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recht.de :: Thema anzeigen - 10 € "STRAFE" FÜR RAUCHEN BEZAHLEN ?!?
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10 € "STRAFE" FÜR RAUCHEN BEZAHLEN ?!?
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Kräuter_Hexe
noch neu hier


Anmeldungsdatum: 07.09.2008
Beiträge: 4

BeitragVerfasst am: 07.09.08, 17:02    Titel: 10 € "STRAFE" FÜR RAUCHEN BEZAHLEN ?!? Antworten mit Zitat

Hallo,ihr lieben.
Ich bin neu hier,und hätte gleich eine Frage an euch.
Danke schonmal im Vorraus!

Also,es geht darum:
Ich fahre jeden Morgen mit dem Bus zur Schule(BBS Sozialpflege)und komme gegen 07:40 /an der Bushaltestelle an,und meine Schule fängt um 07:55 Uhr an.
Wie jeden Morgen rauche ich vor der Schule natürlich noch eine.
Ich stelle mich extra auf die gegenüberliegende Straßenseite,weil ich es einsehe,dass man an Schulen nicht rauchen darf.

Aber nun kommt der Knaller: Meine Klassenlehrerin ist auf mich zugekommen,und meinte nur frech."Ich glaube du weißt was das jetzt bedeutet oder?" Ich:" Nein?Was denn?" Sie:"Ich muss jetzt 10 euro von dir kassieren.Du hast gegen die Schulordnung verstoßen.Das rauchen ist hier verboten.Hast du 10 euro dabei?"
Ich habe ihr erklärt,dass ich es NICHT einsehe,10 euro zu bezahlen,weil ich noch 10 Minuten sozusagen "freie,private" zeit hatte,und ich da noch tun und lassen kann was ich möchte,ich die Straßenseite extra gewechselt habe,und für mich die Schulordnung erst beginnt,wenn es zur Unterrichtsstunde klingelt.

Sie wurde immer frecher und ließ sich auf nichts ein."Das ist mir sowas von egal.Du bezahlst jetzt die 10 euro!Das rauchen ist hier verboten,du hast auch den Rauchererlass unterschrieben." Ich habe ihr erneut erklärt,dass es VOR der Unterrichtsstunde war,sprich meine private Zeit,und dass ich da noch tun und lassen könnte,was ich will.
Ich würde sie ja verstehen,hätte ich in der Schulzeit die Schule verlassen,und mich dann da hingestellt hätte.Aber So? Nein,tut mir leid,aber dafür habe ich wirklich kein Verständnis.

Was sagt ihr dazu?

Dankeschön & noch einen schönen Sonntag!!
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derdon114
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 06.09.2008
Beiträge: 44

BeitragVerfasst am: 07.09.08, 19:29    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo Kräuter_Hexe
Ja also ich glaube das das so ist!

1.Gehört dein Schulweg schon zur Schule!(Versicherungsschutz)
d.h. deine Lehrer können dich auch denn belehren!

2.Die Lehrerin hat kein Recht dazu von dir 10€ zu verlangen.

Ich würde zur Schulleitung gehen!
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karli
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 19.05.2006
Beiträge: 2440
Wohnort: Ronneburg

BeitragVerfasst am: 07.09.08, 19:32    Titel: Re: 10 € "STRAFE" FÜR RAUCHEN BEZAHLEN ?!? Antworten mit Zitat

Kräuter_Hexe hat folgendes geschrieben::
Was sagt ihr dazu?
Rauchen ist ungesund!
_________________
Wir machen das mit den Fähnchen!
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Kurt Knitz
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 16.10.2005
Beiträge: 1377
Wohnort: Baden-Württemberg

BeitragVerfasst am: 07.09.08, 21:30    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo Kräuterhexe,

öffentliche oder private Schule?
Bundesland?
Was steht in besagtem Rauchererlass?
Haben Sie den unterschrieben?
Sind Sie volljährig?

Schöne Grüße
Kurt
_________________
Die länderspezifischen Schulgesetze und vieles mehr auf dem Deutschen Bildungsserver:
http://www.bildungsserver.de/zeigen.html?seite=552
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nebelhoernchen
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 02.01.2005
Beiträge: 6900

BeitragVerfasst am: 07.09.08, 22:21    Titel: Re: 10 € "STRAFE" FÜR RAUCHEN BEZAHLEN ?!? Antworten mit Zitat

Kräuter_Hexe hat folgendes geschrieben::
Was sagt ihr dazu?

Kann es sein, daß hinsichtlich der Rauchverbote so langsam alle durchdrehen?

Es ist ja in Ordnung, daß auf einem Schulgelände ein absolutes Rauchverbot herrscht. Was die Schüler jedoch vor und nach dem Unterricht und außerhalb des Schulgeländes (im öffentlichen Raum) machen, hat die Schule m. E. nach nichts anzugehen.

