Navigationspfad: Home » Foren
Foren
recht.de :: Thema anzeigen - Kassenprüfer können keine Empfehlung geben?
Forum Deutsches Recht
Foren-Archiv von www.recht.de
Achtung: Keine Schreibmöglichkeiten! Zu den aktiven Foren wählen Sie oben im Menü "Foren aus!
 
 SuchenSuchen 

Kassenprüfer können keine Empfehlung geben?

 
Neuen Beitrag schreiben   Auf Beitrag antworten    recht.de Foren-Übersicht -> Vereinsrecht / Gemeinnützigkeitsrecht
Vorheriges Thema anzeigen :: Nächstes Thema anzeigen  
Autor Nachricht
Windy
Interessierter


Anmeldungsdatum: 13.08.2008
Beiträge: 9

BeitragVerfasst am: 05.09.08, 08:44    Titel: Kassenprüfer können keine Empfehlung geben? Antworten mit Zitat

Hallo,

als Kassenprüfer hat man es neuerdings bei uns nicht leicht.

Seit Jahrzehnten wird erwartet, dass sie eine Empfehlung für oder gegen die Entlastung des Vorstandes abgeben, Das war auch nicht schwer, weil der Vorstand jeden Zuhörer bei seinen Sitzungen willkommen geheißen hat. Das allgemeine Interesse an dem administrativen Kram war aber eher gering. Nur die Kassenprüfer sahen es als ihre Pflicht an, ab und zu herein zu schauen.

Neuerdings ist alles ganz anders. Der neue Vorstand tagt hinter verschlossen Türen, hängt seine Tagesordnungspunkte nicht heraus und alle 8 (Gesamt-) Vorstandsmitglieder unterliegen einer strengen Schweigepflicht. Was nach außen dringt, ist erkennbar wohl formuliert. Man sagt sogar offen, das man sich jedes Mal überlegt, was "unbedingt veröffentlicht werden muss". Was ich hier im Forum so lese, ist das (leider) auch wohl okay.

Die Kassenprüfer haben daher nur die Arbeit des Kassierers geprüft, aber zur Arbeit des Vorstandes können sie absolut nichts sagen. Das wurde der Mitgliederversammlung genau so gesagt: Keine Empfehlung, weder für noch gegen die Entlastung. "Wir Kassenprüfer wissen nicht mehr, als Ihr." Sie haben deutlich gesagt: Ihr könnt ruhig entlasten, das hat eine sehr geringe Qualität, denn sie beruht nur auf dem (subjektiven) "Rechenschaftsbericht" des Ersten Vorsitzenden.
Objektive Informationen könne wir nicht beisteuern.

Das hat den 1. Vorsitzenden zum Schäumen gebracht. Die Kampagne gegen die beiden Personen ist schon in Gang.

Nun habe ich hier und an anderer Stelle oft gelesen, (Zusammenstellung:) dass die Kassenprüfer eigentlich Revisoren sind, vom obersten Organ beauftragt, diesem Organ ihren Bericht abliefern, der verlängerte Arm der MV sein sollen, die Arbeit des Vorstands insgesamt kontrollieren müssen, das ganze Wirtschaftsjahr über im Amt sind, zu jeder Zeit und an jeder Stelle prüfen dürfen, was sie (für Ihren Auftrag) für notwendig halten und dabei keinerlei Beschränkungen unterliegen (wenn Satzung und MV nichts anderes dazu sagen).
Ist das so richtig, oder habe ich irgend etwas falsch verstanden?

Dann müssten die Kassenprüfer doch eigentlich als stille Beobachter bei den Vorstandssitzungen (wie seit 50 Jahren, Gewohnheitsrecht?) dabei sein dürfen, um ihren Auftrag, die Empfehlung abzugeben, zu erfüllen? Schon wäre das Problem vom Tisch. Die Kassenprüfer müssten sich nicht anfeinden und ausgrenzen lassen und die Entlastung hat wieder ihre gewohnte Qualität, das müsste doch auch im Interesse des Vorstandes liegen?

Warum habe ich das Amt bloß angenommen?

