Navigationspfad: Home » Foren
Foren
recht.de :: Thema anzeigen - Mutterschutz bei Schülerinnen????
Forum Deutsches Recht
Foren-Archiv von www.recht.de
Achtung: Keine Schreibmöglichkeiten! Zu den aktiven Foren wählen Sie oben im Menü "Foren aus!
 
 SuchenSuchen 

Mutterschutz bei Schülerinnen????

 
Neuen Beitrag schreiben   Auf Beitrag antworten    recht.de Foren-Übersicht -> Schul- und Prüfungsrecht
Vorheriges Thema anzeigen :: Nächstes Thema anzeigen  
Autor Nachricht
Elfchen90
noch neu hier


Anmeldungsdatum: 08.09.2008
Beiträge: 1

BeitragVerfasst am: 08.09.08, 14:23    Titel: Mutterschutz bei Schülerinnen???? Antworten mit Zitat

Hallo becky mein Name ich brauche dringend rat!!!!!!!

Es geht darum ich hätte ab dem 17. September meinen Mutterschutz so hat mir das meinen FA gesagt.So nun sagt aber der Schuldirektor das es für Schülerinnen keinen Mutterschutz gebe so was nu??!!

Ich brauch da echt hilfe weil ich glaube das ich das nich wirklich schaffe jeden tag sechs stunden ab 7:25 uhr Bücher schleppen ect. pp.!!!
Zu mal is dann auch eine Weitere frage wie es dann aussieht da ich eine unterversorgung habe ob und wie man da handeln soll!!!

Also Schule bis zur Entbindung oder nicht??!!
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
neleabels
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 14.04.2008
Beiträge: 85

BeitragVerfasst am: 08.09.08, 16:20    Titel: Antworten mit Zitat

Warum schreist du denn so?

Der Mutterschutz setzt arbeitsrechtlich relevante Vorgaben, aber dein Schulbesuch ist kein Arbeitsverhältnis. (Oder gehst du auf eine Berufsschule?)

Du solltest dem Schulleiter besprechen, ob eventuell eine längerfristige Beurlaubung für dich sinnvoll wäre - prinzipiell lassen sich eigentlich immer Lösungen bei Schwangerschaften für Schülerinnen finden. Oft sind die Kolleginnen und Kollegen in Regelschulen schlicht und einfach nicht an solche Vorkommnisse gewöhnt.

Nele
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
heini12
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 11.07.2008
Beiträge: 802

BeitragVerfasst am: 08.09.08, 17:31    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo

Wenn eine Unterversorgung vorliegt ist man Krank.( z.B. Gestose) Da hilft nur ein Gespräch mit dem Frauenarzt im Interesse des ungeboren Kindes und der Mutter. Nur der Frauenarzt kann dich hier beraten.
Danach wäre nochmals ein Gespräch mit der Schule notwendig.

Mit freundlichen Grüßen

Heini
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
Anton Reiser
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 15.11.2006
Beiträge: 359
Wohnort: NRW

BeitragVerfasst am: 08.09.08, 18:50    Titel: Antworten mit Zitat

Und zum Gespräch sollte bei dieser Gelegenheit ein Antrag auf Beurlaubung aus wichtigem Grund vorgelegt werden. Diese Möglichkeit hat der Schulleiter, unabhängig vom Geltungsbereich des Mutterschutzgesetzes, jedenfalls in NRW:

SchulG NRW:
Zitat:
§ 43
Teilnahme am Unterricht und
an sonstigen Schulveranstaltungen

(3) Die Schulleiterin oder der Schulleiter kann Schülerinnen und Schüler
auf Antrag der Eltern aus wichtigem Grund bis zur Dauer eines Schuljahres
vom Unterricht beurlauben oder von der Teilnahme an einzelnen Unterrichts-
oder Schulveranstaltungen befreien.

Ein wichtiger Grund liegt mit Sicherheit vor, "soweit nach ärztlichem Zeugnis Leben oder Gesundheit von Mutter oder Kind gefährdet ist" (§ 3 Mutterschutzgesetz).

M.E. gehört es zur Beratungspflicht eines Schulleiters dazu, auf diese Möglichkeit hinzuweisen und die Schülerin nicht im Glauben zu lassen, sie müsse tatsächlich bis zu Entbindung zur Schule gehen.

Mit freundlichem Gruß
Anton Reiser
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden E-Mail senden
Beiträge vom vorherigen Thema anzeigen:   
Neuen Beitrag schreiben   Auf Beitrag antworten    recht.de Foren-Übersicht -> Schul- und Prüfungsrecht Alle Zeiten sind GMT + 1 Stunde
Seite 1 von 1

 
Gehen Sie zu:  
Sie können keine Beiträge in dieses Forum schreiben.
Sie können auf Beiträge in diesem Forum nicht antworten.
Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht bearbeiten.
Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht löschen.
Sie können an Umfragen in diesem Forum nicht mitmachen.


Powered by phpBB © 2001, 2005 phpBB Group
©  Forum Deutsches Recht 1995-2019. Anbieter: Medizin Forum AG, Hochwaldstraße 18 , D-61231 Bad Nauheim , RB 2159, Amtsgericht Friedberg/Hessen, Tel. 03212 1129675, Fax. 03212 1129675, Mail info[at]recht.de.