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Verfasst am: 28.07.08, 20:41 Titel: Fehlender Integrationskurs und Niederlassungserlaubnis
Moin nochmal,
Frage:
ein durch Familienzusammenführung Ende 2005 eingereister türkiischer Staatsbürger hat Ende 2006 und 2007 jeweils nur ein Jahr Verlängerung der Arbeits- und Aufenthaltserlaubnis bekommen, weil er seinen Integrationskurs nicht beendet hatte. Der Grund war eine Arbeitsaufnahme mit langen und unregelmäßigen Arbeitszeiten. Deutsche Sprachkenntnisse sind vorhanden, da immer schon Umgang mit deutschen Kunden auch in der TR bestand.
Er ist die ganze Zeit Vollzeit beschäftigt, inzwischen in einem anderen Job, mit Schichtdienst und vielen Überstunden. Auf das Einkommen ist das Ehepaar angewiesen.
Hat er ein Recht nach drei Jahren eine NE zu bekommen, oder kann man den nicht abgeschlossenen Kurs im ewig zum Vorwurf machen und weiterhin nur jahresweise verlängern?
Wo ist das Problem? Wenn Ihre Deutschkenntnisse so gut sind, einfach zum Abschlusstest anmelden - B 1 Prüfung - ablegen und bestehen und damit ist der Besuch des Integrationskurses erledigt.
Danke für die Antwort!
Das Problem besteht darin, dass das Schriftdeutsch eben nicht so gut ist, auch nicht das Leseverständnis, während die mündliche Kommunikation trotz Grammatikfehlern sehr gut funktoniert.
Um das aufzuarbeiten wäre wohl in der Tat ein Kurs nötig, der aber wegen der Wechselschicht und anstrengenden Arbeit nicht besucht werden kann.
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