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Welches Recht bei Internet-Kaufvertrag mit Östereicher?

 
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Mr. Recht
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Anmeldungsdatum: 05.06.2006
Beiträge: 165

BeitragVerfasst am: 05.09.08, 11:57    Titel: Welches Recht bei Internet-Kaufvertrag mit Östereicher? Antworten mit Zitat

Hallo,

wenn man als Verbraucher mit einem östereichischen Anbieter im Internet als Deutscher an einem PC in Deutschland einen Vertrag geschlossen hat, gilt dann das deutsche oder österreichische Recht?

Hintergrund: Angenommen, man fällt auf einen windigen Anbieter hinein, der eine scheinbare kostenlose Dienstleitstung anbietet, und im Kleingedruckten seiner AGBs steht dass es doch was kostet, so gibt es nach deutschem AGB-Recht die Möglichkeit, einzuwenden, dass der Kunde nicht mit einer solchen Klausel zu rechnen hatte und die AGB ist somit unwirksam. Mich würde interessieren ob das für einen, wie oben beschriebenen Fall mit einem östereichischen Anbieter genau so ist.
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ThoT
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Anmeldungsdatum: 25.01.2006
Beiträge: 848

BeitragVerfasst am: 07.09.08, 19:13    Titel: Antworten mit Zitat

Welches Recht anwendbar ist dürfte hier davon abhängig sein, wie der Österreicher in Deutschland tätig wird. Richtet sich das Internetangebot erkennbar nur an Österreicher ist idR. österreichisches Recht anzuwenden.
Genaueres zur Rechtswahl findet man in Artt. 27 ff. EGBGB und dort im speziellen Art. 29 EGBGB für Verbraucherverträge.
http://dejure.org/gesetze/EGBGB/27.html
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Mr. Recht
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Anmeldungsdatum: 05.06.2006
Beiträge: 165

BeitragVerfasst am: 09.09.08, 07:45    Titel: Antworten mit Zitat

Vielen Dank.

Aber noch kurioser: Nehmen wir an, dass vorstehende Annahme (dass es sich um einen Österreicher handelt) nur deshalb getroffen wurde, weil eine österreichische Servicenummer auf der Startseite zu sehen war. Das Impressum allerdings zeigt, dass die Firma in den Arabischen Emiraten sitzt und das Recht gelten sollte, in der Widerrufsbelehrung allerdings wird nur auf das deutsche BGB Bezug genommen (es wird der Verbraucher nach § 13 definiert).

Wie verhält sich der Fall dann?
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I-user
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Anmeldungsdatum: 27.03.2006
Beiträge: 5309
Wohnort: Dortmund

BeitragVerfasst am: 09.09.08, 22:28    Titel: Antworten mit Zitat

Dann gilt m.E. deutsches Recht. Siehe ThoT's Hinweis auf die Rechtsquelle.
_________________
Recht ist interessant, aber sehr umfangreich; bin kein Fachmann

"Wenn ich schon lüge, dann am liebsten indem ich ausschließlich die Wahrheit sage."
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