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Anspruch auf Makler-Courtage

 
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babycorn
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Anmeldungsdatum: 08.02.2005
Beiträge: 105

BeitragVerfasst am: 11.01.09, 20:36    Titel: Anspruch auf Makler-Courtage Antworten mit Zitat

Familie A ist auf der Suche nach einer Bestandsimmobilie.

Im Internet hat Familie A passende Häuser gefunden... im Nachhinein stellte sich allerdings raus, dass eines der Häuser zwei Mal angeboten wird... einmal von einer großen Bausparkasse und noch ein mal von einem Immobilienbüro.

Nun haben die Bausparkasse und das Immobilienbüro AGBs... und dort drin steht, dass man sich innerhalb von 4 bzw. 5 Tagen melden muss, wenn einem das angebotene Haus durch einen anderen Anbieter angeboten wurde. Andernfalls erkennt man die Nachweisung durch den jeweiligen Anbieter an, von dem man die Unterlagen erhalten hat und muss die Provision zahlen bei Vertragsabschluss.


Nun ist die Frage: Wenn Familie A der Bausparkasse und dem Immobilienbüro nicht gegenseitig mitteile, dassvom jeweils anderen auch ein Angebot unterbreitet worden ist, muss Familie A dann an beide die Makler-Courtage zahlen ???
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Lucky
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Anmeldungsdatum: 31.12.2004
Beiträge: 4099

BeitragVerfasst am: 12.01.09, 18:50    Titel: Re: Anspruch auf Makler-Courtage Antworten mit Zitat

babycorn hat folgendes geschrieben::
.....Nun ist die Frage: Wenn Familie A der Bausparkasse und dem Immobilienbüro nicht gegenseitig mitteile, dass vom jeweils anderen auch ein Angebot unterbreitet worden ist, muss Familie A dann an beide die Makler-Courtage zahlen ???

Ein klares Ja.
Deshalb dem zweiten Makler sofort Bescheid geben, daß man diese Immobilie bereits kennt. (Einrede der Vorkenntnis).
MfG
Lucky
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Meine Beiträge stellen lediglich meine private Meinung sowie ggf. Transparenzinformationenen dar. Ich gebe grundsätzlich weder Steuer- noch Rechtsberatung.
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Volker Kles
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 10.09.2008
Beiträge: 580

BeitragVerfasst am: 12.01.09, 19:27    Titel: Antworten mit Zitat

"Im Nachhinein" stellte es sich heraus? Wie ist das zu verstehen?
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Gruß
V.K.
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babycorn
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 08.02.2005
Beiträge: 105

BeitragVerfasst am: 12.01.09, 21:24    Titel: Antworten mit Zitat

Volker Kles hat folgendes geschrieben::
"Im Nachhinein" stellte es sich heraus? Wie ist das zu verstehen?


Familie A hat an einem Tag mehrere Anfragen über das Internet gestellt. Die Adressen der Häuser waren unbekannt, auch waren für das gleiche Haus unterschiedliche Fotos eingestellt, so dass nicht zu erkennen war, dass es sich um das gleiche Angebot handelt.

Der Immobilienmakler sandte einen Tag später die Unterlagen zu. 2 Tage später erhielt Familie A von der Bausparkasse Kenntnis darüber, dass es sich um das gleiche Haus handelt (anhand der Adresse).

Familie A informierte Immobilienmakler und Bausparkasse danach umgehend telefonisch, dass jeweils noch jemand das gleiche Angebot unterbreitet hat.
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