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Verfasst am: 07.09.08, 19:35 Titel: Auftraggeber zahlt 2. Abschlag nicht und stellt sich "t
Hallo,
für ein fiktives Projekt wurde ein Angebot erstellt und ein Auftrag erteilt.
Zu Arbeitsbeginn wurde ein Abschlag i.H.v. der Hälfte der Auftragssumme vom Auftraggeber bezahlt - der Rest sollte nach Fertigstellung erfolgen.
Zur Fertigstellung des Auftrages sind allerdings noch Fragen offen, mit denen sich der Auftraggeber Zeit lässt bzw. darauf gar nicht antworten will weil er ev. das Projekt schon insgeheim auf Eis gelegt hat (Vermutung).
Der Auftraggeber will die Sache nun endlich abschließen und Projektunterlagen dem Auftraggeber zurückgeben - die Berechnung des 2. Abschlages muss nicht zwingend erfolgen, Hauptsache die Sache ist "erledigt".
Wie kann der Auftraggeber jetzt vorgehen? Eine Frist zur Beantwortung der Fragen setzen? Oder die 2. Abschlagszahlung schicken und wieder abwarten?
Verfasst am: 09.09.08, 16:00 Titel: Re: Auftraggeber zahlt 2. Abschlag nicht und stellt sich &qu
jonas82 hat folgendes geschrieben::
Der Auftraggeber will die Sache nun endlich abschließen und Projektunterlagen dem Auftraggeber zurückgeben
An sich selbst oder wie? Hier wird immer vom "Auftraggeber" gesprochen, aber an machen Stellen wäre "Auftragnehmer" m.E. sinngemäß besser. _________________ Recht ist interessant, aber sehr umfangreich; bin kein Fachmann
"Wenn ich schon lüge, dann am liebsten indem ich ausschließlich die Wahrheit sage."
stimmt ist etwas verdreht von mir geschrieben... hier nochmal der richtige Sachverhalt:
Zitat:
Für ein fiktives Projekt wurde ein Angebot erstellt und ein Auftrag erteilt.
Zu Arbeitsbeginn wurde ein Abschlag i.H.v. der Hälfte der Auftragssumme vom Auftraggeber bezahlt - der Rest sollte nach Fertigstellung erfolgen.
Zur Fertigstellung des Auftrages sind allerdings noch Fragen offen, mit denen sich der Auftraggeber Zeit lässt bzw. darauf gar nicht antworten will weil er ev. das Projekt schon insgeheim auf Eis gelegt hat (Vermutung).
Der Auftragnehmer will die Sache nun endlich abschließen und Projektunterlagen dem Auftraggeber zurückgeben - die Berechnung des 2. Abschlages muss nicht zwingend erfolgen, Hauptsache die Sache ist "erledigt".
Wie kann der Auftragnehmer jetzt vorgehen? Eine Frist zur Beantwortung der Fragen setzen? Oder die 2. Abschlagszahlung schicken und wieder abwarten?
Ich vermute mal, hier ist Dienstvertrag und annahmeverzug. Dann gilt § 615 BGB. Der Auftragnehmer muss den Annahmeverzug nachweisen können.
Aber wenn es dem Auftragsnehmer nicht um die Vergütung, sondern um den Abschluss der Agelegenheit geht, kann er die Unterlagen wie üblich aufbewahren. Wenn der Auftraggeber das Projekt "aufs Eis gelegt" hat, ist es doch abgeschlossen. _________________ Recht ist interessant, aber sehr umfangreich; bin kein Fachmann
"Wenn ich schon lüge, dann am liebsten indem ich ausschließlich die Wahrheit sage."
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