserschulische Verhalten kann den Schulbetrieb gewaltig beeinträchtigen (solange zumindestens ein Bezug zur Schule vorhanden ist). _________________ Geist ist Geil!
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