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Hallo,ihr lieben.
Ich bin neu hier,und hätte gleich eine Frage an euch.
Danke schonmal im Vorraus!
Also,es geht darum:
Ich fahre jeden Morgen mit dem Bus zur Schule(BBS Sozialpflege)und komme gegen 07:40 /an der Bushaltestelle an,und meine Schule fängt um 07:55 Uhr an.
Wie jeden Morgen rauche ich vor der Schule natürlich noch eine.
Ich stelle mich extra auf die gegenüberliegende Straßenseite,weil ich es einsehe,dass man an Schulen nicht rauchen darf.
Aber nun kommt der Knaller: Meine Klassenlehrerin ist auf mich zugekommen,und meinte nur frech."Ich glaube du weißt was das jetzt bedeutet oder?" Ich:" Nein?Was denn?" Sie:"Ich muss jetzt 10 euro von dir kassieren.Du hast gegen die Schulordnung verstoßen.Das rauchen ist hier verboten.Hast du 10 euro dabei?"
Ich habe ihr erklärt,dass ich es NICHT einsehe,10 euro zu bezahlen,weil ich noch 10 Minuten sozusagen "freie,private" zeit hatte,und ich da noch tun und lassen kann was ich möchte,ich die Straßenseite extra gewechselt habe,und für mich die Schulordnung erst beginnt,wenn es zur Unterrichtsstunde klingelt.
Sie wurde immer frecher und ließ sich auf nichts ein."Das ist mir sowas von egal.Du bezahlst jetzt die 10 euro!Das rauchen ist hier verboten,du hast auch den Rauchererlass unterschrieben." Ich habe ihr erneut erklärt,dass es VOR der Unterrichtsstunde war,sprich meine private Zeit,und dass ich da noch tun und lassen könnte,was ich will.
Ich würde sie ja verstehen,hätte ich in der Schulzeit die Schule verlassen,und mich dann da hingestellt hätte.Aber So? Nein,tut mir leid,aber dafür habe ich wirklich kein Verständnis.
Kann es sein, daß hinsichtlich der Rauchverbote so langsam alle durchdrehen?
Es ist ja in Ordnung, daß auf einem Schulgelände ein absolutes Rauchverbot herrscht. Was die Schüler jedoch vor und nach dem Unterricht und außerhalb des Schulgeländes (im öffentlichen Raum) machen, hat die Schule m. E. nach nichts anzugehen.
Ich bin gespannt auf Begründungen, wie die Schule dies durchsetzen will.
Hallo,guten Morgen!
Danke für eure Antworten.
Also ; Ich bin 17 Jahre,dh. mein Vater musste zusätzlich unterschreiben.
Ich habe ihn gleich nach der Schule auf der Arbeit angerufen,und er musste nur herzlich lachen."Das ist ja ein Unding.Das sehe ich nicht ein.Ich bezahle das nicht,und du genauso wenig!"
Zum Schulleiter wollte ich gehen,aber dann kam gleich sowas wie " Ist mir egal,das wird dir nichts bringen!" ( Sie ist mit dem verheiratet )
Es geht ihr nicht um mein Alter,sondern einfach nur um die 10 euro,weil ich ja angeblich gegen die Schulordnung verstoßen habe.
Also es ist eine öffentliche Berufsbildende Schule in Niedersachsen!
In dem Rauchererlass steht,dass das Rauchen da und da verboten ist,und ich wenn ich mich daran nicht halte 10 euro "Reinigungsgebühr" zu erwarten habe.
Ich verstehe ja auch,dass an Schulen Rauchverbot herrscht,aber ich wechsel extra die Straßenseite.
Natürlich,ich musste den unterschreiben,sonst hätte ich gleich meine Sachen packen und gehen können.
Naja,ehrlich gesagt beginnt für mich eine Schulordnung,wenn ich die Schule betrete,bzw.Es zur Stunde klingelt.Was ich davor oder danach mache ist doch hupe,weil es meine private Zeit ist.
In dem Rauchererlass steht,dass das Rauchen da und da verboten ist,
Steht da drin, dass es auch auf der gegenüberliegenden Straßenseite verboten ist oder steht das nicht da drin?
Zitat:
ehrlich gesagt beginnt für mich eine Schulordnung,wenn ich die Schule betrete,bzw.Es zur Stunde klingelt.Was ich davor oder danach mache ist doch hupe,weil es meine private Zeit ist.
Die Uhrzeit spielt weniger eine Rolle. Bisher war aber gängige Meinung, dass die Schulordnung öffentlicher Schulen nur auf dem Schulgelände gilt. Lediglich Privatschulen haben sich bisher schon das Recht genommen, das Rauchen auch in der Umgebung der Schule zu verbieten.
Die Frage, ob solch eine "freiwillig" unterschriebene Schulvereinbarung (nicht -erlass) einer öffentlichen Schule auch Regelungen für die Schulumgebung enthalten darf, wird vermutlich kontrovers beurteilt und noch nicht von einem Gericht entschieden worden sein. Finanzielle Sanktionen an öffentlichen Schulen sind vermutlich ebenfalls umstritten.
