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Umwandlung Regelschule ind Ganztagsschule

 
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heini12
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Anmeldungsdatum: 11.07.2008
Beiträge: 802

BeitragVerfasst am: 07.09.08, 09:52    Titel: Umwandlung Regelschule ind Ganztagsschule Antworten mit Zitat

Hallo

Zitat aus dem 5 Tage Erlass (BASS 12-62 Nr.1)
http://www.schulministerium.nrw.de/BP/Schulrecht/Erlasse/12-62Nr1.pdf
„Sie leitet ihre Darstellung auch den anderen Mitwirkungsgremien (Lehrerkonferenz,
Schulpflegschaft, Klassen- und Jahrgangsstufenpflegschaften,
Schülerrat) so rechtzeitig zu, dass diese beraten und sich gegenüber
der Schulkonferenz äußern können.“

Gilt dies auch bei der Umwandlung der Regelschule zur Ganztagsschule in NRW im Rahmen des 1000 Schulen Programms?
http://www.schulministerium.nrw.de/BP/Schulverwaltung/Schulmail/0804161/index.html
http://www.schulministerium.nrw.de/BP/Schulsystem/Ganztagsbetreuung/Ganztagsoffensive/1000_Schulen_Programm/1000schulenprogramm.pdf
In beiden Erlassen habe ich keinen Hinweis über das Verfahren in der Schule gefunden.
Hintergrund: 2 Schulen haben über die Presse ihr Vorhaben erklärt.
Die anderen 4 Schulen der Sekundarstufe 2 haben sich nicht öffentlich dazu geäußert.

In den erst genanten Schulen wurde an den Elternabenden darüber Informiert.
In einer der 4 anderen Schulen war nur Informell dazu etwas zu erfahren. (Information vom Schulträger auf nachfrage)
Wie die anderen drei der 4 Schulen sich dazu stehen ist mir nicht bekannt.
Die Vertreter der Schulkonferenz sind zwar nicht gebunden(§62(5) SchulG, aber es wäre sicherlich hilfreich wenn im Vorfeld einer so wichtigen Entscheidung
hinreichend Information da sind und in der Elternschaft darüber diskutiert werden könnte.

Wie sieht es da rechtlich aus?

Mit freundlichen Grüßen

Heini
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