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Ist es zulässig Namen bzw. die Kanzlei von Anwälten die - sagen wir mal nicht zu empfehlen sind öffentlich (z.B. Internetforen) bekanntzugeben um andere darauf hinzuweisen (natürlich ohne konkrete Schilderung des Falles) ?
Ist es zulässig Namen bzw. die Kanzlei von Anwälten die - sagen wir mal nicht zu empfehlen sind öffentlich (z.B. Internetforen) bekanntzugeben um andere darauf hinzuweisen (natürlich ohne konkrete Schilderung des Falles) ?
Gruß
M. vL
Das könnte für das jeweilige Forum und für den Verfasser sehr schnell sehr teuer werden.
Und im Übrigen: " ... natürlich ohne konkrete Schilderung des Falles ..." wäre ja noch schlimmer, weil dann nicht einmal eine evtl. nachvollziehbare Begründung erkennbar wäre und die Absicht, zu schaden, alleine im Vordergrund stünde.
Falls Sie juristischer Laie sind: Nehmen Sie doch einfach an, jemand würde Sie in einem Forum unter Ihrer Berufssparte als jemanden bezeichnen, der "sagen wir mal nicht zu empfehlen" sei. Dann wäre Ihnen sofort klar, dass das nicht zulässig sein kann!
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