Bin gespannt, wie die Schule das Inkasso gestaltet.
Bezüglich den 10 Euro hat mich meine Lehrerin nicht mehr angesprochen.
Nun werden aber andere Sachen vollbracht.
Nämlich : Es werden Schüler fotografiert,die rauchen.Auch wenn es nicht im geringsten in der Nähe der Schule ist.
Fotographieren kann man fast alles, was man will (es gibt da nur sehr enge Ausnahmen), nur veröffentlichen darf man die Bilder ggf. nicht wie man lustig ist. _________________ Geist ist Geil!
1.Gehört dein Schulweg schon zur Schule!(Versicherungsschutz)
d.h. deine Lehrer können dich auch denn belehren!
Ist ja irre!
Das bedeutet, die Schulordnung als Hausordnung gilt für den gesamten Bereich der Stadt oder des Landkreises oder etc., in dem Schüler zur Schule gehen. Die Schule kann ihnen also in dem gesamten Gebiet vorschreiben, wann sie sich wie und wo zu verhalten haben?
Darf man dann abends auf ner Privatparty bei einem Schüler kein Bier trinken, weil die Schulordnung das untersagt?
Und Lehrer können den Schülern überall in der Stadt Anweisungen geben, wenn sie gegen die Schulordnung verstoßen.
Dann müsste ich das ja eigentlich auch können. Meine private Hausordnung gilt also überall da, wo Leute mich besuchen kommen....toll!
1.Gehört dein Schulweg schon zur Schule!(Versicherungsschutz)
d.h. deine Lehrer können dich auch denn belehren!
Ist ja irre!
Das bedeutet, die Schulordnung als Hausordnung gilt für den gesamten Bereich der Stadt oder des Landkreises oder etc., in dem Schüler zur Schule gehen. Die Schule kann ihnen also in dem gesamten Gebiet vorschreiben, wann sie sich wie und wo zu verhalten haben?
Darf man dann abends auf ner Privatparty bei einem Schüler kein Bier trinken, weil die Schulordnung das untersagt?
Und Lehrer können den Schülern überall in der Stadt Anweisungen geben, wenn sie gegen die Schulordnung verstoßen.
Dann müsste ich das ja eigentlich auch können. Meine private Hausordnung gilt also überall da, wo Leute mich besuchen kommen....toll!
Und was, wenn das zugleich ein Schulweg ist?
Fragen über Fragen....
Gruß
Dea
quatsch!
Sobald du deinen Weg zum Unterricht antritts, und wenn dieser auch der kürzeste bzw. ein Weg ohne Große Umwege ist, dann befindest du dich verischerungstechnisch gesehen auf dem Schulweg. Wenn du nun aber genau den gleichen Weg gehst/fährst, aber mit dem Ziel deine Freundin die neben der Schule wohnt zu besuchen und nicht die Schule zur Schulzeit ist, dann handelt es sich nicht um den offiziellen Schulweg, denn dann gehört er, wie derdon114 schön gesagt hat, nicht mehr zur Schule!
Anmeldungsdatum: 16.05.2006 Beiträge: 532 Wohnort: Kiel
Verfasst am: 20.09.08, 21:17 Titel:
Ich halte es da (obwohl selbst überzeugter Nichtraucher) wie nebelhoernchen.
Und überhaupt, was soll der Quatsch mit dem Schulweg? Nehmen wir an, ich wohne direkt neben der Schule, also auf derselben Straßenseite. Nun wechsele ich aber die Straßenseite, um eine zu rauchen. Befinde ich mich dann trotzdem auf dem Schulweg?
Und selbst wenn man mit der Ausdehnung auf den Schulweg durchkommen würde, so wäre noch der Beweis zu führen, daß sich der jeweilige Schüler auch tatsächlich auf dem Weg zur Schule, und nicht auf dem Weg zu einem anderen Ziel befand. Dieser Beweis dürfte schwer zu führen sein; die Tatsache, daß "zufällig" gerade Schulzeit war dürfte dort m.E. nicht ausreichen.
Ich denke die Antwort auf die Frage, welchen räumlichen Geltungsbereich die Schulordnung hat, wurde schon gegeben:
matt2199 hat folgendes geschrieben::
Sobald du deinen Weg zum Unterricht antritts, und wenn dieser auch der kürzeste bzw. ein Weg ohne Große Umwege ist, dann befindest du dich verischerungstechnisch gesehen auf dem Schulweg.
Versicherungstechnisch. Denn da ist geregelt, dass der Weg zur Schule mitversichert ist. Das heisst aber noch lange nicht dass der Weg zur Schule und Schule dasselbe sind.
Ansonsten ist der Schüler soweiso frei auf dem Weg zur Schule selbigen abzubrechen, sonstwas zu tun, um den Weg dann fortzusetzen.
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