Ich bin gespannt auf Begründungen, wie die Schule dies durchsetzen will.
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ChrisR
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 08.09.2005
Beiträge: 751
Wohnort: Marburg

BeitragVerfasst am: 07.09.08, 22:51    Titel: Antworten mit Zitat

wenn ein/e 18 jährige(r) Schüler(in) sowas unterschreibt, ist er/sie selbst Schuld
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Kräuter_Hexe
noch neu hier


Anmeldungsdatum: 07.09.2008
Beiträge: 4

BeitragVerfasst am: 08.09.08, 05:50    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo,guten Morgen!
Danke für eure Antworten.
Also ; Ich bin 17 Jahre,dh. mein Vater musste zusätzlich unterschreiben.
Ich habe ihn gleich nach der Schule auf der Arbeit angerufen,und er musste nur herzlich lachen."Das ist ja ein Unding.Das sehe ich nicht ein.Ich bezahle das nicht,und du genauso wenig!"

Zum Schulleiter wollte ich gehen,aber dann kam gleich sowas wie " Ist mir egal,das wird dir nichts bringen!" ( Sie ist mit dem verheiratet )
Es geht ihr nicht um mein Alter,sondern einfach nur um die 10 euro,weil ich ja angeblich gegen die Schulordnung verstoßen habe.

Also es ist eine öffentliche Berufsbildende Schule in Niedersachsen!
In dem Rauchererlass steht,dass das Rauchen da und da verboten ist,und ich wenn ich mich daran nicht halte 10 euro "Reinigungsgebühr" zu erwarten habe.
Ich verstehe ja auch,dass an Schulen Rauchverbot herrscht,aber ich wechsel extra die Straßenseite.

Natürlich,ich musste den unterschreiben,sonst hätte ich gleich meine Sachen packen und gehen können.

Naja,ehrlich gesagt beginnt für mich eine Schulordnung,wenn ich die Schule betrete,bzw.Es zur Stunde klingelt.Was ich davor oder danach mache ist doch hupe,weil es meine private Zeit ist.
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Kurt Knitz
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 16.10.2005
Beiträge: 1377
Wohnort: Baden-Württemberg

BeitragVerfasst am: 08.09.08, 18:34    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo Kräuterhexe,
Zitat:
In dem Rauchererlass steht,dass das Rauchen da und da verboten ist,
Steht da drin, dass es auch auf der gegenüberliegenden Straßenseite verboten ist oder steht das nicht da drin?

Zitat:
ehrlich gesagt beginnt für mich eine Schulordnung,wenn ich die Schule betrete,bzw.Es zur Stunde klingelt.Was ich davor oder danach mache ist doch hupe,weil es meine private Zeit ist.
Die Uhrzeit spielt weniger eine Rolle. Bisher war aber gängige Meinung, dass die Schulordnung öffentlicher Schulen nur auf dem Schulgelände gilt. Lediglich Privatschulen haben sich bisher schon das Recht genommen, das Rauchen auch in der Umgebung der Schule zu verbieten.

Die Frage, ob solch eine "freiwillig" unterschriebene Schulvereinbarung (nicht -erlass) einer öffentlichen Schule auch Regelungen für die Schulumgebung enthalten darf, wird vermutlich kontrovers beurteilt und noch nicht von einem Gericht entschieden worden sein. Finanzielle Sanktionen an öffentlichen Schulen sind vermutlich ebenfalls umstritten.

Bin gespannt, wie die Schule das Inkasso gestaltet.

Schöne Grüße
Kurt
_________________
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Kräuter_Hexe
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Anmeldungsdatum: 07.09.2008
Beiträge: 4

BeitragVerfasst am: 09.09.08, 18:03    Titel: Antworten mit Zitat

Guten Abend.

Bezüglich den 10 Euro hat mich meine Lehrerin nicht mehr angesprochen.
Nun werden aber andere Sachen vollbracht.
Nämlich : Es werden Schüler fotografiert,die rauchen.Auch wenn es nicht im geringsten in der Nähe der Schule ist.

Ist das eigentlich erlaubt ?!

Liebe Grüße
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Adromir
FDR-Moderator


Anmeldungsdatum: 30.10.2005
Beiträge: 5610
Wohnort: Hannover

BeitragVerfasst am: 09.09.08, 18:48    Titel: Antworten mit Zitat

Fotographieren kann man fast alles, was man will (es gibt da nur sehr enge Ausnahmen), nur veröffentlichen darf man die Bilder ggf. nicht wie man lustig ist.
_________________
Geist ist Geil!
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cmd.dea
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FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 31.05.2008
Beiträge: 1872
Wohnort: Hessen

BeitragVerfasst am: 09.09.08, 19:01    Titel: Antworten mit Zitat

derdon114 hat folgendes geschrieben::
1.Gehört dein Schulweg schon zur Schule!(Versicherungsschutz)
d.h. deine Lehrer können dich auch denn belehren!