Bin mal gespannt auf Euren Rat.
Windy
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
Roni
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 21.01.2005
Beiträge: 4287

BeitragVerfasst am: 05.09.08, 11:08    Titel: Antworten mit Zitat

hallo

was, wann und wie die Revisoren zu prüfen haben wird normalerweise in der Satzung nachzulesen sein.

Generell würde ich sagen, dass die Revisoren nichts auf den Vorstandssitzungen zu suchen haben. Vorstandssitzungen sind in den meisten Vereinen nichtöffentlich.

Gruß roni
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
Windy
Interessierter


Anmeldungsdatum: 13.08.2008
Beiträge: 9

BeitragVerfasst am: 05.09.08, 13:21    Titel: Kassenprüfer Antworten mit Zitat

Hallo, in der Satzung steht aber rein gar nichts darüber, außer, dass die Kassenprüfer gewählt werden sollen.

Also können sie den Mitgliedern nur sagen: Wir geben keine Empfehlung zur Entlastung, weder positiv, noch negativ.

Denn ihr Prüfergebnis beschränkt sich auf die handwerklich gute Arbeit des Kassierers (nicht Vorstand gem. §26), die Vorstandsarbeit umfasst aber wesentlich mehr.

Der einzelne Kassenprüfer darf zwar glauben, dass der Vorstand seine Arbeit gut macht und er darf deshalb auch für sich selbst entscheiden, für die Entlastung zu stimmen.

Aber als Prüfer darf ich nicht GLAUBEN, sondern muss prüfen. Die Mitglieder machen sich weniger Gedanken, verlassen sich darauf, dass die Prüfer wissen, wovon sie reden. Dafür wurden sie ja gewählt.

Ich habe also eine Verantwortung. Wenn unter den gegebenen Umständen eine Empfehlung ausgesprochen würde, wäre das aus meiner Sicht pflichtwidrig.

Oder?


Windy
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
ac-hr
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 19.09.2007
Beiträge: 135
Wohnort: N R W

BeitragVerfasst am: 09.09.08, 12:53    Titel: der Kassenprüfer prüft die Kasse Antworten mit Zitat

Der Kassenprüfer heißt Kassenprüfer, weil er die Kasse prüft.

Diese Banalität hat mich bisher meinen lassen, dass die Kassenprüfer - wie bei uns im Verein - die Kasse auf Stimmigkeit hin überprüft - platt gesagt: der Kassenprüfer schaut nach, ob Gelder vereinszweckgemäß verwendet wurden und ob die Belege dafür auch vorhanden sind.
An den Vorstands-Sitzungen nimmt der K. natürlich nicht teil, sondern trifft sich einmal im Jahr mit dem Kassierer und erledigt das oben Beschriebene.
Wenn dann die Kasse stimmt, schlägt er vor, den Vorstand zu entlasten - und fertig!
Ich kenne bisher kein Beispiel dafür, dass der Kassenprüfer die Vorstandsarbeit bewerten soll oder muss. Mir wäre auch nicht klar, anhand welcher Kriterien eine solche Bewertung erfolgen sollte.
_________________
Gruß Rainer!
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
Windy
Interessierter


Anmeldungsdatum: 13.08.2008
Beiträge: 9

BeitragVerfasst am: 09.09.08, 19:40    Titel: Kassenprüfer können keine Empfehlung geben? Antworten mit Zitat

Hallo Rainer,

wir sind uns einig: Der Kassenprüfer prüft die (Bargeld-) Kasse.
In einem Skatclub, der keine großen Schätze hat.

Bei uns spielt das Bargeld eine eher untergeordnete Rolle. Wir bewegen uns im mittleren sechsstelligen Bereich.

Wenn dann noch Beanstandungen bei der "Kassenprüfung" auftauchen, sind die Prüfer verpflichtet, diesen Dingen nach zu gehen. Sie dürfen sich die dazu gehörigen Verträge, Protokolle und Akten zeigen lassen, um die Sache aufzuklären. Denn sie handeln im Auftrag der MV und müssen dieser berichten. So habe ich es bisher verstanden, was ich hier im Forum dazu gelesen habe.

Außer, dass die Kassenprüfer nichts in der Vorstandssitzung zu suchen haben (was ich auch so sehe), hat auch niemand widersprochen.

