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Verfasst am: 05.09.08, 15:02 Titel: der nachbar und die strasse
hallo,
ich hätte eine frage zu folgendem angenommenen sachverhalt:
das ganze findet statt in einer nebenstrasse mit breiten kies seitenstreifen und sehr recht vielen parkmöglichkeiten, jedoch keinen markierten parkplätzen.
A pakrt manchmal am strassenrand, ebenso freunde und verwandte. parkt jedoch jemand am strassenrand wo der nachbar B sein haus stehen hat, wird man mit mal mehr mal weniger höflichen zetteln an der winschutzscheibe dazu aufgefordert, wo anders zu parken. bekannte von A mussten sich ausch schon erzählen lassen, dass sie dort garnicht parken dürfen, weil das "seins" ist.
A ärgert sich darüber, dass jeder besucht der versehentlich auf Bs seite parkt, von jenem mit zetteln belästig oder verbal auf Bs eingebildetes hoheitsrecht der straße hingewiesen wird.
desweiteren führt B seinen hund brav auf die andere straßenseite zum scheissen, er möchte seinen eigenen parkbereich natürlich nicht verschmutzen.
A überlegt nun was er machen soll:
-entweder öfter mal vor Bs haus parken, man möchte ja nicht dauernd in die scheisse von Bs hund treten.
-auch mal anfangen höfliche zettel zu schreiben und B mitteilen dass man seinen aufforderungen leider nicht nachkommen kann?
-oder besteht, sofern B es weiter treibt, nicht schon fast der tatbestand der nötigung?
-einfach ignorieren? was wenn er jemanden abschleppen lässt? kann er das auf einer öffentlichen strasse überhaupt? ich hoffe seine chacen das geld einzuklagen zu können stehen in einem solchen falle nicht grösser als 0.
oder habt ihr vielleicht noch einen besseren vorschlag für A? kopfeinziehung und wo anders parken existiert leider nicht mehr als option, dafür war B schon zu einigen bekannten von A zu ungehobelt.
Verfasst am: 05.09.08, 15:19 Titel: Re: der nachbar und die strasse
Knecht hat folgendes geschrieben::
A überlegt nun was er machen soll:
-entweder öfter mal vor Bs haus parken, man möchte ja nicht dauernd in die scheisse von Bs hund treten.
ja, warum nicht ?
-auch mal anfangen höfliche zettel zu schreiben und B mitteilen dass man seinen aufforderungen leider nicht nachkommen kann?
warum nicht ? ich würd mich allerdings nicht zu gleich dämlichem handeln herabwürdigen lassen.
-oder besteht, sofern B es weiter treibt, nicht schon fast der tatbestand der nötigung?
nein
-einfach ignorieren?
nun, sie ignorieren es ja sjetzt schon nicht mehr, weil sie sich ärgern.
was wenn er jemanden abschleppen lässt? kann er das auf einer öffentlichen strasse überhaupt?
nein, kann er nicht
ich hoffe seine chacen das geld einzuklagen zu können stehen in einem solchen falle nicht grösser als 0.
es wird niemand abgeschleppt werden.
.
haben sie schon versucht mit ihm zu reden ? dass ihm die straße nicht gehört und daher dort geparkt werden darf (sofern keine anderslautenden schilder da stehen) und gefragt, warum er sich so aufspielt ?
lassen sie mich raten: die sozialen kontakte dieses mannes sind gering, freunde kommen dort nie oder selten vorbei und auch sonst ist dieser nachbar nicht gerade ein "traumnachbar" _________________ Ich freue mich über Eure ehrlichen Bewertungen (einfach auf den grünen Punkt unter meinem Benutzernamen klicken und los geht´s)
Verfasst am: 05.09.08, 15:53 Titel: Re: der nachbar und die strasse
pragmatiker hat folgendes geschrieben::
haben sie schon versucht mit ihm zu reden ? dass ihm die straße nicht gehört und daher dort geparkt werden darf (sofern keine anderslautenden schilder da stehen) und gefragt, warum er sich so aufspielt ?
lassen sie mich raten: die sozialen kontakte dieses mannes sind gering, freunde kommen dort nie oder selten vorbei und auch sonst ist dieser nachbar nicht gerade ein "traumnachbar"
eine freundin, die als erste den zettel an der scheibe hatte, hat geklingelt und ihn darauf angesprochen. naja viel ausser "sie dürfen da nicht parken!, das ist mein parkplatz" ist nicht dabei rumgekommen.