Ist ja irre! Geschockt

Das bedeutet, die Schulordnung als Hausordnung gilt für den gesamten Bereich der Stadt oder des Landkreises oder etc., in dem Schüler zur Schule gehen. Die Schule kann ihnen also in dem gesamten Gebiet vorschreiben, wann sie sich wie und wo zu verhalten haben?
Darf man dann abends auf ner Privatparty bei einem Schüler kein Bier trinken, weil die Schulordnung das untersagt?
Und Lehrer können den Schülern überall in der Stadt Anweisungen geben, wenn sie gegen die Schulordnung verstoßen.

Dann müsste ich das ja eigentlich auch können. Meine private Hausordnung gilt also überall da, wo Leute mich besuchen kommen....toll!

Und was, wenn das zugleich ein Schulweg ist?

Fragen über Fragen....

Gruß
Dea
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matt2199
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 03.09.2007
Beiträge: 39

BeitragVerfasst am: 20.09.08, 16:56    Titel: Antworten mit Zitat

cmd.dea hat folgendes geschrieben::
derdon114 hat folgendes geschrieben::
1.Gehört dein Schulweg schon zur Schule!(Versicherungsschutz)
d.h. deine Lehrer können dich auch denn belehren!


Ist ja irre! Geschockt

Das bedeutet, die Schulordnung als Hausordnung gilt für den gesamten Bereich der Stadt oder des Landkreises oder etc., in dem Schüler zur Schule gehen. Die Schule kann ihnen also in dem gesamten Gebiet vorschreiben, wann sie sich wie und wo zu verhalten haben?
Darf man dann abends auf ner Privatparty bei einem Schüler kein Bier trinken, weil die Schulordnung das untersagt?
Und Lehrer können den Schülern überall in der Stadt Anweisungen geben, wenn sie gegen die Schulordnung verstoßen.

Dann müsste ich das ja eigentlich auch können. Meine private Hausordnung gilt also überall da, wo Leute mich besuchen kommen....toll!

Und was, wenn das zugleich ein Schulweg ist?

Fragen über Fragen....

Gruß
Dea


quatsch!
Sobald du deinen Weg zum Unterricht antritts, und wenn dieser auch der kürzeste bzw. ein Weg ohne Große Umwege ist, dann befindest du dich verischerungstechnisch gesehen auf dem Schulweg. Wenn du nun aber genau den gleichen Weg gehst/fährst, aber mit dem Ziel deine Freundin die neben der Schule wohnt zu besuchen und nicht die Schule zur Schulzeit ist, dann handelt es sich nicht um den offiziellen Schulweg, denn dann gehört er, wie derdon114 schön gesagt hat, nicht mehr zur Schule!
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CWisnewski
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 16.05.2006
Beiträge: 532
Wohnort: Kiel

BeitragVerfasst am: 20.09.08, 21:17    Titel: Antworten mit Zitat

Ich halte es da (obwohl selbst überzeugter Nichtraucher) wie nebelhoernchen.

Und überhaupt, was soll der Quatsch mit dem Schulweg? Nehmen wir an, ich wohne direkt neben der Schule, also auf derselben Straßenseite. Nun wechsele ich aber die Straßenseite, um eine zu rauchen. Befinde ich mich dann trotzdem auf dem Schulweg?

Und selbst wenn man mit der Ausdehnung auf den Schulweg durchkommen würde, so wäre noch der Beweis zu führen, daß sich der jeweilige Schüler auch tatsächlich auf dem Weg zur Schule, und nicht auf dem Weg zu einem anderen Ziel befand. Dieser Beweis dürfte schwer zu führen sein; die Tatsache, daß "zufällig" gerade Schulzeit war dürfte dort m.E. nicht ausreichen.
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derdon114
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 06.09.2008
Beiträge: 44

BeitragVerfasst am: 20.09.08, 21:20    Titel: Antworten mit Zitat

Also ich verbessere mich noch einmal!

solange du nicht auf dem Schulgelände bist oder warst darfst du auch rauchen!

Ich stehe auch immer direkt vor der Schule und rauche mir eine und die Lehrer laufen alle an mir vorbei!

aber ausser ein paar dumme sprüche kommt nichts von den Lehrern!
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RogerR
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 21.07.2005
Beiträge: 351

BeitragVerfasst am: 20.09.08, 22:15    Titel: Antworten mit Zitat

Ich denke die Antwort auf die Frage, welchen räumlichen Geltungsbereich die Schulordnung hat, wurde schon gegeben:
matt2199 hat folgendes geschrieben::
Sobald du deinen Weg zum Unterricht antritts, und wenn dieser auch der kürzeste bzw. ein Weg ohne Große Umwege ist, dann befindest du dich verischerungstechnisch gesehen auf dem Schulweg.

Versicherungstechnisch. Denn da ist geregelt, dass der Weg zur Schule mitversichert ist. Das heisst aber noch lange nicht dass der Weg zur Schule und Schule dasselbe sind.
Ansonsten ist der Schüler soweiso frei auf dem Weg zur Schule selbigen abzubrechen, sonstwas zu tun, um den Weg dann fortzusetzen.
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