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Es muss in der Satzung stehen, wofür die Mitgliedsbeiträge genutzt werden sollen / müssen
....das ist ein wenig schwierig.
Der Verein besteht seit ca. 70 Jahren und hat viele Vorstandswechsel erlebt, so dass keiner sich mehr erinnern kann, wo die Satzung abgeblieben ist, oder ob überhaupt mal eine existiert hat.
Fakt ist, dass es laut Finanzamt keine Möglichkeit gibt, ein kleines Fest aus der Vereinskasse zu finanzieren, ohne die Gemeinnützigkeit zu gefährden.
Das ist kaum zu glauben und auch den Mitgliedern nicht zu vermitteln.
Sie zahlen ihre Beiträge und müssen dann noch für ihr Würstchen und für das Glas Bier bezahlen.
Die Satzung muss beim Registergericht hinterlegt sein und kann dort eingesehen werden.
..., falls es sich um einen eingetragenen Verein (e.V.) handelt.
@Radschläger:
Vielleicht helfen folgende Hinweise:
1. Aus der Abgabenordnung:
Zitat:
§ 58 Steuerlich unschädliche Betätigungen
Die Steuervergünstigung wird nicht dadurch ausgeschlossen, dass
[...]
8. eine Körperschaft gesellige Zusammenkünfte veranstaltet, die im Vergleich zu ihrer
steuerbegünstigten Tätigkeit von untergeordneter Bedeutung sind,
[...]
und
2.aus dem "Anwendungserlass zur Abgabenordnung"
Zitat:
zu § 55 Selbstlosigkeit: zu § 55 Abs. 1 Nr.1:
10. Mitglieder dürfen keine Zuwendungen aus Mitteln der Körperschaft erhalten. Dies gilt nicht, soweit es sich um Annehmlichkeiten handelt, wie sie im Rahmen der Betreuung von Mitgliedern allgemein üblich und nach allgemeiner Verkehrsauffassung als angemessen anzusehen sind.
Vielleicht sollte man sich nochmals an das Finanzamt wenden und um dessen Auslegung bzgl. dieser Hinweise bitten.
Übrigens: Wenn keine Satzung mehr existiert bzw. keiner sie mehr kennt - auf welcher Grundlage werden dann die Mitglieder zu ihren Pflichten herangezogen (Beiträge, Arbeitsdienste usw. ...) ?
Was wollt ihr einem Mitglied vorhalten, das seine angeblichen "Pflichten" verweigert, bis deren Bestehen ihm nachgewiesen wird?
JS _________________ ... aber fragt lieber nochmal eure Eltern, denn gaaanz sicher bin ich mir nicht ... (Hein Blöd)
sorry, habs überlesen dass es sich um einen Gartenverein handelt.
Bin auch Mitglied in so einem Verein, und wir machen ab und an auch solche Fest und hatten noch nie Probleme mit dem Finanzamt. Solche Fest sind auch meist Vereinszweck, weil sie eben der Gemeinschaft dienen.
Wenn du mit dem Finanzamt nicht weiter kommst, ruf mal deinen Landesverband an
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