ansonsten habe ich kein problem mit dem nachbarn, genaugenommen sind es 2 haushälften, der eine hat sich ein schild an den zaun gemacht, das wiederrechtlich parkende fahrzeige abgeschleppt werden, was man jedoch eher ignorieren kann, als die ständigen zettel an der scheibe.
ich bin kein streitlustiger mensch, aber diese leute sind weder zu behindert noch alt, dass sie nicht über die strasse gehen könnten, falls man sich ausnahmsweise mal auf den seitenstreifen vor ihrem haus stellt. noch dazu kommt, dass sie natürlich auch eine garage haben, die ist aber 15 meter ums eck!
vor allem die sache mit dem hundekot macht die sache noch deutlich ärgerlicher. würden sie ihre hunde nicht auf die andere seite zum scheissen führen, wäre mein anreiz "deren" seite zum parken zu benutzen deutlich geringer, was ich ihnen jedoch auch noch sagen werden, wenn ich sie wieder dabei sehe.
Das Verkoten Ihrer Straßenseite kann der A ja dem Ordnungsamt melden. Zuvor mal in der Polizeiverordnung gucken, aber meines Wissens nach muss der Hundebesitzer den Kot in so form- und farbschöne Beutelchen einpacken und dann in einem öffentlichen oder seinem eigenen Abfalleimer entsorgen.
Nach der ersten Anzeige kann man dem B dann nahelegen, dass er die Zettel sein lassen soll und A zeigt dafür das Verkoten nicht mehr an...
ich gehe stark davon aus, dass der strassenrand nicht zum grundstück des nachbarn gehört, da er nicht eingezäunt ist.
wäre es sein grundstück, sollte er es vielleicht einzäunen oder den parkplatz kenntlich machen. ich bin mir jedoch zu 99% sicher dass es sich hier bis zum zaun um eine öffentliche strasse handelt.
Sofer keine anders lautenden Anweisungen zum parken gibt, gehören ja alle 4 Räder auf die Fahrbahn und nicht auf dem Kies. Dann kommt natürlich die Frage nach der Durchfahrtsbreite, die ist von den Begebenheiten abhängig ist. Irgiendwie beschleicht mich das Gefühl, das hier unterschiedliche Ansichten über das ordnungsgemäße abstellen der PKW vorherrschen.
ich gehe stark davon aus, dass der strassenrand nicht zum grundstück des nachbarn gehört, da er nicht eingezäunt ist.
wäre es sein grundstück, sollte er es vielleicht einzäunen oder den parkplatz kenntlich machen.
Das muss er beides nicht und kann trotzdem seine Eigentumsrechte geltent machen, wenns denn so ist.
Also, wenn ich mal überlege, was alles mir gehört, obwohl es nicht eingezäunt ist! _________________ Wir machen das mit den Fähnchen!
ich denke ich habe die situation ein wenig undeutlich dargestellt: der rand mit dem kies ist nicht so breit wie ich anfangs dachte, es ist einfach eine strasse ohne fussweg, die fast bis zum zaun geht. am rand liegt etwas schotter.
es geht um das parken auf der öffentlichen strasse, die wir ihm ja nicht gehören.
aber um die situation nocheinmal deutlich und vereinfacht darzustellen: er möchte ganz unbegründet einfach nicht, dass man vor seinem haus auf der strasse parkt, weil er dort gerne immer selbst einen freien platz für zum parken hat. eine forderung die meines erachtens nicht gerechtfertigt und durch die aufdringlichen zettel an der windschutzscheibe auch unverschämt ist.
er möchte ganz unbegründet einfach nicht, dass man vor seinem haus auf der strasse parkt, weil er dort gerne immer selbst einen freien platz für zum parken hat.
ein juristisch völlig unbeachtlicher motivirrtum des nachbarn. _________________ Ich freue mich über Eure ehrlichen Bewertungen (einfach auf den grünen Punkt unter meinem Benutzernamen klicken und los geht´s)
Möglicherweise räumt ihm die örtliche Kommune auf entsprechenden Antrag ja ein - gebührenpflichtiges - Sondernutzungsrecht an "seinem" Vordemhausparkplatz ein. _________________ Hohle Gefäße geben mehr Klang als gefüllte. Ein Schwätzer ist meist ein leerer Kopf. (August von Platen)
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