Aber sicher bin ich mir natürlich immer noch nicht.

Meine Frage war daher darauf gerichtet: Wenn die Prüfer diese Dinge nicht prüfen können, dürfen sie doch die Empfehlung zur Entlastung des Vorstandes nicht geben, weder positiv noch negativ? Denn sie konnten den Fall ja nicht aufklären. Die Vorwürfe stehen in der Luft, sind nicht bewiesen und nicht widerlegt. Das berichten sie offen und ehrlich der MV. Die mag dann entlasten oder nicht, die Prüfer haben ihre Pflicht jedenfalls getan.

Das scheint die Rechtslage zu sein. Oder sieht das jemand anders?

Für uns Kassenprüfer hat das aber sicher noch andere Folgen. Die Kampagne läuft schon.

Zu wenig wissen ist gefährlich, zu viel auch. (A.Einstein)

Dank an alle, die hier geholfen haben.
Windy
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
CDS
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 16.01.2005
Beiträge: 310

BeitragVerfasst am: 15.09.08, 18:57    Titel: Antworten mit Zitat

Hm -

also ich finde einen 'mittleren 6-stelligen Bereich', also 1/2 MIO EUR für einen Verein eher nicht 'eher untergeordnet' - aber vielleicht bin ich bei den aktuellen Umsätzen eines Vereines auch nicht mehr so auf dem Laufenden .....
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
Dipl.-Sozialarbeiter
FDR-Moderator


Anmeldungsdatum: 09.12.2006
Beiträge: 11996

BeitragVerfasst am: 15.09.08, 19:28    Titel: Re: Kassenprüfer können keine Empfehlung geben? Antworten mit Zitat

Windy hat folgendes geschrieben::
...
Wenn dann noch Beanstandungen bei der "Kassenprüfung" auftauchen, sind die Prüfer verpflichtet, diesen Dingen nach zu gehen. Sie dürfen sich die dazu gehörigen Verträge, Protokolle und Akten zeigen lassen, um die Sache aufzuklären. Denn sie handeln im Auftrag der MV und müssen dieser berichten. So habe ich es bisher verstanden, was ich hier im Forum dazu gelesen habe.
...

Hallo Windy,

der "Kassenprüfer" (manchmal auch Revisor) prüft vorrangig die Barkasse und die Bankkonten in eigener Verantwortung und ist in der Regel nur der Mitgliederversammlung gegenüber Berichtspflichtig. An Weisungen des Vorstandes sind die Kassenprüfer nicht gebunden. Der verlinkte Beitrag führt zur Wikipedia und listet die weiteren möglichen Prüfungsbereiche auf. Winken

Liebe Grüße

Klaus
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
Windy
Interessierter


Anmeldungsdatum: 13.08.2008
Beiträge: 9

BeitragVerfasst am: 15.09.08, 19:31    Titel: Kassenprüfer können keine Empfehlung geben? Antworten mit Zitat

Hallo, na klar. Das war irreführend.

Bei dieser Summe ist es selbstverständlich, dass der Löwenanteil bargeldlos abgewickelt wird. Also nicht durch "die Kasse" geht, und genau darum geht es ja.

Da habe ich mich nicht konkret genug ausgedrückt.
Sorry und danke für den Hinweis.
Windy
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
Beiträge vom vorherigen Thema anzeigen:   
Neuen Beitrag schreiben   Auf Beitrag antworten    recht.de Foren-Übersicht -> Vereinsrecht / Gemeinnützigkeitsrecht Alle Zeiten sind GMT + 1 Stunde
Seite 1 von 1

 
Gehen Sie zu:  
Sie können keine Beiträge in dieses Forum schreiben.
Sie können auf Beiträge in diesem Forum nicht antworten.
Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht bearbeiten.
Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht löschen.
Sie können an Umfragen in diesem Forum nicht mitmachen.


Powered by phpBB © 2001, 2005 phpBB Group
©  Forum Deutsches Recht 1995-2019. Anbieter: Medizin Forum AG, Hochwaldstraße 18 , D-61231 Bad Nauheim , RB 2159, Amtsgericht Friedberg/Hessen, Tel. 03212 1129675, Fax. 03212 1129675, Mail info[at]recht.de.